Réinitialiser la recherche

Contenu

Acteurs

  • David, Eugen (cvp/pdc, SG) SR/CE

Processus

24 Résultats
janvier 1965 janvier 2026
1965
1971
1977
1983
1989
1995
2001
2007
2013
2019
2026
Sauvegarder en format PDF Pour plus d'information concernant l'utilisation de la requête cliquer ici

Im Berichtsjahr kam die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) für das Jahr 2012 in die Räte. Es handelte sich um eine eigentliche Zwischenbotschaft. Normalerweise sind die BFI-Botschaften auf einen Zeitraum von vier Jahren ausgelegt. Da der Bundesrat künftig eine bessere Abstimmung der grossen Finanzbotschaften mit der Legislaturplanung beabsichtigt, wurde die nächste reguläre Botschaft auf den Zeitraum 2013–2016 terminiert und mit der Zwischenlösung 2012 das mit der vorangehenden Botschaft beschlossene Programm um ein Jahr verlängert. Entsprechend orientierte sich die Botschaft an den Zielen ihrer Vorgängerin. Zusätzlich enthielt sie eine mit den Postulaten Widmer (sp, LU; Po. 08.3073) und David (cvp, SG; 09.3961) geforderte Evaluation und Standortbestimmung zur Bologna-Reform. Aus finanzierungstechnischen Gründen bedurfte es neben elf Bundesbeschlüssen zusätzlich einiger Übergangsregelungen für drei Bundesgesetze: Das ETH-Gesetz, das Universitätsförderungsgesetz (UFG) und das Bundesgesetz über Beiträge an gemeinsame Projekte von Bund und Kantonen zur Steuerung des Bildungsraums Schweiz. Ohne Gegenantrag beschlossen beide Räte Eintreten auf alle vierzehn Teilvorlagen. Acht von elf Bundesbeschlüssen sowie die Übergangsregelungen zu den drei Bundesgesetzen wurden durchgewinkt. Bei der Finanzierung der Fachhochschulen (Ständerat als Erstrat) und der Berufsbildung (Ständerat als Erstrat) sowie beim Kreditrahmen nach dem Universitätsförderungsgesetz (Nationalrat als Zweitrat) folgten die Räte jedoch nicht dem Entwurf des Bundesrats. Im Folgenden werden allein diese Geschäfte erörtert.

Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation für das Jahr 2012.

Der Ständeratswahlkampf im Kanton St. Gallen wurde von einer Kampagne der Weltwoche gegen Karin Keller-Sutter (fdp) mitgeprägt. Der FDP-Regierungsrätin wurde im Rahmen eines Asylverfahrens Amtsmissbrauch, Begünstigung und Verletzung der Gewaltentrennung vorgeworfen. Die fast hundertjährige Aufteilung der Ständeratssitze zwischen der FDP und der CVP – mit einem vierjährigen Intermezzo zwischen 1971 und 1975, als die SP der FDP den Sitz wegschnappte – wurde von der SVP und der SP angegriffen. Neben Keller-Sutter, die als Nachfolgerin der zurückgetretenen Erika Forster (fdp) antrat, wollte dies der Bisherige Eugen David für die CVP verhindern. Die SP trat mit dem langjährigen Nationalrat und Präsidenten des Gewerkschaftsbundes Paul Rechsteiner an und die SVP schickte ihren Parteipräsidenten Toni Brunner nach 2003 erneut ins Rennen. Darüber hinaus kandidierte Yvonne Gilli (GP) um einen Sitz im Ständerat. Ursprünglich bewarb sich zusätzlich noch ein BDP-Politiker für das Amt, der seine Kandidatur hingegen wegen Verdachts strafbarer Handlungen im September wieder zurückzog.

Die von der Weltwoche angezettelte Kampagne vermochte der weit über ihre Parteigrenzen beliebten Keller-Sutter scheinbar nichts anzuhaben. Sie schaffte das absolute Mehr gleich im ersten Umgang und konnte mit 101'181 Stimmen den Sitz der FDP verteidigen. Die Stimmenzahlen für die restlichen Kandidaten verhiessen Spannung für den wie bereits 2007 nötigen zweiten Wahlgang. Brunner (56'347) lag vor David (47'774) und Rechsteiner (44'348). Gilli (24'183) lag abgeschlagen zurück und trat für den zweiten Umgang nicht mehr an. Auch David zog sich enttäuscht zurück, worauf die CVP entschied, Michael Hüppi als Ersatzkandidaten ins Rennen um den zweiten St. Galler Ständeratssitz zu schicken. Die Grünen und die GLP unterstützten in der Folge Rechsteiner, während die BDP und die FDP eine Empfehlung für Hüppi abgaben. Das Gewerbe sprach sich für Brunner aus, dem mit dem zweitbesten Resultat aus dem ersten Wahlgang und der wählerstärksten Partei im Rücken die besten Chancen eingeräumt wurden. Überraschend gewann dann jedoch der seit 1986 im Nationalrat sitzende Rechsteiner (54'616) die Wahl knapp vor dem Favoriten Brunner (53'308). Scheinbar hatten zahlreiche Mittewähler im zweiten Umgang dem SP-Vertreter ihre Stimme gegeben. Rechsteiner machte vor allem in den Städten viele Stimmen. Ihren traditionellen Sitz verloren hatte damit die CVP, die es nicht schaffte, den relativ unbekannten Hüppi in der kurzen Zeit bekannter zu machen. Die SP hatte bisher erst zwei Mal (1911-1919 und 1971-1975) den St. Galler Ständeratssitz besetzen können. Die Wahlbeteiligung lag mit 47,8% im zweiten Wahlgang noch rund einen Prozentpunkt höher als im ersten.

