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Jahresrückblick 2024: Bildung und Forschung

Die Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation für die Jahre 2025–2028 bildete 2024 das Kernstück des Themenbereichs «Bildung und Forschung» und wurde im Parlament im Berichtsjahr am zweitausführlichsten aller Geschäfte diskutiert (vgl. APS-Analyse der Wortmeldungen). Mit dieser Vorlage stellten Bundesrat und Parlament für die kommenden vier Jahre rund CHF 29 Mrd. für Bildung und Forschung bereit. Das Gros der Rednerinnen und Redner in den Räten wies auf die grosse Relevanz von Bildung und Forschung als einzige namhafte Ressource für die Schweiz hin, dennoch waren die insgesamt zwölf Kreditbeschlüsse sowie vier Gesetzesänderungen nicht unumstritten. Während sich der Nationalrat mehrheitlich dafür aussprach, die Kredite um insgesamt rund CHF 152 Mio. zu erhöhen, pochte der Ständerat aufgrund der angespannten Bundesfinanzen darauf, dem Bundesrat zu folgen. Auf Initiative des Nationalrates wurde schliesslich insbesondere für den ETH-Bereich etwas mehr Geld gesprochen, als der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Der einzige grössere Punkt inhaltlicher Art, der zu reden gab, waren die Studiengebühren für ausländische Studierende an den ETH. Diese sollen neu mindestens dreimal so hoch ausfallen wie die Gebühren für Schweizerinnen und Schweizer oder für ausländische Studierende mit Wohnsitz in der Schweiz.

Uneinig waren sich die Räte auch in Bezug auf das Movetiagesetz. Mit dieser Vorlage soll Movetia, die Schweizer Agentur für Austausch und Mobilität, in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Hauptstreitpunkt war die Rolle der Kantone in der neuen Struktur respektive die Frage, ob die Kantone mit Annahme der Vorlage nach wie vor genug Einfluss auf die strategische Steuerung von Movetia nehmen könnten. Während der Ständerat dies verneinte und gar nicht erst auf das Geschäft eintrat, war die Mehrheit des Nationalrats anderer Ansicht und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung deutlich an.

Differenzen gab es auch bei Copernicus, dem Erdbeobachtungsprogramm der EU, allerdings nicht innerhalb der Räte, die mit der Überweisung einer Motion den Schweizer Beitritt zu diesem Programm gefordert hatten, sondern vielmehr zwischen dem Bundesrat und dem Parlament: Der Bundesrat verkündete im Mai 2024, dass er Copernicus aufgrund der angespannten Finanzlage vorerst nicht beitreten wolle.

Die Schweizer Politik befasste sich wie bereits im Vorjahr auch im Jahr 2024 mit der höheren Berufsbildung. Der Bundesrat eröffnete im Juni 2024 die Vernehmlassung über das Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung. Dieses umfasste insbesondere die Titelzusätze «Professional Bachelor» respektive «Professional Master» für Absolventinnen und Absolventen der HBB sowie die Präzisierung des Bezeichnungsrechts «Höhere Fachschule». Eine Verbesserung gegen den Personalmangel von Lehrkräften versuchte eine St. Galler Standesinitiative zu erzielen: Sie forderte, dass der Zugang zur Ausbildung als Primarlehrkraft an der Pädagogischen Hochschule für Berufsmaturandinnen und -maturanden erleichtert wird. Der Ständerat gab der Initiative in der Sommersession 2024 Folge.

Ausserhalb des Bundeshauses gaben in diesem Themenbereich auch die Pro-Palästina-Proteste von Studierenden zu reden, im Zuge derer einige Universitäten mehrere Tage lang besetzt wurden. Die Medien berichteten insbesondere über die Forderungen der Protestierenden – allen voran den akademischen Boykott Israels – und interessierten sich für die unterschiedlichen Reaktionen der Hochschulen auf die Proteste. Während einige Universitätsleitungen das Gespräch suchten und den Protest einige Tage duldeten, räumten andere Hochschulen die Besetzungen jeweils nach wenigen Stunden. Diese Proteste sorgten im Mai für einen veritablen Peak in der Medienberichterstattung zu diesem Politikbereich (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse).

Schliesslich sorgte ein im Juni 2024 veröffentlichtes Papier der FDP.Liberalen insbesondere aufgrund der Forderung, auf die integrative Beschulung zu verzichten und zu Sonderklassen zurückzukehren, für mediales Aufsehen.

Jahresrückblick 2024: Bildung und Forschung
Dossier: Rétrospective annuelle 2024

In der Herbstsession 2024 war es am Nationalrat, sich mit dem Movetiagesetz zu befassen, nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession 2024 nicht auf die Vorlage eingetreten war.
In der grossen Kammer stellten die WBK-NR-Mitglieder Fabien Fivaz (gp, NE) und Regina Durrer (mitte, NW) die Änderungen am Gesetz sowie den Hintergrund der Vorlage vor. Sie erläuterten, dass wie bereits im Ständerat, auch in der WBK-NR über die Notwendigkeit einer Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt diskutiert worden sei. Die Mehrheit der Kommission stand der Revision positiv gegenüber, da die Kantone unter anderem im neuen Verwaltungsrat mehr Einfluss nehmen könnten als im bisherigen Stiftungsrat und weil Movetia als eine öffentlich-rechtliche Anstalt weitgehend alle Anforderungen erfülle, um bei einer Assoziierung an das EU-Austauschprogramm Erasmus plus als nationale Agentur zu fungieren. Die Kommission beantragte lediglich eine marginale Änderung, wonach bei der Wahl der Verwaltungsratsmitglieder auf die Erfahrungen im Bereich Austausch und Mobilität geachtet werden sollte. Anschliessend sprach Roman Hug (svp, GR) für die Kommissionsminderheit, welche nicht auf die Vorlage eintreten wollte. Für Hug stand vor allem die Rolle der Kantone im Zentrum der Kritik. Die Minderheit befürchte im Gegensatz zur Auffassung der Kommissionsmehrheit, dass die Kantone bei einer neu aufgestellten Movetia nicht mehr genügend Einfluss nehmen können. In den anschliessenden Voten äusserten sich alle Fraktionen ausser die SVP-Fraktion zustimmend zur Gesetzesänderung respektive zur Umwandlung von Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Bundesrat Guy Parmelin dankte der Kommission für die gründliche Prüfung der Vorlage und bat um Zustimmung zum Geschäft.
In den Abstimmungen wurde zuerst der Nichteintretensantrag Hug mit 120 zu 53 Stimmen bei 6 Enthaltungen verworfen. Die Stimmen für den Antrag Hug stammten ausschliesslich von Mitgliedern der SVP-Fraktion. Anschliessend stimmte der Nationalrat der Änderung betreffend die Kriterien bei der Auswahl der Verwaltungsratsmitglieder stillschweigend zu und nahm die übrigen Artikel der Vorlage unverändert an.
In der Gesamtabstimmung votierte die grosse Kammer mit 124 zu 53 Stimmen und 5 Enthaltungen für Annahme des Entwurfes. Auch hier stammten die Gegenstimmen aus den Reihen der SVP. Als nächstes wird sich erneut der Ständerat mit der Vorlage befassen.

