Dernière mise à jour: 17.10.2019, 14:24

Dossier: Protection face à l'abus des armes: initiative populaire 2011 et interventions parlementaires suivantes Sauvegarder en format PDF

Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)

Les Verts, le PS et le GSsA, soutenus par une cinquantaine d’organisations (dont Pro Familia Vaud ou la Fédération des médecins suisses), ont lancé début septembre une initiative populaire intitulée «Pour la protection face à la violence des armes». L’objectif des initiants est d’interdire la détention au domicile des militaires du fusil d’assaut ou du pistolet d’ordonnance.

A la fin du mois de février, l’initiative «Pour la protection face à la violence des armes» a été déposée avec 106'037 signatures valables. Les objectifs de l’initiative sont de rendre obligatoire le dépôt de l’arme d’ordonnance dans les arsenaux militaires, de supprimer la possibilité d'acheter l'arme d'ordonnance en fin de service, de mettre en place un registre national des armes à feux et de rendre obligatoire l’obtention d’un permis pour les chasseurs et les amateurs de tirs sportifs.

En réaction au dépôt de cette initiative, le Conseil fédéral a demandé des optimisations afin d’augmenter la sécurité en ce qui concerne les armes d’ordonnance et le DDPS a lancé une consultation des directeurs cantonaux de la police et des affaires militaires ainsi que de la Fédération sportive suisse de tir. En avril, l’armée a décidé de retirer l’arme d’ordonnance à une centaine de militaires en raison de risques d’abus. Cette procédure fait notamment suite à l’assassinat d’une personne à un arrêt de bus à Zürich par un militaire en congé fin 2007. En août, Ueli Maurer a présenté des projets d'ordonnance en vue de prévenir les abus par des mesures militaires et civiles. Ainsi, il projette de donner la possibilité aux militaires de déposer volontairement leur arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux dès 2010 et d'octroyer la compétence à l'armée de retirer l’arme à titre préventif à un soldat qui montre des signes de dangerosité. Il a proposé également d'obliger les autorités civiles, les médecins, les psychologues et les psychiatres civils à signaler à l’armée les cas potentiellement dangereux et de soumettre l’acquisition de l’arme d’ordonnance après les obligations militaires à un permis d’acquisition d’arme comme toute arme civile. Par ailleurs, le DDPS a proposé dans la révision de la LAAM (voir ici) de donner la possibilité à l'armée d'avoir accès au casier judiciaire afin de permettre des contrôles de sécurité relatif aux personnes (CSP). A la fin de l’année le Conseil fédéral a publié son message concernant l’initiative «Pour la protection face à la violence des armes» en recommandant de la rejeter.

Durant l’année sous revue, le parlement a traité le message du Conseil fédéral relatif à l’initiative populaire «Pour la protection face à la violence des armes». Le Conseil fédéral a proposé de la soumettre au peuple sans contre-projet en recommandant de la rejeter. Concernant le volet militaire de l’initiative, il a estimé que des mesures avaient déjà été prises afin d’éviter l’utilisation abusive des armes d’ordonnance. Ainsi, les munitions de poche ne sont plus distribuées et sont en passe d’être totalement récupérées. Les recrues sont soumises à un contrôle de sécurité. Les médecins et les psychologues ont reçu l’autorisation de dénoncer les personnes dangereuses pour elle ou pour les autres auprès de l’armée (voir ici). La possibilité d’entreposer gratuitement l’arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux a été faite. L’obtention de l’arme après le service a été rendue plus difficile. Les deux chambres ont recommandé de rejeter l’initiative.

Im Berichtsjahr kam die Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» an die Urne. Am 13. Februar waren die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aufgerufen, sich zu dieser Frage zu äussern. Die Initiative sah strengere Gesetze vor, um den Missbrauch von Waffen zu verhindern. Das Volksbegehren wurde von der Stimmbevölkerung verworfen, welche damit dem Bundesrat, dem Parlament und den bürgerlichen Parteien folgte, die ein Nein empfohlen hatten. Im Vorfeld zur Abstimmung wurde eine emotionale Debatte geführt, die im Januar um einen Aspekt reicher wurde: Das VBS gab bekannt, dass seit 1969 über 4'500 Ordonnanzwaffen verloren gegangen waren. Vor allem im Zuge der Armeereformen 1995 und 2004 seien zahlreiche Fälle hinzugekommen. Die Zahl der Waffenverluste sei aber über die Zeit kontinuierlich zurückgegangen. Da die Initiative eine Pflicht der Lagerung von Ordonanzwaffen in den Zeughäusern vorsah, erhielt sie aufgrund dieser Meldung einigen Aufwind. Insbesondere die Schützenvereine stemmten sich gegen die Initiative, da die jährlich stattfindenden obligatorischen Schiessübungen essenziell für die Vereine seien, weil dadurch erhebliche Mittel in deren Kassen fliessen. Auch die Daseinsberechtigung des «Obligatorischen» wurde in den Medien gelegentlich aufgegriffen. Über die Resultate wird an anderer Stelle berichtet.

Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch (Mo. 11.4047)

Mit einer Motion zum Thema Armeewaffen gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-SR) im März an den Bundesrat. Unter dem Titel Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch will die Kommission erreichen, dass bei Verdacht auf Waffenmissbrauch innert kürzerer Frist reagiert werden kann. Dabei soll bereits bei Androhung von Waffengewalt eine Schusswaffe eingezogen werden können. Nachdem bei Gewaltdelikten, aber auch Suiziden, immer wieder Armeewaffen zum Einsatz gekommen waren, strebte die SiK eine bessere Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen an und beauftragte den Bundesrat, rasch mit der Konferenz der kantonalen Polizei- und JustizdirektorInnen (KKJPD) eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat auf Antrag des Bundesrates angenommen und im September auch vom Nationalrat diskussionslos bestätigt.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)

Dossier: La loi fédérale sur les armes, les accessoires d'armes et les munitions (loi sur les armes)

Nach tragischen Vorfällen mit Schusswaffen hatte der Nationalrat 2012 mit einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung von Waffenmissbrauch verlangt. Dieser noch 2012 vorgelegte Bericht hatte Gesetzeslücken offengelegt, welche die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dazu veranlassten, vier Motionen einzureichen. Laut der ersten Motion (13.3000) soll der Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf für eine neue Bestimmung in der Strafprozessordnung vorlegen: Wenn im Strafprozess eine Feuerwaffengefährdung Dritter durch einen Armeeangehörigen befürchtet wird, soll dem VBS Meldung erstattet werden, damit der Führungsstab der Armee automatisch über Strafverfahren gegen Armeeangehörige informiert wird. Die zweite Motion (13.3001) fordert eine Anpassung des Militärgesetzes, welche es dem VBS erlaubt, die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) bearbeiten zu können. Die dritte Motion (13.3002) beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Waffengesetzes auszuarbeiten, die den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes verbessern soll. Dabei sollen nicht nur die kantonalen Register sondern auch das Informationssystem des Bundes – insbesondere die 2011 in Betrieb genommene Waffeninformationsplattform ARMADA – miteinander verbunden und eine Online-Abfrage der kantonalen Waffenregister ermöglicht werden. Der vierte Vorstoss (13.3003) schliesslich verlangt, dass für die systematische Nutzung der AHV-Versichertennummer durch die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge des Waffenrechts beauftragten Behörden eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Konkret soll die Versichertennummer in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA aufgenommen werden. Beide Kammern überwiesen die Vorstösse im Jahr 2013, wobei der Ständerat dem Bundesrat für die Ausarbeitung der Entwürfe eine längere Frist einräumen wollte. Die weiter vom Ständerat geforderte Nachregistrierung von noch nicht erfassten Feuerwaffen – eine Ergänzung der zweiten Motion – wurde vom Nationalrat mit 87 zu 86 Stimmen bei 8 Enthaltungen äusserst knapp gutgeheissen. Gegen eine Nachregistrierung sprachen sich die ganze SVP- sowie eine Mehrheit der CE- und FDP-Fraktion aus, da ihrer Meinung nach ein Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Nutzen bestehe. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat fristgemäss eine Botschaft für ein Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Dieses sieht unter anderem vor, dass innerhalb von zwei Jahren nichtregistrierte Feuerwaffen beim Waffenbüro des Wohnkantons gemeldet werden müssen. Bei einer Widerhandlung soll eine Busse drohen.

Der Schutz vor Waffengewalt soll verbessert werden. Um den in den vier Motionen der SPK-NR aufgegriffenen Gesetzeslücken Rechnung zu tragen und den bisher lückenhaften Informationsaustausch zwischen zivilen, militärischen und gerichtlichen Behörden in diesem Bereich zu verbessern, verabschiedete der Bundesrat Ende 2013 die Botschaft zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Die Vorlage beinhaltet fünf Kernpunkte: Erstens sollen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Armee künftig über diejenigen Personen informieren, bei denen ein Verdacht zur Gefährdung ihrer selbst oder Dritter durch eine Feuerwaffe besteht. Zweitens sollen die zivilen und militärischen Behörden aktiv über neue Eintragungen in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform ARMADA, beispielsweise zu Personen, welchen eine Bewilligung im Zusammenhang mit Waffen verweigert oder entzogen wurde, orientiert werden. Drittens wird mit der sogenannten Waffenplattform eine gesetzliche Grundlage für die Verbindung der kantonalen Waffenregister geschaffen. Diese Waffenplattform (Kantonsebene) soll viertens mit der Plattform ARMADA (Bundesebene) verbunden werden. Als fünften Punkt sieht der Bundesrat die Nachregistrierung aller in der Schweiz vorhandenen Feuerwaffen vor. Damit will er die Planung von Polizeieinsätzen und die Rückverfolgung von Tatwaffen vereinfachen.
In der Sondersession vom Mai 2015 beriet der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage. Er lehnte die flächendeckende Nachregistrierung ab, weil diese einen unverhältnismässigen personellen, finanziellen und administrativen Aufwand verursache. Überdies würde die Sicherheit dadurch nicht erhöht, da jemand, der seine Schusswaffe zu kriminellen Zwecken verwenden möchte, der Meldepflicht ohnehin nicht nachkäme. Ansonsten stimmte die grosse Kammer in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates zu und verabschiedete die Vorlage mit 179 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung aus den Reihen der SVP-Fraktion zuhanden des Ständerats. Die Bestimmungen über die Nachregistrierung der Schusswaffen waren auch im Ständerat der einzige Streitpunkt. Mit knapper Mehrheit (23 zu 19 Stimmen) schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und sprach sich ebenfalls gegen die Nachregistrierung aus. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit grosser Mehrheit (189 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und im Ständerat einstimmig angenommen.