Kanton St.Gallen – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Résultats des élections au Conseil des Etats 2011 (par canton)

Nach dem Nationalrat im Vorjahr nahm auch der Ständerat vom Bericht des Bundesrates zum Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen Kenntnis. Dieser war in Erfüllung eines Postulats David (cvp, SG) verfasst worden und analysierte die Beziehungen der Schweiz zu den über dreissig Agenturen der Europäischen Union.

Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen

Le parlement a pris acte du rapport (10.088) faisant état des relations entre la Suisse et les agences européennes et découlant d’un postulat David (pdc, SG). La majorité des députés a estimé que le rapport présente une analyse pertinente, même si certains ont regretté qu’il ne propose pas de stratégie globale.

Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Vorlage für ein Psychologieberufegesetz. Mit dem Erlass sollen die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der Psychologinnen und Psychologen geregelt und damit der Patientenschutz sowie die psychische Gesundheit der Bevölkerung verbessert werden. Eintreten war in der Kleinen Kammer unbestritten und auch die generelle Stossrichtung der Vorlage wurde begrüsst. Diskussionslos stimmte der Rat einem Antrag der vorberatenden Kommission (WBK) zu, die Weiterbildungstitel um das Fachgebiet Gesundheitspsychologie zu erweitern. Ebenfalls gutgeheissen wurde ein Einzelantrag von Philipp Stähelin (cvp, TG), der neben den Psychologen auch die Chiropraktiker auf die Liste der Berufe mit Berufsgeheimnis aufnahm. Umstritten war die Frage, mit welchem Studienabschluss man künftig den Titel „Psychologe“ verwenden darf. Nach Ansicht des Bundesrats und der Kommission soll dazu ein Masterabschluss erforderlich sein. Eugen David (cvp, SG) plädierte dafür, auch einen Bachelor-Abschluss nach dreijährigem Studium genügen zu lassen. Ein weiterer Diskussionspunkt bildete die im Entwurf des Bundesrats vorgesehene Beschränkung der Psychotherapieausbildung auf universitär ausgebildete Psychologen. Eugen David beantragte, dass weiterhin auch Geistes- und Humanwissenschafter zu den akkreditierten Weiterbildungsgängen für Psychotherapeuten zugelassen werden. Theo Maissen (cvp, GR) verteidigte den Vorschlag von Kommission und Bundesrat. Er argumentierte, Psychotherapeuten müssten psychisch kranke und beeinträchtigte Menschen behandeln und dafür brauche es wissenschaftlich fundierte psychologisch-psychotherapeutische Kenntnisse, welche nur im Rahmen eines Psychologiestudiums vermittelt würden. Nach der Debatte zog Eugen David beide Anträge zurück. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung gutgeheissen.

Protection des titres dans les professions de la psychologie (Mo. 00.3646 et Mo. 00.3615)

En août, le Conseil fédéral a présenté son message sur un nouveau projet de modification de la LAAM. Ce projet allégé a fait suite au classement du projet de modification de la LAAM de 2008 (voir ici). Il ne contient donc plus les éléments contestés et reprend les autres dispositions présentées en mars 2008, à savoir les renseignements sur les candidats à une fonction de cadre, la remise de l'arme personnelle, la vente d'immeubles militaires et les prestations commerciales du DDPS. Au Conseil des Etats, une proposition de renvoi David (pdc, SG) souhaitant donner un signal clair au Conseil fédéral de la volonté de mettre en place un débat de fond sur les orientations de l’armée a été refusée par 21 voix contre 19. Le Conseil des Etats a toutefois modifié le projet. Au vote sur l’ensemble, le projet du Conseil fédéral a été adopté à l’unanimité.

Conseil national loi sur l’armée et l’administration militaire Conseil des Etats vote final

Der Ständerat überwies in der Wintersession oppositionslos ein Postulat David (cvp, SG), welches den Bundesrat beauftragt, die Bologna-Reform gründlich zu analysieren. Dabei soll er in erster Linie prüfen, ob die 1999 gesetzten Ziele erreicht wurden, welche Ziele für die Zukunft bestehen und inwieweit Massnahmen erforderlich sind, um Schwächen der Reform zu beheben.

Umsetzung der Bologna-Deklaration Hochschule St. Gallen

In der Herbstsession führte der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession nochmals eine grosse Debatte über die Konjunkturpolitik durch. Er überwies dabei eine vom Ständerat bereits im Sommer gutgeheissene Motion David (cvp, SG) vom Dezember 2008, welche eine ganze Reihe von Massnahmen aus verschiedenen Bereichen enthält, von denen die Regierung viele mit den drei Konjunkturstabilisierungsprogrammen bereits vorgeschlagen oder in eigener Kompetenz ergriffen hatte. Der Gewerkschaftsbund, der während des ganzen Jahres viel umfassendere Konjunkturförderungsprogramme gefordert hatte, führte im September in Bern eine Protestkundgebung mit rund 25'000 Teilnehmenden für eine aktivere staatliche Wirtschaftspolitik durch.
Im Anschluss an diese Debatte behandelte der Nationalrat eine Reihe von Vorstössen, die vom Bundesrat Massnahmen in unterschiedlichen Bereichen forderten. Obwohl die meisten abgeleht wurden fand eine sehr unspezifische Motion Chevrier (cvp, VS) für die Förderung privater Investitionen Zustimmung.