Loi sur Movetia (MCF 23.072)
Dossier: Erasmus et Horizon

Sidney Kamerzin (mitte, VS) forderte mit einer im März 2024 eingereichten Motion, dass der Bundesrat dafür sorgt, dass Schülerinnen und Schüler mit einer Lernstörung, wie beispielsweise Legasthenie, im Gymnasium und bei der Maturitätsprüfung einen Computer mit einer unterstützenden Software benutzen dürfen. Derzeit würden Schülerinnen und Schülern auf der Primarstufe, auf der Sekundarstufe I sowie in den Hochschulen besondere Massnahmen zugestanden, um die Nachteile, die sie durch ihre Lernstörung erfahren, auszugleichen. Es gebe keinen guten Grund, diesen Ausgleich nicht auch den betroffenen Kindern und Jugendlichen am Gymnasium zu gewähren.

Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion. Er begründete dies zum einen mit der ausschliesslichen Kompetenz der Kantone für die Gymnasien sowie mit bereits laufenden Arbeiten zur Harmonisierung des Nachteilsausgleichs bei der gymnasialen Maturität.

Die Motion wurde in der Herbstsession 2024 vom Nationalrat behandelt. Nachdem der Motionär sowie Bildungsminister Guy Parmelin die wesentlichen Elemente ihrer jeweiligen Argumentation wiederholt hatten, nahm die grosse Kammer den Vorstoss mit 99 zu 82 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen-Fraktion, der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion sowie von einer Person der Mitte-Fraktion.

Gymnasiale Maturität. Den Schülerinnen und Schülern mit einer DYS-Störung die Nutzung von Computern erlauben (Mo. 24.3100)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2024 als Erstrat mit der bundesrätlichen Botschaft zum Movetiagesetz. Wie WBK-SR-Sprecher Benedikt Würth (mitte, SG) ausführte, beantragte die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen nicht auf die Vorlage einzutreten. Mit der von der EFK vorgeschlagenen Überführung der Stiftung Movetia in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes gehe insbesondere ein Verlust der Verantwortung der Kantone einher, weil die Kantone nur noch über ein Anhörungsrecht zu den strategischen Zielen des Bundesrates verfügen würden und Verwaltungsratsmitglieder vorschlagen könnten. Dies wäre «konzeptionell wie strategisch falsch», da es sich beim Austausch und der Mobilität im Bildungsbereich doch um eine Verbundaufgabe handle und die Kompetenzen der Kantone erhalten bleiben müssten. Zudem sei Movetia überhaupt erst vor sieben Jahren geschaffen worden; es komme einem Verschleiss an Ressourcen gleich, wenn diese gut funktionierende Organisation nun bereits wieder umstrukturiert würde. Schliesslich brauche es im Hinblick auf eine mögliche Assoziierung mit dem EU-Austauschprogramm Erasmus eine unabhängige Organisation, wobei eine privatrechtliche Stiftung offensichtlich besser geeignet sei, dieses Kriterium zu erfüllen. Würth wies abschliessend darauf hin, dass eine Minderheit der Kommission die Vorlage sistieren wollte, insbesondere aufgrund der Erasmus-Thematik. Dieser Antrag wurde jedoch nicht weitergezogen, dem Rat lag daher kein Antrag auf Eintreten vor.
Bildungsminister Parmelin zeigte sich einigermassen erstaunt ob dem Antrag auf Nichteintreten und forderte die kleine Kammer eindringlich dazu auf, auf die Gesetzesvorlage einzutreten. Der Bundesrat präsentiere mit dem vorliegenden Gesetz einen ausgezeichneten Kompromiss, der alle Anliegen aufnehme und alle Kritikpunkte ausräume. So könne einerseits die Einbindung der Kantone als zentrale Akteure in die strategische Steuerung von Movetia aufrecht erhalten werden. Andererseits könnten die Doppelrollen der Bundesämter als Auftraggeber wie auch als Mitglieder des Stiftungsrats aber auch die Mängel in der strategischen Führung, der Aufsicht, der Kontrolle und in anderen Bereichen behoben werden. Darüber hinaus werde die Änderung der Rechtsform nichts am guten Funktionieren von Movetia ändern – weder im Hinblick auf die Qualität oder die Effizienz ihrer Leistungen noch mit Blick auf die gute Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Akteuren vor Ort.
In der Abstimmung votierte der Ständerat mit 34 zu 4 Stimmen und 5 Enthaltungen für Nichteintreten. Die Enthaltungen sowie die Voten für Eintreten stammten aus dem links-grünen Lager. Als nächstes wird sich der Nationalrat mit dem Geschäft befassen.

