Aufgrund mehrerer entsprechender Vorstösse (Mo. 05.3522, Mo. 05.3523, Mo. 09.3150) und weil die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) seit 1996 noch nie gesamthaft überarbeitet worden war, beabsichtigte der Bundesrat eine systematische Überprüfung ihrer Gliederung und ihrer Höchstverfügungsbeträge (HVB). Dazu veröffentlichte das EDI im Dezember 2015 ein entsprechendes Konzept.
Die MiGeL umfasst Mittel und Gegenstände zur Behandlung oder Untersuchung einer Krankheit und ihrer Folgen, sofern diese von den Versicherten selbst oder von nicht beruflich an der Behandlung Beteiligten angewendet werden. Die Versicherer übernehmen maximal den Höchstvergütungsbetrag, der üblicherweise dem Durchschnittspreis der auf dem Markt erhältlichen Produkte unter Berücksichtigung der Auslandpreise entspricht. Das EDI führt die durch die OKP übernommenen Mittel und Gegenstände nach Anhörung der Eidgenössischen Analysen-, Mittel- und Gegenständekommission auf der MiGeL abschliessend auf.
Bereits im Herbst 2006 hatten die Vorarbeiten zur Revision der Liste begonnen. Deren Ziele bestanden in der Anpassung der MiGeL an die medizinisch-technischen sowie preislichen Entwicklungen, in einer Umsetzung der periodischen Überprüfung, einer Verbesserung der Anwendbarkeit der Liste bezüglich Eindeutigkeit und Prüfbarkeit durch die Versicherer sowie einer inhaltlichen Revision der Gruppen. Dabei wurden zwei Modelle vorgeschlagen: Das erste Modell sah einen Verzicht auf die MiGeL und eine allgemeine Regelung bezüglich der Vergütung der Mittel und Gegenstände vor. Dieses wurde jedoch aus juristischen Gründen verworfen. Das zweite Modell sah eine neue Struktur in Form eines virtuellen Warenhauses vor. Per Bieterverfahren könnte so der Anbieter mit dem tiefsten Preis ermittelt werden, mit dem anschliessend ein Zulassungsvertrag erstellt würde. Dieses Verfahren brächte gemäss Konzept einen Transparenzgewinn, indem klar wäre, welche Leistungen versichert wären. Verantwortlich für die fortlaufende Aktualisierung der Liste wäre nicht mehr das EDI, sondern ein noch zu definierender Akteur.
Für die Revision entschied man sich, den bestehenden gesetzlichen Rahmen des KVG, insbesondere die generischen Produktbezeichnungen in der MiGeL und die Festlegung von HVB beizubehalten. Die Revision sollte in verschiedenen Teilschritten erfolgen, wobei zuerst ein System zur Festlegung der HVB, dann der Umgang mit verschiedenen Formaten und Packungsgrössen und schliesslich das System zur kontinuierlichen periodischen Überprüfung der MiGeL erarbeitet werden sollten. Die gestaffelten Arbeiten sollten zwischen Januar 2016 und dem ersten Quartal 2019 durchgeführt werden, wobei Leistungserbringer, Versicherer, Preisüberwacher, Hersteller, Abgabestellen und Patientenvertreter an der Revision beteiligt sein sollten.
Die Grundlage für die aktuelle Revision bildete ein Bericht des Beratungsunternehmens GöK Consulting im Auftrag des EDI aus dem Jahr 2014, der eine Analyse des Preisniveaus und des Kostensenkungspotentials der MiGeL mittels eines Vergleichs der Preise verschiedener Westeuropäischer Staaten beinhaltete. Diese Analyse ergab, dass die HVB mehrheitlich nicht höher waren als die Auslandpreise der Güter.