Debatte über die Konjunkturpolitik in Sondersession

Durant l’année sous revue, les chambres ont partiellement accepté une motion David (pdc, SG) demandant au Conseil fédéral d’élaborer des réponses législatives afin de renforcer l’économie d’exportation à travers l’optimisation des produits de l’assurance contre les risques à l’exportation.

Debatte über die Konjunkturpolitik in Sondersession

Im Ständerat war das Eintreten auf das im Vorjahr vom Nationalrat beschlossene Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen unbestritten. Die Kommission verhehlte aber nicht, dass sich die Begeisterung für das neue Gesetz in Grenzen hielt. Dem Wunsch der Bevölkerungsmehrheit nach einem rigorosen Nichtraucherschutz würde gemäss der Kommission des Ständerates erst mit einer Verschärfung des Vorschlages des Nationalrates im Bereich der bedienten Fumoirs, der eingeschränkten Zulassung von Raucherbetrieben und der Ermöglichung von strengeren kantonalen Vorschriften Rechnung getragen. Bei der Frage der Fumoirs standen sich drei Vorschläge gegenüber. Eine Kommissionsminderheit Gutzwiller (fdp, ZH) wollte dem Bundesrat folgen und nur unbediente Raucherräume zulassen. Eine weitere Kommissionsminderheit David (cvp, SG) schlug vor, bediente Raucherräume ausnahmsweise zu ermöglichen, wenn die dort Beschäftigten dem ausdrücklich zustimmen. Die Kommissionsmehrheit hingegen verlangte ebenfalls das Einverständnis der Angestellten, wollte diese Raucherräume aber in allen Wirtschaftsbereichen ermöglichen und nicht nur in Restaurant- und Hotelbetrieben. Mit 22 zu 18 Stimmen obsiegte der Vorschlag David. Bei der Frage der Zulassung von Raucherbetrieben hatte der Nationalrat im Gastgewerbe solche Betriebe ausnahmsweise ermöglichen wollen, wenn eine Unterteilung der Räume für Raucher und Nichtraucher "nicht möglich oder unzumutbar" sei. Die Kommissionsmehrheit des Ständerates schlug vor, den Begriff "unzumutbar" zu streichen und eine Kommissionsminderheit Forster-Vannini (fdp, SG) wollte generell keine Raucherbetriebe zulassen und bekam mit 23 zu 16 Stimmen Zustimmung aus dem Ständerat. Dieser folgte zudem seiner Kommission, indem er im Gesetz explizit erwähnen wollte, dass die Kantone strengere Vorschriften beschliessen können. In der Gesamtabstimmung nahm die kleine Kammer die Vorlage mit 25 zu 9 Stimmen an.

In der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat in der Frage der Raucherbetriebe an seiner früheren Fassung fest, wonach diese bewilligt werden, wenn eine Trennung in Raucher- und Nichtraucherräume nicht möglich oder zumutbar ist. Weiter hielt der Nationalrat an abgetrennten Raucherräumen für alle Wirtschaftsbereiche fest, kam aber dem Ständerat insofern entgegen, als dass das Personal in diesen Fumoirs nur dann zur Arbeit herangezogen werden kann, wenn die Beschäftigten via Arbeitsvertrag ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Eine rot-grüne Minderheit wehrte sich zwar gegen die Anträge der Kommission, konnte sich jedoch auch nach einer längeren, emotional geführten Debatte nicht durchsetzen. Den vom Ständerat hinzugefügten Artikel, wonach die Kantone beim Nichtraucherschutz strengere Vorschriften erlassen können, akzeptierte der Nationalrat mit 100 zu 82 Stimmen. Ferner stimmte er einer zweijährigen Übergangsfrist für die Umsetzung des Rauchverbotes zu. Der Ständerat hielt daran fest, dass bediente Fumoirs nur im Bereich der Restaurants und Hotels zulässig sind. Er beharrte auch auf dem Verbot von reinen Raucherbetrieben. Die Übergangsfrist wollte der Ständerat nicht festlegen und es dem Bundesrat überlassen, das Inkrafttreten zu bestimmen. Der Nationalrat folgte bei der Frage der bedienten Fumoirs dem Ständerat. In Sachen reine Raucherbetriebe entschied sich der Nationalrat sehr knapp, mit 89 zu 88 Stimmen, für die Zulassung dieser Betriebe. Bei der Frage der Übergangsfrist schwenkte der Nationalrat auf die Position des Ständerates ein. In der letzten Runde der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat mit dem Stichentscheid des Präsidenten, einen Kompromiss in Bezug auf die Frage der Raucherlokale und schlug vor, diese bis zu einer Gesamtfläche von 80 Quadratmetern zu erlauben.