Loi sur Movetia (MCF 23.072)
Dossier: Erasmus et Horizon

In Dezember 2023 wurde der von SBFI und EDK in Auftrag gegebene Bericht zu den Schweizer Resultaten der PISA-Studie 2022 veröffentlicht. Dieser von der OECD durchgeführte Ländervergleich misst die Kompetenzen von 15-Jährigen in den Bereichen Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften. Wie der Studie zu entnehmen war, lagen die Schweizer Jugendlichen in allen drei Bereichen über dem OECD-Durchschnitt. Allerdings wurden die OECD-Mindestanforderungen in Mathematik von 19 Prozent der erfassten Schweizer Jugendlichen nicht erreicht; beim Lesen mussten gar 25 Prozent der Schweizer Schülerinnen und Schüler als leistungsschwach eingestuft werden. Nebst diesen Kompetenzerfassungen wurden im Rahmen der PISA-Studie auch individuelle Erfahrungen aus der Covid-19-Pandemie abgefragt. Dabei zeigte sich, dass viele Jugendliche während des Lockdowns von positiven Lernerfahrungen und einem hohen Wohlbefinden profitieren konnten. Allerdings fehlte der Hälfte der befragten Schülerinnen und Schüler die Lernmotivation.

Die Ergebnisse der PISA Studie 2022 wurden auch dieses Mal eifrig in den Medien diskutiert. Zu Reden gab insbesondere das Abschneiden bei der Lesekompetenz. Georges Felouzis, Professor für Erziehungswissenschaften an der Universität Genf, machte dafür vor allem zwei Gründe aus: der steigende Anteil von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund und auch die für die Schweiz typische frühe Trennung nach Bildungsgängen (Primar/Sek), welche tendenziell schwächere Schülerinnen und Schüler benachteilige. Über die Digitalisierung als Ursache für das relativ schwache Abschneiden bei der Lesekompetenz waren sich die Expertinnen und Experten uneins. Während Jeanina Miskovic von der PH Zürich darauf hinwies, dass auch vor dem Einzug von Internet und Social Media nicht alle Kinder Bücherratten waren und es vor allem darauf ankomme, die Schülerinnen und Schüler beim Leseprozess, wo auch immer dieser stattfinde, sorgfältig zu begleiten, plädierte der Psychologe Lutz Jäncke dafür, dass die Kinder und Jugendlichen vermehrt wieder von Hand schreiben, da sie sich dadurch die Buchstaben und Wörter, die für das Lesen die Grundlage darstellen, besser einprägen würden. Die Präsidentin des LCH, Dagmar Rösler, und die Bildungsforscherin Margrit Stamm forderten in Zusammenhang mit der Lesekompetenz, dass die Eltern vermehrt eine Vorbildfunktion einnehmen sollten: Die Schülerinnen und Schüler sollten in ihrem Zuhause ein leseförderndes Umfeld antreffen. Dies sei eine Voraussetzung dafür, dass die Kinder und Jugendlichen wieder mehr Freude am Lesen empfinden würden. Anke Schmitz, Professorin an der Pädagogischen Fachhochschule Nordwestschweiz, erläuterte, dass das intensive Üben in der Schule positive Effekte beim Lesen mit sich bringen könne. Diese Meinung teilte der Nidwaldner Bildungsdirektor Res Schmid (SVP), der dafür im Kanton Nidwalden bereits die Lektionenzahl erhöhte. Der Tages-Anzeiger wiederum forderte bessere Massnahmen gegen den grassierenden Lehrkräftemangel, zumal die PISA-Studie auch gezeigt habe, dass Lehrkräftemangel mit schlechteren Leistungen in Mathematik einhergehe. Alain Pichard (glp, BE), Lehrer und GLP-Mitglied, forderte schliesslich, dass sich die Schulen wieder vermehrt auf die Vermittlung der Grundkompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen konzentrieren müssten, andere Fächer oder Thematiken müssten im Gegenzug reduziert angeboten oder gänzlich aus dem Lehrplan gestrichen werden, da die Kinder und Jugendlichen ansonsten überfordert seien.

PISA-Erhebung 2022

Der Bundesrat präsentierte Mitte November 2023 die Botschaft zum Movetiagesetz. Die Agentur Movetia, welche bislang durch eine privatrechtliche Stiftung von Bund und Kantonen getragen wurde, soll auf Grundlage dieses Gesetzes in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt werden. Sie soll über einen Verwaltungrsrat, eine Geschäftsleitung sowie eine unabhängige Revisionsstelle verfügen. Movetia wird als dezentrale Verwaltungseinheit des Bundes zukünftig durch Bundesrat und Parlament beaufsichtigt. Zu den Aufgaben des Bundesrates gehören dabei die Vorgabe von strategischen Zielen, die Wahl des Verwaltungsrates sowie die Abnahme des jährlichen Geschäftsberichts. Die Kantone wiederum sollen insbesondere durch die Konsultation über die strategischen Ziele sowie durch ihr Antragsrecht auf drei von sieben Verwaltungsratssitzen an Movetia mitwirken.
Der Aufgabenbereich von Movetia wird durch das neue Gesetz nicht wesentlich verändert. Sie soll weiterhin nationale und internationale Aktivitäten für Austausch, Mobilität und Kooperation in allen Bildungsbereichen und -stufen sowie in der Erwachsenenbildung und im ausserschulischen Bereich fördern.

Loi sur Movetia (MCF 23.072)
Dossier: Erasmus et Horizon

Diana Gutjahr (svp, TG) reichte im Juni 2023 ein Postulat ein, mit welchem sie einen Bericht über die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre verlangte. Der Bundesrat solle darin darlegen, welche Möglichkeiten sich aus dem Übertritt vom Gymnasium in die Berufslehre eröffnen und welche Massnahmen getroffen werden müssten, um diese Möglichkeit bekannt zu machen und den Übertritt möglichst einfach zu gestalten.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Der Vorstoss wurde in der Herbstsession 2023 stillschweigend angenommen.

