Einführung von Katalysatoren – Abgasvorschriften US-83 für neu immatrikulierte Autos auf Oktober 1987

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Als Alternative zu den als unpopulär erachteten Temporeduktionen unterstützte die Automobilwirtschaft die Einführung von Fahrzeugen, die mit Katalysatoren ausgerüstet sind. Sie sieht darin einen genügenden Beitrag zur Bekämpfung der Luftverschmutzung durch den Verkehr. Kritiker wendeten ein, diese Massnahme wirke sich nur langfristig aus, hätte deshalb vor Jahren eingeführt werden müssen. Das EJPD ermächtigte die zuständigen kantonalen Behörden, solche Fahrzeuge unter bestimmten Bedingungen zum Verkehr zuzulassen. Einzelne Kantone führten als Anreiz Steuerbegünstigungen für die Halter von Katalysatorfahrzeugen ein. Im weiteren entschied der Bundesrat, bis Mitte 1986 sukzessive nur noch unverbleites Normalbenzin zum Verkauf zuzulassen und damit eine Voraussetzung für die Katalysatortechnik zu erfüllen. Er zeigte sich gewillt, die Abgasvorschriften im Sinne der US-Norm 1983 zu verschärfen, sobald auch in den Nachbarstaaten eine hinreichende Versorgung mit unverbleitem Benzin sichergestellt ist.

Um die Emissionen des Motorfahrzeugverkehrs einzudämmen, beschloss der Bundesrat, die strengen Abgasvorschriften US-83 für neu immatrikulierte Autos auf Oktober 1987 in Kraft zu setzen. Damit kam er der «Erklärung von Stockholm» zur raschestmöglichen Einführung von Katalysatoren und bleifreiem Benzin nach, welche die Schweiz zusammen mit sieben anderen europäischen Staaten unterzeichnet hatte. Gegenüber den für Oktober 1986 erlassenen schweizerischen Abgasvorschriften (AGV-86) reduziert die US-83-Norm den Schadstoffausstoss nochmals um 48-77 Prozent. Während Neuwagen zum überwiegenden Teil schon vor 1987 den strengen Normen entsprechen werden, belasten ältere Modelle sowie Dieselfahrzeuge und Mofas die Luft auch weiterhin erheblich. Bund und Kantone wurden deshalb aufgefordert zu prüfen, ob die Umrüstung der Altfahrzeuge durch Vorschriften oder durch Steueranreize forciert werden könne; für Dieselfahrzeuge verlangten mehrere parlamentarische Vorstösse strengere Emissionsvorschriften. Mit einer weiteren Verordnung regelte die Landesregierung auch die Abgaswartung: Ab 1986 müssen leichte Motorwagen jährlich bezüglich ihrer Abgasemissionen nachkontrolliert werden. Diese Neuerung soll den Kohlenmonoxid- und Kohlenwasserstoffausstoss um 20-30 Prozent verringern.

Im Bereich des Strassenverkehrs fällte der Bundesrat im Berichtsjahr zwei vor allem umweltpolitisch wichtige Entscheide: Auf Oktober 1987 erliess er die strengen Abgasnormen US-83 für neu immatrikulierte Personenwagen, und auf Anfang 1986 verordnete er die jährliche Abgaswartung und -kontrolle für leichte Motorwagen. Diese Massnahmen zur Ursachenbekämpfung der Luftverschmutzung waren vom Nationalrat in der dem Thema Waldsterben gewidmeten Session in Motionsform, vom Ständerat in Postulatform verlangt worden. Gegenüber der auf Oktober 1986 in Kraft tretenden Abgasverordnung (AGV 86) bringt die US-83-Norm nochmals eine markante Reduktion der zulässigen Schadstoffemissionen. Der Entscheid fand denn auch breite Zustimmung, und insbesondere auch die Automobilverbände begrüssten es, dass der Bundesrat ein klares Zeichen gesetzt und die Unsicherheit für viele Autofahrer beseitigt habe. Mit der obligatorischen Abgas-Nachkontrolle soll die Einhaltung der Abgasgrenzwerte sichergestellt werden, wobei die Kontrollaufgabe nicht wie vom Autogewerbe gewünscht den Garagen, sondern auf Druck der Kantone den Strassenverkehrsämtern übertragen wurde. Bis Ende Jahr beschlossen 14 Kantone, zur Förderung der Einführung von Katalysatorenautos die kantonale Motorfahrzeugsteuer vorübergehend zu erlassen oder zu reduzieren; Bern und Baselland wollen nach einer Übergangsfrist zudem Altwagen mit einer «Strafsteuer» belegen.

Auf den 1. Oktober traten weitere Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffemissionen des Motorfahrzeugverkehrs in Kraft. Für neu immatrikulierte Personenwagen gelten nun die strengen US-83-Normen, die den Einbau von Katalysatoren unumgänglich machen. Ebenfalls auf diesen Zeitpunkt wurden verschärfte Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge und Motorräder wirksam. Nach einer Studie des BUS werden die bisher beschlossenen Massnahmen im Privatverkehr die Luftverschmutzung bis zum Jahr 2000 wesentlich reduzieren. Das vom Bundesrat gesetzte Minimalziel, den Schadstoffausstoss auf den Stand von 1960 zu reduzieren, wird bei den Stickoxiden aber bei weitem nicht erreicht werden, was vor allem dem Schwerverkehr anzulasten ist. Eine von der Vereinigung der Automobil-Importeure in Auftrag gegebene Studie über die Emissionen des Nutzverkehrs von 1950 bis 2000 kam zu optimistischeren Resultaten. Allerdings ging sie davon aus, dass in der Schweiz für den Schwerverkehr die strengen amerikanischen Vorschriften vollumfänglich übernommen würden. Ob und wann die US-Normen eingeführt werden, ist jedoch noch offen, da diese Bestimmungen weit über die für 1990 geplanten Abgasvorschriften hinausgehen.