Die daraufhin notwendig gewordene Einigungskonferenz beantragte mit 17 zu 9 Stimmen den Vorschlag des Ständerates zu übernehmen, was von beiden Kammern gutgeheissen wurde. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat das Gesetz mit 105 zu 61 Stimmen an und der Ständerat mit 31 zu 9 Stimmen. Die Opposition kam von linker Seite, der das Gesetz zu wenig weit ging.

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen (BRG 04.476)
Dossier: Interdictions de fumer

Le Conseil des Etats a adopté tacitement un postulat David (pdc, SG), qui demandait, entre autres, au Conseil fédéral de présenter au parlement un rapport qui contiendra une analyse des relations actuelles entre la Suisse et les agences européennes (par exemple l'Agence européenne pour la gestion de la coopération opérationnelle aux frontières extérieures, l'Agence européenne de la sécurité aérienne, l'Agence européenne pour la sécurité et la santé au travail, etc.). Le député a également souhaité des indications sur la marge d'influence de la Suisse sur les activités de ces agences et une évaluation de l'influence des agences européennes sur l'évolution de la politique suisse et sur sa réalité juridique.

Verhältnis der Schweiz zu den europäischen Agenturen

Zweite Wahlgänge waren in den acht Kantonen Zürich, St. Gallen, Waadt, Neuenburg, Tessin, Luzern, Wallis und Freiburg nötig. Die letzten Resultate standen Ende November fest. In den Kantonen Luzern, Wallis und Freiburg erfolgten die zweiten Wahlgänge in stiller Wahl, da sich die zurückliegenden Kandidaten zurückzogen. Gewählt wurden im Wallis René Imoberdorf (cvp, neu), in Luzern Konrad Graber (cvp, neu) und in Freiburg der Bisherige Alain Berset (sp). Im Kanton Neuenburg wurde im zweiten Wahlgang neben Gisèle Ory (sp) Didier Burkhalter (fdp) gewählt, Pierre Bonhôte (sp) musste sein Mandat abgeben. Im Kanton Waadt schaffte das linke Zweierticket Géraldine Savary (sp) und Luc Recordon (gp) die Wahl in den Ständerat, Charles Favre (fdp) und Guy Parmelin (svp) hatten das Nachsehen. Im Tessin gelang Franco Cavalli (sp) der Einzug in den Ständerat nicht, Dick Marty (fdp) und Filippo Lombardi (cvp), der wiederholt wegen Verkehrsdelikten mit der Justiz in Konflikt geraten war, wurden wiedergewählt. Im Kanton St. Gallen verzichtete die SP-Kandidatin Kathrin Hilber für den zweiten Wahlgang auf eine Kandidatur, um die Wiederwahl von Erika Forster (fdp) und Eugen David (cvp) zu sichern. Diese Strategie ging auf, die SVP konnte sich mit ihrem Kandidaten Toni Brunner nicht durchsetzen. Im Kanton Zürich zog sich nach längerem Hin und Her die SP-Kandidatin Chantal Galladé nach dem ersten Wahlgang zugunsten von Verena Diener (glp) zurück. Da Diener im zweiten Wahlgang damit allein gegen den SVP-Kandidaten Ueli Maurer antreten konnte, gelang ihr die Wahl in den Ständerat mit einem Vorsprung von knapp 30'000 Stimmen.

Resultate Ständeratswahlen 2007

Lors de la discussion article par article, la chambre haute s’est ralliée à la CER-CN et a décidé de supprimer l’obligation faite aux exploitations de se convertir entièrement à l’agriculture biologique pour se prévaloir du label bio. Celles-ci pourront en effet obtenir cette appelation pour certaines branches d’activités, proposition à laquelle la conseillère fédérale Doris Leuthard s’est dite favorable, à la seule condition qu’elle ne s’applique qu’aux unités d’exploitation distinctes dont les flux de marchandises seront physiquement séparés. Le Conseil des Etats, par 26 voix contre 7, et contre la proposition du Conseil fédéral, a également décidé de renoncer à la mise aux enchères de contingents tarifaires pour les pommes de terre. S’écartant de la position du Conseil fédéral, la commission s’est prononcée en faveur de l’autorisation des importations parallèles pour les moyens de production et les biens d’investissement agricoles protégés par un brevet. Elle a été suivie par le plénum sur ce point (par 25 voix contre 13). En ce qui concerne le marché laitier, le Conseil fédéral s’est déclaré favorable au maintien du supplément pour le lait transformé en fromage à 15 centimes par kilogramme en 2008, puis à une baisse à 10 centimes dès 2009, en augmentant toutefois en contrepartie les paiements directs octroyés aux paysans. En commission, cette question avait suscité deux propositions. La majorité de celle-ci voulait reporter au 1er janvier 2011 la baisse de 10 centimes prônée par le Conseil fédéral, tandis que la minorité, emmenée par le démocrate-chrétien Eugen David (SG), était favorable au maintien jusqu’en 2011 du supplément, ce qui équivalait à conserver le système actuel. Par 24 voix contre 15, le Conseil des Etats s’est finalement rallié à la proposition de la minorité et opté ainsi pour le statu quo. Le plénum n’a en outre pas suivi la proposition du gouvernement d’abolition de la prime de non-ensilage dès 2009. Par 27 voix contre 13, il s’est prononcé en faveur d’un maintien de la prime à 3 centimes par kilogramme de lait. Le Conseil des Etats s’est également écarté de la position du Conseil fédéral sur la question de la mise en valeur de la laine de mouton, ce dernier réclamant la suppression des contributions. Par 18 voix contre 14, les députés aux Etats ont approuvé le maintien du statu quo défendu par la minorité de la commission. Au sujet du sucre, la chambre haute a suivi, par 21 voix contre 15, l’avis de la majorité de la commission, qui exigeait le versement de contributions tant pour la production que pour la transformation des betteraves sucrières. Le Conseil fédéral et une minorité de la commission étaient, quant à eux, favorables à la suppression pure et simple de l’indemnité versée aux sucreries. S’agissant de la viticulture, le gouvernement et la commission souhaitaient fixer des exigences minimales uniformes pour toutes les catégories de vins. Le Conseil des Etats a cependant opté, par 17 voix contre 12, pour laisser l’attribution de cette compétence aux cantons, la Confédération se contentant de définir les critères des cahiers des charges. La voix du président a été nécessaire pour approuver, contre l’avis du Conseil fédéral, le maintien de la mise aux enchères des contingents d’importation de beurre. Au vote sur l’ensemble, le Conseil des Etats a adopté le projet par 24 voix contre 1.