Die Chancen eines erfolgreichen Übertritts vom Gymnasium in die Berufslehre erhöhen (Po. 23.3663)

FDP-Nationalrat Andri Silberschmidt (fdp, ZH) reichte im November 2021 ein Postulat ein, mit welchem er vom Bundesrat in Zusammenarbeit mit der EDK eine Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft forderte. Der geforderte Bericht solle in Ergänzung zum ähnlich gelagerten Postulat 20.4285, bei welchem der Fokus auf den Lehrmitteln und der Geschlechtergleichstellung liegt, erstellt werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats, da er die Forderungen für alle Stufen des Bildungssystems als erfüllt erachtete: So werde beispielsweise mit der Revision der gymnasialen Maturität dafür gesorgt, dass der Status von Fächern wie Wirtschaft und Recht sowie die Gewichtung transversaler Kompetenzen überprüft werden. Im Bereich der höheren Berufsbildung (eidgenössische Prüfungen und höhere Fachschulen) würden den Absolventinnen und Absolventen spezifische Fortbildungen angeboten, die helfen, «Führungsaufgaben [zu] übernehmen oder ein eigenes Unternehmen auf[zu]bauen». Schliesslich sei die Förderung des Unternehmertums auch in den strategischen Zielen 2021–2024 des Bundesrates für den ETH-Bereich festgehalten.
Der Nationalrat behandelte den Vorstoss in der Herbstsession 2023. Andri Silberschmidt zeigte sich mit der Stellungnahme des Bundesrates nicht einverstanden. Diese veranschauliche vielmehr, dass es kaum eine koordinierte Abstimmung des «unternehmerischen Denkens und Handelns» über die verschiedenen Bildungsstufen hinweg gebe. Der Bundesrat gehe zudem gar nicht auf den wichtigen Bereich der beruflichen Grundbildung ein. In der Folge nahm der Nationalrat das Postulat mit 103 zu 70 Stimmen bei 17 Enthaltungen an. Während die Mitglieder der SP- und der SVP-Fraktion mehrheitlich gegen das Postulat stimmten, sprachen sich die Mitglieder der anderen Fraktionen dafür aus.

Auslegeordnung zum «unternehmerischen Denken und Handeln» in der Schweizer Bildungslandschaft (Po. 21.4348)

Ende Juni 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass er die totalrevidierten Rechtsgrundlagen für die gymnasiale Maturität verabschiedet habe. Die Ziele dieser Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität lagen insbesondere in der Stärkung der Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sowie in der besseren interkantonalen Vergleichbarkeit der gymnasialen Maturitätszeugnisse.
Im Sommer 2022 war zur Revision, welche die Änderung der entsprechenden Bundesratsverordnung sowie das gleichlautende Reglement der EDK umfasst, eine breite Vernehmlassung durchgeführt worden. Anschliessend waren in einzelnen Themenfeldern, wie etwa dem Grundlagen- und Schwerpunktfächerkatalog sowie der Gewichtung der Maturitätsprüfung, entsprechend den Rückmeldungen Anpassungen vorgenommen worden. Die wichtigsten Änderungen und Neuerungen lagen in der Stärkung der Kompetenzen in Mathematik und in der Unterrichtssprache, in der Aufwertung der Fächer Informatik sowie Wirtschaft/Recht, in der Öffnung des Katalogs an Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern, in der Förderung der Chancengerechtigkeit und des Austauschs und schliesslich auch in der Festlegung der gymnasialen Mindestdauer von vier Jahren. Keine Änderung gab es hingegen bei den Regeln für das Bestehen der Maturitätsprüfung.
In einem nächsten Schritt werde nun der Rahmenlehrplan der EDK überarbeitet, so die Medienmitteilung des Bundesrats. Sämtliche revidierten Texte sollen dann am 1. August 2024 in Kraft treten.

Überarbeitung der gymnasialen Maturität

Im März 2023 nahmen Bildungsminister Guy Parmelin sowie EDK-Präsidentin Silvia Steiner (ZH, mitte) den Bildungsbericht 2023 entgegen. Dieser war von der SKBF im Auftrag des SBFI und der EDK erarbeitet worden. Der Bericht enthielt auf ca. 400 Seiten Fakten, Statistiken und Forschungsergebnisse über eine Vielzahl an Aspekten des Schweizer Bildungssystems, wie etwa die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen oder die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Er orientierte sich an den Kriterien Effizienz, Effektivität und Chancengerechtigkeit und bildete alle Stufen des Bildungssystems ab. In der Medienmitteilung zum Bericht wurden die Statistiken zu den Abschlussquoten auf der Stufe Sek II (Maturität oder Berufslehre) hervorgehoben. Diese Abschlussquote unterscheide sich nach wie vor stark zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund. Ein weiteres Kapitel beschäftigte sich mit der Tertiärquote in der Schweiz, also dem Anteil der Bevölkerung mit Abschlüssen an einer Hochschule oder eines Bildungsganges der höheren Berufsbildung. Diese Quote liege in der Schweiz bei rund 50 Prozent und damit über dem OECD-Durchschnitt.

Die Medien griffen in der Folge die Themen «Lehrkräftemangel» sowie «Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen» auf. Wie dem Bildungsbericht 2023 zu entnehmen sei, gebe es schweizweit immer noch einen Lehrkräftemangel zu verzeichnen; dieser werde sich aber in den kommenden Jahren abschwächen, wie bereits Studien des Bundesamts für Statistik prognostiziert hätten, so das Echo in den Printmedien. Der Tages-Anzeiger machte drei Gründe für die Entschärfung der Problematik aus: Erstens habe die Anzahl der PH-Studierenden in den letzten Jahren stark zugenommen; zweitens blieben die Lehrkräfte meistens lange Zeit in ihrem Beruf und drittens seien die Löhne über alle Bildungsstufen hinweg attraktiv. Zur Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen zeigte der Bildungsbericht 2023, dass lediglich 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler Förderbedarf aufwiesen. Stefan Wolter, Professor für Bildungsökonomie und Autor des Bildungsberichts, kritisierte in den Medien, dass Aussagen, wonach bald jedes zweite Kind spezielle Massnahmen benötige, schlicht falsch seien. Wolter betonte die Vorteile der integrativen Schule, gab aber auch zu bedenken, dass der Erfolg der Integration stark von der Verteilung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen auf die Klassen abhänge.

Ende Oktober 2023 gab der Bundesrat bekannt, dass die EDK in Zusammenarbeit mit dem WBF die gemeinsamen bildungspolitischen Ziele für den Bildungsraum Schweiz auf Basis des Bildungsberichts 2023 geprüft und fortgeschrieben habe. Seit 2011 werden diese Ziele festgehalten; sie umfassen etwa die Durchlässigkeit des Bildungssystems, die Harmonisierung der obligatorischen Schule hinsichtlich Eintrittsalter und Dauer der Bildungsstufen sowie das Ziel, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorweisen können.

Bildungsbericht 2023
Dossier: Rapport sur l’éducation en Suisse

Der Bundesrat gab im März 2021 bekannt, dass die eidgenössischen und die kantonalen Maturitätsprüfungen sowie die Lehrabschlussprüfungen im Jahr 2021 trotz Covid-19-Pandemie regulär durchgeführt werden sollen. Für den Fall, dass dies nicht möglich ist, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen via Verordnungen erlassen. Mit diesen Verordnungen soll sichergestellt werden, dass die Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II ab Herbst 2021 eine weiterführende Ausbildung auf Tertiärstufe aufnehmen oder bereits in die Arbeitswelt eintreten können.

Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen 2021 finden regulär statt

Am 29. April 2020 beschloss der Bundesrat, dass die Schulen der Stufen Primar und Sekundarstufe I, welche aufgrund der Corona-Pandemie hatten geschlossen werden müssen, am 11. Mai 2020 wieder öffnen dürfen. Der Wiedereröffnung der Schulen voraus ging ein Statement von Daniel Koch vom BAG, in welchem er den Medien erläuterte, dass sich unter den Infizierten kaum Kinder befänden und dass diese nicht die Haupttreiber dieser Epidemie seien. Diese Aussage wurde zwar von einigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern angezweifelt, aber Kinder hätten offenbar weniger Symptome und steckten damit weniger oft andere Personen an, wie der Leiter der Abteilung für Infektiologie Christoph Berger gegenüber der NZZ bestätigte.
Die Ankündigung der Schulöffnungen machte in der Schweiz eine Art Röstigraben sichtbar, zumindest zwischen Genf und Waadt und dem Rest der Schweiz, wie die Medien berichteten. Diese beiden Kantone, die beide viele Infizierte aufzuweisen hatten, äusserten grosse gesundheitlich begründete Vorbehalte gegenüber einer Öffnung am 11. Mai, zumal nicht klar sei, welche Schutzmassnahmen die Öffnung begleiteten. Die Erarbeitung der Schutzkonzepte überliess der Bundesrat in der Tat den Kantonen respektive den Gemeinden. Er gab nur einige Eckwerte für die Konzepte vor, wie etwa den 2m-Abstand zwischen Lehrpersonen und Schülern respektive Schülerinnen und die Beachtung der Hygieneregeln. Eine Maskenpflicht sah der Bundesrat nicht vor. Ebensowenig gab es Angaben zu einer Maximalgrösse der Schulklassen, was dazu führte, dass in einigen Kantonen die ganze Klasse unterrichtet wurde, während in anderen Kantonen Halbklassenunterricht vorgesehen war, wie Le Temps berichtete. Bei vulnerablen Personen (Kinder oder Lehrpersonen) sollten die Kantone für individuelle Lösungen sorgen, so der Bundesrat. Die Regierung beschloss ebenso, dass es an den Kantonen sei, zu entscheiden, ob die Schulen Zeugnisse ausstellen oder darauf verzichten sollen. Dieser grosse Spielraum für die Kantone wurde von verschiedenen Medien und Fachpersonen kritisiert. Die NZZ etwa sprach von einem Wirrwarr und einem föderalen Flickenteppich. Dagmar Rösler vom LCH und Thomas Minder vom Schulleiter­-Verband kritisierten den Bundesrat ebenfalls und gaben zu Protokoll, dass sie sich klarere und einheitlichere Vorgaben für die Schulöffnung gewünscht hätten, insbesondere betreffend maximale Klassengrössen.
Im Bereich der Gymnasien entschied der Bundesrat Ende April 2020 ebenfalls, dass jeder Kanton selber festlegen könne, ob er schriftliche Maturaprüfungen durchführen wolle oder nicht. Die mündlichen Prüfungen waren zuvor von der EDK bereits zur Absage empfohlen worden, was für die Kantone aber nicht verbindlich war. Bereits vor dem offiziellen Entscheid des Bundesrates Anfang Mai hatten einige Kantone entschieden, ob sie die Maturaprüfungen durchführen möchten oder nicht. Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats, bedauerte in der Sonntagszeitung, dass bei den Maturaprüfungen kein einheitliches Vorgehen zustande gekommen war. Er persönlich halte die Matura für ein wichtiges Ereignis im Leben der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten.
Bei den Berufsschulen entschieden Bund, Kantone und die Sozialpartner gemeinsam, dass die schriftlichen Lehrabschlussprüfungen nicht stattfinden werden, sondern die Erfahrungsnoten herangezogen werden sollen. Die praktischen Prüfungen sollten aber wenn immer möglich stattfinden, sofern die Hygieneregeln eingehalten werden können.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier : Écoles et formation pendant Covid-19 - Réactions et conséquences