Politique agricole 2011: réalisation dans les chambres (BRG 06. 038)
Dossier: Politique agricole 2011

En ce qui concerne le projet 7, l’arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l’agriculture pour les années 2008 à 2011, le Conseil des Etats s’est rallié, par 24 voix contre 11, à la minorité de la commission emmenée par Eugen David (pdc, SG), qui s’était prononcée en faveur de l’augmentation de 150 millions de francs du plafond des dépenses prévu par le Conseil fédéral. Les députés n’ont pas suivi les arguments de la conseillère fédérale Doris Leuthard, qui invoquait l’absence de moyens financiers pour augmenter ce plafond. Au vote sur l’ensemble, l’arrêté fédéral a été adopté par 24 voix contre 3.

Politique agricole 2011: réalisation dans les chambres (BRG 06. 038)
Dossier: Politique agricole 2011

Ständerat Eugen David (cvp, SG) forderte in einem Postulat dazu auf, die Wirtschaftlichkeit von teuren Krebsmedikamenten zu überprüfen. Er kritisierte, dass der Preis eines Medikamentes auch dann nicht geändert wird, wenn sich der Umsatz vervielfacht hat. Das widerspreche grundlegenden ökonomischen Prinzipien. Weiter zeigte sich David besorgt, dass wegen der hohen Preise nicht mehr die ganze Bevölkerung von den Fortschritten in der Krebsforschung profitieren könnte. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Postulats. Er sei sich der problematischen Preisentwicklung bei den Onkologika bewusst. Eine Analyse der Kosten der Herstellerfirmen sei deshalb notwenig. Je nach Ergebnis würden allfällige Massnahmen zur Preisdämpfung zu prüfen sein.

Krebsmedikamenten

Ständerat Berset (sp, FR) beantragte in einem Postulat, dass nicht nur die Kosten für die mit dem Beruf zusammenhängende Weiterbildung und Umschulung von den Steuern abgezogen werden können, sondern auch die Ausbildungskosten. Aufgrund der Erklärung des Bundesrates, die Verwaltung arbeite in Beantwortung eines diesbezüglichen, im Vorjahr überwiesenen Vorstosses David (cvp, SG) bereits an einem entsprechenden Bericht, zog Berset sein Begehren zurück.

Ausbildungskosten

Diskussionslos stimmte der Ständerat einem Postulat Fetz (sp, BS; Po. 05.3509) zu, das Massnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in den Studienbereichen Mathematik, Naturwissenschaften und Technik verlangt. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat David (cvp, SG; Po. 05.3595), das vom Bundesrat Auskunft verlangt über die getroffenen Vorkehrungen zur Qualitätssicherung der Universitäten.

Erhöhung des Frauenanteils

Der Ständerat überwies eine Motion David (cvp, SG) als Postulat. Es verlangte, dass die Kosten der berufsorientierten Weiterbildung als Weiterbildungskosten steuerlich in Abzug gebracht werden können. In seiner Antwort auf eine Interpellation Sommaruga (sp, BE) (Int. 04.3429) stellte der Bundesrat eine Aufstellung der Steuerabzüge und welche Einkommensklassen davon profitierten, auf Ende Jahr in Aussicht.

Weiterbildungskosten Abzug

Der Ständerat behandelte in der Frühjahrssession als erster das Embryonenforschungsgesetz (EFG), mit dem der Bundesrat bis zum Vorliegen des geplanten Gesetzes über die Forschung am Menschen sowohl die Gewinnung von Stammzellen aus überzähligen Embryonen als auch die Forschung an embryonalen Stammzellen sowie an überzähligen Embryonen regeln wollte. Er begründete den Einbezug der Embryonenforschung mit dem sachlichen Zusammenhang: Sowohl für die Forschung an Embryonen als auch für die Gewinnung embryonaler Stammzellen werden Embryonen verwendet, die im Rahmen der medizinisch assistierten Fortpflanzung als überzählig anfallen und deshalb keine Entwicklungschance haben. Der Ständerat erachtete diesen Zusammenhang aber nicht als zwingend gegeben und beschloss, den Geltungsbereich des Gesetzes auf die Gewinnung von embryonalen Stammzellen und deren Erforschung zu beschränken, die Regelung der gemäss Kommissionssprecher «moralisch und rechtlich heiklen und deswegen besonders begründungsbedürftigen Forschung an überzähligen Embryonen» hingegen dem künftigen Gesetz zuzuweisen. Sinngemäss wurde gleich zu Beginn der Detailberatung das Gesetz in Stammzellenforschungsgesetz (SFG) umbenannt. Gegen die Abspaltung der Embryonenforschung sprachen sich lediglich die Vertreter der FDP aus.