Am 13. März 2019 beschloss der Bundesrat mittels einer Verordnung weitreichende Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19). Mit dieser Verordnung wurde unter anderem beschlossen, dass ab dem 16. März 2020 alle Schulen inklusive der Hochschulen geschlossen bleiben mussten. Kindertagesstätten hingegen durften nur schliessen, wenn die zuständigen Behörden andere geeignete Betreuungsangebote vorgesehen hatten. Der Bundesrat griff damit stark in die Kompetenz der Kantone ein, welche in der Regel im Bereich Primarstufe, Sekundarschule, Gymnasium und Fachmittelschule zuständig sind.
In der Folge wurden sämtliche Schulen, einschliesslich Kindergärten, Grundschulen, Sekundarschulen, Gymnasien, Berufsschulen und Hochschulen, geschlossen. Kinder, Jugendliche sowie Studentinnen und Studenten wurden fortan zu Hause unterrichtet, insbesondere durch digitale Lernangebote. Die Medien berichteten ausführlich über die Schliessungen der Schulen und veröffentlichten zahlreiche Erfahrungsberichte über einzelne Schulen und deren Lehrkörper, gingen aber auch zu den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern nach Hause, um zu berichten, wie diese die Situation meisterten. Zu Beginn des sogenannten Lockdowns schrieben die Zeitungen über die kantonalen Unterschiede in der Handhabung der Schliessungen. So war in einigen Kantonen beispielsweise nicht klar, für welche Kinder und Jugendlichen ein Alternativprogramm in der Schule geboten werden musste, weil diese nicht zu Hause betreut werden konnten. Zahlreiche Zeitungen wiesen auch generell auf den Fakt hin, dass das Ausfallen des Präsenzunterrichts vor allem für bereits schwächere Schülerinnen und Schüler gravierende Folgen haben könne. Die Kinder bräuchten den sozialen Austausch in der Klasse als Korrektiv zum Elternhaus und die Schule trage stark dazu bei, Kinder aus einem bildungsfernen Elternhaus besser zu integrieren, so Philippe Wampfler, Deutschlehrer, in der NZZ. Dem pflichtete auch Margrit Stamm, emeritierte Professorin für Erziehungswissenschaften, im Sonntagsblick bei. Einige Eltern hätten viel weniger Kapazitäten als andere, um die Kinder zu Hause zu betreuen. Die Schulen müssten dafür sorgen, dass schwächere Schüler nicht noch mehr abgehängt würden.
Im Bereich der Grundschulen stand die Umstellung von analogem zu digitalem Unterricht und damit einige neue Unterrichtsformen im Fokus der Berichterstattung. Zunächst brachten einige Lehrerinnen und Lehrer die Schulmaterialien den Kindern nach Hause oder die Kinder konnten die Lehrmittel gestaffelt aus den Schulen abholen, wie einige Zeitungen berichteten. In den darauffolgenden Tagen wurde dann immer mehr auf den digitalen Unterricht übergeleitet und die Lehrpersonen schickten die Aufgaben per E-Mail oder es wurde auf Onlineplattformen zurückgegriffen. Die Sonntagszeitung berichtete, dass der Zürcher Lehrmittelverlag früh reagierte und für den Fernunterricht kostenlose Sonderlizenzen für E-Learning auf allen Schulstufen zur Verfügung stellte. Auf Stufe Bund wurde die staatliche Fachagentur Educa.ch eingeschaltet, welche den Einsatz von digitalen Lehrmitteln und Onlinediensten vorantreiben sollte, wie der Sonntags-Blick berichtete. Die Medien berichteten detailliert über die forcierte Digitalisierung des Unterrichts und über deren Vor- und Nachteile. Man war sich dabei einig, dass die Digitalisierung des Unterrichts einen Schub erhalten hatte, sie aber das Klassenzimmer und die Interaktion der Schüler und Schülerinnen untereinander und vor allem mit der Lehrperson nicht ersetze könne. Dem stimmte auch Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH im Blick bei und wies zudem auf die Wichtigkeit des haptischen Erlebens hin, welches beim Online-Unterricht kaum gegeben sei.
Bei den Gymnasien und den Berufsschulen stand die Frage nach den Abschlussprüfungen im Vordergrund der Berichterstattungen. Dabei war lange Zeit unklar, ob und wie diese bei den beiden Bildungseinrichtungen stattfinden sollten, wobei Bund, Kantone und die Organisationen der Arbeitswelt daran seien, Lösungen zu finden, damit die Prüfungen stattfinden könnten, wie die NZZ berichtete. Ende März wurde von zwei Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton Baselland eine Petition eingereicht, welche den Bundesrat dazu aufrief, 2020 alle Abschlussprüfungen abzusagen, wie die BAZ und andere Medien berichteten. In Zusammenhang mit den Abschlussprüfungen wiesen die Medien auch auf die Probleme der Jugendlichen bei der Suche nach einer Lehrstelle oder bei der täglichen Arbeit im Betrieb hin. Le Temps berichtete beispielsweise, dass viele Lernende weiterhin in ihrem Betrieb arbeiteten, obwohl dort die hygienischen Anforderungen nicht eingehalten werden könnten. Und in der Aargauer Zeitung wurde Stefan Wolter, Direktor der SKBF zitiert, der befürchtete, dass zahlreiche Unternehmen, welche Lernende ausbilden, schliessen werden müssen. Dadurch gebe es zahlreiche Lernende, die ihre Ausbildung abbrechen müssten und vor dem Nichts stünden. Ihnen müsse geholfen werden.

Schulschliessungen aufgrund des Coronavirus
Dossier : Écoles et formation pendant Covid-19 - Réactions et conséquences