Für den Bereich der Stammzellenforschung setzte die kleine Kammer wie der Bundesrat enge Grenzen. Die Verwendung von Embryonen bedarf der Zustimmung der Eltern. Forschungsprojekte müssen wesentlichen Erkenntnissen dienen, die nicht auf anderem Weg gewonnen werden können; sie müssen von einer Ethikkommission beurteilt und vom BAG bewilligt werden. Mit 26 gegen neun Stimmen wurde ein Antrag Fünfschilling (fdp, BL) abgelehnt, die Gewinnung von embryonalen Stammzellen auch dann zuzulassen, wenn kein konkretes Projekt vorliegt. Mit dem gleichen Stimmenverhältnis scheiterte David (cvp, SG) mit seinem Antrag, auf die Entschädigung der Aufwendungen für Gewinnung, Bearbeitung, Aufbewahrung oder Weitergabe von embryonalen Stammzellen zu verzichten. Der Handel allerdings ist verboten. Im Patentgesetz wurde zudem die Patentierbarkeit unveränderter Stammzellen sowie von Verfahren zum Klonen von Menschen, zur Herstellung von Mischformen Mensch/Tier und zur Genmanipulation in der menschlichen Keimbahn verboten.

Eine nennenswerte Kontroverse entstand lediglich bei der Frage, ob die rund 1000 altrechtlichen Embryonen, die vor dem Inkrafttreten des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMG) (1.1.2001) angefallen sind und eingefroren wurden, und die laut FMG bis Ende 2003 vernichtet werden sollten, weiter für die Stammzellenforschung verwendet werden dürfen. Die Mehrheit entschied sich auch hier mit 22 zu 12 Stimmen für eine restriktive Linie. Die Frist wurde nicht verlängert. Der Forschung sollten somit nur überzählige Embryonen zugeführt werden, die in der Fortpflanzungsmedizin neu entstehen. Beerli (fdp, BE) setzte sich vergebens dafür ein, die Frist bis zum Inkrafttreten des SFG zu verlängern, da in der Praxis die Meinungen auseinandergehen, wie viele Embryonen für die Forschung nötig sind.

Dem Nationalrat lagen zu Beginn seiner Beratungen in der Herbstsession ein Nichteintretensantrag sowie zwei Rückweisungsanträge vor, die von linken, grünen und christlich orientierten Abgeordneten unterstützt wurden, doch hatten sie alle keine Chance. Eintreten wurde mit 91 zu 45 Stimmen beschlossen. Die Beschränkung auf die Stammzellenforschung wurde stillschweigend gutgeheissen. Aber auch die radikalen Verfechter der Forschungsfreiheit – Gutzwiller (fdp, ZH) und Kommissionssprecher Randegger (fdp, BS) – konnten sich in der Detailberatung nicht durchsetzen. Mit 60 zu 57 Stimmen verbot der Nationalrat zusätzlich zum Ständerat die Entwicklung von Parthenoten (Organismen, die sich aus einer unbefruchteten Zellteilung entwickeln), um daraus Stammzellen zu gewinnen. Auch die verschärften Auflagen für die Forschung (Erlaubnis zur Entnahme von Stammzellen nur, wenn keine geeigneten Zellen im Inland vorhanden sind) resp. die Zustimmung zum Ständerat (Forschung nur zugelassen, wenn kein anderes Verfahren gleichwertige Erkenntnisse ermöglicht), die Gutzwiller als „Gefängnis für die Forschenden“ bezeichnete, wurden, wenn auch knapp mit 80 zu 69 resp. 75 zu 72 Stimmen angenommen. Forschungsfreundlicher zeigte sich der Rat in der Frage der Patentierbarkeit veränderter Stammzellen. Mit 81 zu 73 Stimmen folgte er einem Minderheitsantrag Gutzwiller und stimmte dem Ständerat zu, lediglich die Patentierbarkeit von unveränderten Stammzellen zu verbieten. Die Mehrheit der Kommission hatte beantragt, auch die veränderten Stammzellen und die Stammzellinien von der Patentierbarkeit auszuschliessen.

Bei der Frage des Umgangs mit den vor 2001 entstandenen altrechtlichen Embryonen, setzte sich der Antrag der Kommission durch. Mit 90 gegen 38 beschloss die grosse Kammer, die Frist für deren Vernichtung bis Ende 2005 für die Fortpflanzungsmedizin und bis Ende 2008 für Forschungszwecke zu verlängern; dazu bedarf es allerdings der schriftlichen Einwilligung des betroffenen Paares. Der Ständerat stimmte dieser Regelung zu, worauf das Fortpflanzungsmedizingesetz in diesem Punkt mit Dringlichkeitsrecht revidiert wurde, um die Vernichtung der altrechtlichen Embryonen per Ende 2003 zu verhindern. Beim Stammzellenforschungsgesetz stimmte der Ständerat bei der einzigen wesentlichen Differenz (Verbot der Parthenoten) dem Nationalrat zu, verlangte aber, dass diese Frage im Rahmen der kommenden Gesetzgebung über die Forschung am Menschen nochmals eingehend geprüft wird. In der Schlussabstimmung wurde das SFG vom Ständerat mit 35 zu 1 Stimmen angenommen, vom Nationalrat mit 103 zu 57 Stimmen bei 25 Enthaltungen; die Nein-Stimmen stammten von den geschlossenen GP- und EVP/EDU-Fraktionen, von einer Mehrheit der SP- (die auch das Gros der Enthaltungen stellte) und einer starken Minderheit der CVP-Fraktion. Gegen das neue Gesetz wurde vom Basler Appell gegen Gentechnologie das Referendum ergriffen; dass das Referendum von Organisationen im Bereich des Lebensschutzes unterstützt werden würde, hatte Studer (evp, AG) bereits bei der Schlussabstimmung im Nationalrat angekündigt.

Stammzellenforschungsgesetz (BRG 02.083)
Dossier: Recherche sur les cellules souches

Le moratoire pour les OGM, introduit par le Conseil national, a été rejeté (29 voix contre 6) au Conseil des Etats, où la gauche et les agriculteurs ont moins d’influence. Pour la commission, le radical glaronais Fritz Schiesser a motivé ce refus par les effets négatifs d’une telle disposition sur la Suisse comme lieu de recherche et de production de ces technologies. Il a également rappelé que l’UE était sur le point de suivre notre pays dans sa volonté de réglementer sévèrement cette matière, sans toutefois emprunter la voie d’une interdiction, et qu’il serait dès lors maladroit de s’isoler. Il a enfin expliqué qu’avec une politique agricole exigeant des exploitants un esprit d’entreprise, on ne pouvait pas les mettre sous tutelle en leur imposant les produits à commercialiser. Un refus de produits à base d’OGM par les consommateurs amènerait ainsi naturellement les producteurs à y renoncer. Les conseillers aux Etats ont partiellement rejoint le National en acceptant de fixer un plafond de revenu et de fortune pour l’attribution des paiements directs. Au nom du Conseil fédéral, le ministre de l’agriculture Joseph Deiss a, sans succès, appelé à soutenir la minorité Cornu (prd, FR), opposée à la fixation d’une limite et à la solution de compromis de la commission. Les sénateurs ont maintenu leur refus d’introduire des conditions plus strictes d’attribution d’IGP, la solution du National étant jugée impraticable et injustifiée. La réglementation des importations de viande a été modifiée dans le sens du Conseil fédéral avec l’acceptation de la mise aux enchères, dès 2009, de contingents d’importation. Suivant la minorité David (pdc, SG), désireuse de ne pas exclure les petites boucheries du marché, le plénum a toutefois accepté un garde-fou permettant un retour à l’ancien système en cas de concentration excessive. En matière de contingentement laitier, sa suppression pour 2009 a été admise, les organisations privées ayant déjà la possibilité d’en sortir dès 2006. Une minorité, emmenée par le grison Theo Maissen (pdc), est parvenue à faire mentionner explicitement les producteurs des régions de montagne. La majorité des conseillers aux Etats a estimé qu’un soutien supplémentaire à la culture d’arbres fruitiers à hautes tiges n’était pas souhaitable en période de restrictions budgétaires. Le Conseil des Etats a enfin adopté tacitement l’Arrêté fédéral sur les moyens financiers destinés à l’agriculture pour les années 2004-2007.

Politique agricole 2007(BRG 02.046)
Dossier: Politique agricole 2007
Dossier: Suppression des contingentements laitiers 2009
Dossier: Les organismes génétiquement modifiés (OGM) en Suisse

Contre l’avis du Conseil fédéral qui voulait la transformer en postulat, le Conseil des Etats a adopté par 29 voix une motion de David (pdc, SG). Celle-ci demandait de prévoir, dans la loi fédérale sur le raccordement de la Suisse orientale et romande au réseau européen des LGV, la possibilité de déroger au principe de territorialité pour les investissements dans les infrastructures ferroviaires étrangères, lorsque c’est dans l’intérêt de la Suisse. Le Conseil fédéral se voyait aussi chargé de trois tâches : 1) électrifier et doubler la ligne Schaffhouse-Singen et la ligne Schaffhouse-Waldshut, 2) développer les nœuds ferroviaires de Bregenz, Feldkirch (A) et Singen (D), 3) ouvrir des négociations avec l’Autriche et l’Allemagne afin que le tronçon Lindau-Geltendorf soit électrifié de 2005 à 2010. Le Conseil national a transmis la motion sous forme de postulat.