Der Bildungsbericht 2018, im Auftrag von SBFI und EDK erstellt und von der SKBF verfasst, folgt im Aufbau den vorangehenden Berichten aus den Jahren 2014 und 2010. Er vermittelt Daten und Informationen zum gesamten Bildungswesen entlang von rund 500 Themen und ist vor allem ein Arbeitsinstrument für Bildungsfachleute und -politikerinnen.
Im Gegensatz zu den früheren Ausgaben wurde der Bericht 2018 in den Medien etwas ausführlicher diskutiert. Einige Zeitungen sahen vor allem das steigende Bildungsniveau – gemessen an den tertiären Bildungsabschlüssen – im Mittelpunkt des Interesses. Die NZZ verwies dazu auf die Aussage von Stefan Wolter, Direktor der SKBF, wonach «nicht nur immer mehr Personen einen tertiären Bildungsabschluss [haben], diese Abschlüsse sind auf dem Arbeitsmarkt auch weiterhin gleich stark gefragt wie vor zwanzig Jahren». Eine zentrale Erkenntnis, welche die Freude über das steigende Bildungsniveau etwas schwächte, war die weiterhin bestehende Chancenungleichheit im Bildungswesen hinsichtlich der Kinder und Jugendlichen aus bildungsfernen Schichten und/oder mit Migrationshintergrund. Das Schulsystem schaffe es leider nach wie vor nicht, diese herkunftsbedingten Defizite zu kompensieren, so die Aargauer Zeitung. Darauf aufbauend wurde auch auf das noch immer unerreichte Ziel hingewiesen, dass 95 Prozent der Jugendlichen über einen Sek II-Abschluss (Maturität oder Lehre) verfügen sollten, wobei auch hier die Jugendlichen mit Migrationshintergrund und/oder aus bildungsfernen Schichten deutlich schlechter abschnitten als die anderen Jugendlichen.
Ebenfalls aufgegriffen wurden die in den nächsten 10 bis 20 Jahren deutlich steigende Anzahl an Schülerinnen und Schülern und der daraus resultierende höhere Bedarf an Lehrkräften, die Herausforderungen der Digitalisierung, die kantonal unterschiedlichen Aufnahmebedingungen für den Eintritt ins Gymnasium sowie die unterschiedlich hohen Maturitätsquoten in den Kantonen.

Bildungsbericht 2018
Dossier: Rapport sur l’éducation en Suisse

Im Mai 2015 bestätigten und erweiterten der Bund (WBF) und die Kantone (EDK) ihre bildungspolitischen Ziele, die sie zum ersten Mal 2011 für den Bildungsraum Schweiz festgelegt hatten. Den Bericht erarbeiteten die Akteure unter anderem gestützt auf den Bildungsbericht Schweiz 2014; insgesamt wurden darin sieben Ziele und fünf Herausforderungen definiert.
Ein wichtiges Ziel für WBF und EDK blieb die Erhöhung der Abschlussquote auf der Sekundarstufe II auf 95 Prozent. Das bedeutet, dass 95 Prozent der Jugendlichen in der Schweiz mindestens einen Bildungsabschluss auf Stufe Sek II (Abschluss von Gymnasium, Fachmittelschule oder beruflicher Grundbildung) erreichen sollen. Ebenfalls soll weiterhin die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden sichergestellt werden. Die Bildungsberichte 2010 und 2014 hatten nämlich auf Lücken der Studierfähigkeit einzelner Maturandinnen und Maturanden hingewiesen. Ein neues Ziel bestand darin, mehr über die hohe Abbruchquote der Studierenden auf Universitätsstufe (25%) herauszufinden und daraus Massnahmen abzuleiten. Zwei weitere Ziele befassten sich mit der Bekämpfung des Fachkräftemangels. Einerseits ging es dabei um die Unterstützung von Erwachsenen, die einen Berufsabschluss nachholen oder ihren Beruf wechseln wollten. Andererseits ging es um eine Optimierung der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung.

Bildungspolitische Ziele 2015
Dossier: Objectifs politiques concernant l’espace suisse de formation

Nachdem der Ständerat 2005 ein Postulat Fetz (sp, BS; Po. 05.3508) überwiesen hatte, das die Prüfung von Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Studienfächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) forderte, behandelte der Nationalrat im Berichtsjahr ein ähnliches Anliegen Margret Kiener Nellen (sp, BE), das eine höhere Frauenquote in den Naturwissenschaften an Mittelschulen anstrebt. Die im Postulat geforderte Situationsanalyse war bereits 2009 unter anderem durch Nationalrat Toni Bortoluzzi (svp, ZH) bekämpft und die Diskussion in der Folge verschoben worden. Auch zwei Jahre später sprach sich dieser dafür aus, die geschlechterspezifischen Unterschiede in der Berufswahl zu akzeptieren und er verbat sich jegliche Einflussnahme des Staats auf den Berufswahlprozess. Mit Billigung des Bundesrats und gegen den Willen der SVP und knapp der Hälfte der FDP-Fraktion nahm die Grosse Kammer den Vorstoss in der Frühlingssession des Berichtsjahrs jedoch deutlich an.

Frauenquote in den Naturwissenschaften

Im November genehmigte der Bundesrat eine Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität. Mit der Totalrevision steigt die Anmeldegebühr von CHF 120 auf CHF 200. Da die Maturaarbeit ab 2012 mit einer zählenden Note bewertet wird und dadurch der Aufwand für die Prüfungsbehörde steigt, wird eine separate Gebühr von CHF 100 für die Maturaarbeit eingeführt. Für die Ergänzungsprüfung «Passerelle», welche den Berufsmaturanden den Zugang zu universitären Hochschulen erlaubt, wird die Gebühr um CHF 100 auf CHF 500 erhöht.

Änderung der Gebührenverordnung zur eidgenössischen Maturität

Nach Jahren des Lehrstellenmangels dürfte sich die Situation aus demografischen Gründen und wegen der Attraktivität des Gymnasiums bald umkehren und die Unternehmen werden um gute Lehrlinge kämpfen müssen. Die grössten Schwierigkeiten gibt es bei Berufen, mit hohem Qualifikationsniveau, wie Polymechaniker oder Konstrukteur. Hier wirkt sich besonders aus, dass gute Schülerinnen und Schüler häufiger den Weg über das Gymnasium wählen. Viele Branchen reagierten und lancierten im Berichtsjahr aufwändige Werbe- und Imagekampagnen. Gleichwohl wird es auch weiterhin Jugendliche geben, die Mühe haben, eine Lehrstelle zu finden – vor allem solche mit sozialen und schulischen Defiziten.

Unternehmen werden um gute Lehrlinge kämpfen müssen.

Die Bildungsdirektoren der Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn haben beschlossen, dass die Schülerinnen und Schüler der Nordwestschweiz ab 2014 über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten. Es wird ihnen allerdings kein Anrecht auf den Besuch einer bestimmten Mittelschule eingeräumt, da die Kantone das bestehende Platzangebot beibehalten wollen. Wenn ein Gymnasium einen zu starken Zulauf hat, wird es daher Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Innerhalb der vier Kantone sollen auch gemeinsame Standards für die gymnasiale und die Berufsmatura definiert werden.