Motion für HGV-Investitionen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr (02.3121)
Dossier: Desserte au réseau ferroviaire européen à grande vitesse (LGV)

In der Wintersession nahm der Ständerat im Eilzugverfahren die erste Differenzbereinigung vor. Eine Minidiskussion gab es nur zu der vom Nationalrat eingefügten Bestimmung über die Förderung der Gentechnologieforschung. Ein Antrag Helen Leumann, hier dem Nationalrat zu folgen, unterlag mit 25 zu 15 Stimmen. Ebenfalls chancenlos blieb der Einsatz von Eugen David für den Schutz der gentechnikfreien Produktion. Sein Antrag wurde mit 25 zu 14 Stimmen abgelehnt, jedoch wurde den für den Umgang mit GVO Verantwortlichen eine Sorgfaltspflicht auferlegt. Als weitere Sicherheitsmassnahme führte der Ständerat die Bestimmung ein, dass jemand, der einem Landwirt GVO-Produkte verkauft, von diesem eine schriftliche Bestätigung einholen muss, dass er die damit zusammenhängenden Anweisungen zur Kenntnis genommen hat. Dem Verbot der Freisetzung von gentechnisch veränderten Wirbeltieren stimmte die kleine Kammer diskussionslos zu, ebenso dem erst 2009 in Kraft tretenden Verbot von antibiotikaresistenten Markergenen. Bei der Haftung schloss sie sich weitgehend dem Nationalrat an, dehnte allerdings die Gefährdungshaftung des Herstellers auf den Landwirtschaftsbereich aus. Diese soll aber nicht spielen, wenn in einem Betrieb, der Saatgut produziert, versehentlich gentechfreies mit gentechverändertem Saatgut vermischt wird; dann haftet dieses Unternehmen und nicht der GVO-Hersteller. Das Beschwerderecht der Umweltverbände wurde wieder in die Vorlage eingefügt.

Gen-lex. Loi sur la protection de l'environnement. Modification (MCF 00.008)
Dossier: Les organismes génétiquement modifiés (OGM) en Suisse

In der Herbstsession lehnte der Ständerat einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ab und schuf damit eine gewichtige Differenz zum Nationalrat. In der Eintretensdebatte beantragte Kommissionssprecher Schiesser (fdp, GL), die Eigenmietwertbesteuerung nicht abzuschaffen und damit auf einen Systemwechsel zu verzichten. Stattdessen solle die Eigenmietwertbesteuerung im Rahmen der geltenden Ordnung optimiert werden. Konkret beantragte er eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60 Prozent des Marktwerts, eine griffige Härtefallregelung und die Einführung eines Bausparmodells. Der vom Nationalrat im Vorjahr beschlossene Systemwechsel löse zwar das Problem der gerechten Festlegung des Eigenmietwerts, und das Schuldenmachen werde nicht mehr belohnt, doch erfordere er für Ersterwerber Abfederungen, die vermutlich mehr kosteten, als vom Bundesrat veranschlagt. Deshalb sei die geltende Ordnung mit der Möglichkeit des unbegrenzten Abzugs der Schuldzinsen und der Unterhaltskosten einem Systemwechsel vorzuziehen. Leuenberger (sp, SO) plädierte für Nichteintreten, da die zusätzlichen Steuererleichterungen – nach den Entlastungen bei der Familienbesteuerung – für den Bund nicht finanzierbar seien. Namens der CVP-Fraktion forderte David (cvp, SG) sowohl eine steuerliche Entlastung der Familien als auch eine Entlastung des Wohneigentums und damit einen Systemwechsel. Bundesrat Villiger hielt einen Systemwechsel nicht für zwingend, doch sei das heutige System nicht gerecht, weil es Begüterte, wenn sie die Abzugsmöglichkeiten geschickt nutzten, deutlich bevorzuge. Der Rat trat auf die Vorlage ein und lehnte mit 23 zu 13 Stimmen den Antrag David und damit den Systemwechsel ab. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer grossmehrheitlich den Anträgen ihrer WAK: Sie beschloss eine Reduktion des Eigenmietwerts auf 60 Prozent des Marktmietwerts und lehnte einen Antrag Plattner (sp, BS) und die Empfehlung des Bundesrats, der nur auf zwei Drittel des Marktwerts hinuntergehen wollte, ab. Anschliessend setzte sich eine Minderheit Dettling (fdp, SZ) durch, die in Härtefällen den Eigenmietwert bis zur Hälfte herabsetzen wollte – die Kommissionsmehrheit hatte nur bis zu zwei Drittel zugestehen wollen. Die maximale Höhe der abziehbaren Schuldzinsen wurde unverändert aus der alten Regelung übernommen (Vermögensertrag plus CHF 50'000). Beim Bausparen folgte die kleine Kammer dem Vorschlag des Bundesrats und lehnte das basellandschaftliche Modell, das der Nationalrat favorisiert hatte, ab. Zusätzlich wurde die Behandlungsfrist der Parlamentarischen Initiativen Bisig (99.413), Büttiker (99.412) und Maissen (98.458) um zwei Jahre verlängert. In der Wintersession hielt der Nationalrat auf Antrag seiner Kommission gegen die Stimmen der FDP und der SVP an der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung fest. Gegen die Stimmen der Grünen und der SP bekräftigte er auch seinen Entscheid für das basellandschaftliche Modell des Bausparens.

Steuerpaket 2001 – Vorlage zur Revision der Wohneigentumsbesteuerung (BRG 01.021)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)
Dossier: Train de mesures fiscales 2001

Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 02.3093) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden. Daraufhin zog Eugen David (cvp, SG) seine parlamentarische Initiative (01.463) für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück.

Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)
Dossier: Centre de compétence suisse pour les droits humains