über die Kantonsgrenze hinaus wählen können, welches Gymnasium sie besuchen möchten

Mit dem Qualitätsniveau an Gymnasien befasste sich auch die im Berichtsjahr von den Erziehungsdirektoren (EDK) gegründete Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK). Die Vertreter aus allen Kantonen wurden beauftragt, bis Ende 2009 Empfehlungen auszuarbeiten, wie künftig die allgemeine Studierfähigkeit der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten garantiert werden kann. Der brisanteste Vorschlag stammte von Professor Franz Eberle, dem Verfasser der Studie zu Evamar II. Er forderte, dass die Maturandinnen und Maturanden neben den bisherigen mündlichen und schriftlichen Prüfungen in Mathematik, erster Landessprache und Englisch einen standardisierten Test zur Messung von Mindestkompetenzen absolvieren müssten. Die Schülerinnen und Schüler könnten ihre Matura nur bestehen, wenn sie bei allen drei Tests ein ausreichendes Ergebnis erzielen würden. Damit wäre das gegenwärtige Kompensationssystem in den drei Kernfächern teilweise aufgeweicht.

Schweizerische Mittelschulämterkonferenz (SMAK) standardisierten Test

Im Januar veröffentlichte die ETH Zürich eine Studie, die einen Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg an der ETH belegte. Gemäss der Untersuchung, die auf Daten von über 5'000 ETH-Studierenden basiert, bilden gute Maturitätsnoten, ein früher Studienbeginn und eine hohe Motivation zentrale Erfolgsfaktoren für ein Studium. Die Ergebnisse lassen weiter erkennen, dass der Erfolg auch von der Herkunftsschule abhängt. Obwohl die ETH betonte, dass die Studie keine Qualitätsbeurteilung der Gymnasien darstelle, sorgte das Ranking der Schulen für Kritik in Bildungskreisen. Für Isabelle Chassot (FR, cvp), Präsidentin der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) beruht es auf einer ungenügenden Grundlage und weist methodische Mängel auf.

Zusammenhang zwischen der Maturitätsausbildung und dem Studienerfolg

Aufgrund des starken Anstiegs der Maturaquote von 10.6 Prozent (1980) auf 19.7 Prozent (2008) befürchtet der Verband der Schweizer Gymnasiallehrer (VSG) ein sinkendes Leistungsniveau an Gymnasien. In einem im Juni veröffentlichten Positionspapier forderte der VSG, dass die Maturitätsquote im schweizerischen Durchschnitt nicht mehr steigen dürfe, da ansonsten der uneingeschränkte Hochschulzugang gefährdet würde. Dass die Bedenken des VSG nicht unbegründet sind, zeigte auch eine landesweite Evaluation der Matura (Evamar II). Laut dieser Untersuchung erreichten im Jahr 2007 in Mathematik 41.7 Prozent und in der Muttersprache 19.6 Prozent der Maturanden bei der schriftlichen Prüfung keine genügende Note. 

le niveau de la maturité gymnasiale

Im Berichtsjahr wurden die Ergebnisse des ersten nationalen Leistungstests bei Maturandinnen und Maturanden veröffentlicht. Im Vordergrund stand dabei die Frage, ob das vorhandene Wissen und Können den gegenwärtigen Anforderungen der Universitäten genügt. Die getesteten Schülerinnen und Schüler wiesen in den Fächern Erstsprache, Mathematik und Biologie kurz vor Schulabschluss eine zufriedenstellende Ausbildung auf. Zwischen den einzelnen Getesteten und auch zwischen ganzen Klassen zeigten sich allerdings grosse Leistungsunterschiede. Maturandinnen und Maturanden die das Gymnasium nur während drei Jahren besucht hatten, erbrachten im Durchschnitt in allen drei Bereichen schlechtere Leistungen, als jene mit einer vierjährigen gymnasialen Ausbildung. Am besten schnitten tendenziell die Langzeitgymnasiasten ab. Der Verein Schweizerischer Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer sah sich durch die Resultate in seiner Forderung bestärkt, dass Bund und Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für die gymnasiale Ausbildung eine Mindestdauer von vier Jahren vorschreiben sollten.

Réforme de la maturité. Evaluation nationale (Po. 00.3647)

Die Bildungspolitiker der 23 grössten Städte wollen das Langzeitgymnasium aufheben. Mit dieser Forderung gelangten sie im Februar an die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK). Die städtischen Bildungsdirektoren präferieren leistungsmässig stark durchmischte Klassen mit Niveauzügen in einzelnen Fächern. Sie wollen mit der Selektion nicht bereits nach der Primarstufe beginnen, weil so die Chancengleichheit nicht gewährleistet sei. Der Vorschlag stiess erwartungsgemäss vor allem bei Mittelschullehrern auf Widerstand, sie bewerten das Langzeitgymnasium als gutes und bewährtes Instrument zur frühen Förderung intellektuell begabter und leistungsbereiter Jugendlicher.

Langzeitgymnasium aufheben

Ein Postulat Wyss (sp, BE) wollte das Austauschjahr für Schülerinnen und Schüler fördern. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, zusammen mit der EDK gesamtschweizerische Vorgaben zu prüfen, welche die Gleichbehandlung aller Schülerinnen und Schüler einer jeweiligen Austauschdestination gewähren. Der reziproke Austausch von Schülerinnen und Schülern mit dem Ausland soll gefördert werden. Bemängelt werden muss gemäss dem Postulat, dass die Bestimmungen der Schulen, wann ein Austauschjahr absolviert werden darf, unterschiedlich gehandhabt werden. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dem Bund keine Kompetenz zusteht, in diesem Bereich gesamtschweizerische Vorgaben zu machen. Der Nationalrat nahm das Postulat knapp, mit 97 zu 93 Stimmen, an.

Austauschjahr