Ein wichtiges Ziel des Abfall-Leitbildes ist die Begrenzung des Abfallaufkommens an der Quelle. Angesichts der ständig wachsenden Müllberge waren seit den 80er Jahren immer wieder entsprechende Massnahmen gefordert worden. Nachdem im Bereich der Getränkeverpackungen Verhandlungen mit der betroffenen Branche über eine freiwillige Senkung des Verbrauchs von Wegwerfgebinden und zur Förderung der Retourflaschen gescheitert waren, bereitete das EDI eine diesbezügliche Verordnung vor. Sie soll sicherstellen, dass in Zukunft der überwiegende Anteil der kohlensäurehaltigen Getränke (Süssgetränke, Mineralwasser und Bier) in Mehrweggebinden abgepackt wird. Zudem ist ein Verbot von Getränkedosen aus Aluminium und Weissblech sowie von PVC-Verpackungen vorgesehen. Nicht zuletzt aufgrund der vehementen Kritik seitens der Getränkeabfüllindustrie wurden dagegen die im Verkaufspreis enthaltene Entsorgungsgebühr und die Erhebung eines Pfandes auf Einwegverpackungen unter 0.4 Liter Inhalt fallengelassen.
Dossier: Endiguer le nombre croissant d'emballages jetables- Mot-clés
- Date
- 31 décembre 1988
- Type
- Ordonnance / Arrêté fédéral simple
- Sources
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- AB NR, 1988, S. 1992
- AB NR, 1988, S. 422 f.
- AB NR, 1988, S. 487 f.
- AB NR, 1988, S. 944 ff.
- AS, 1989, S. 134
- Ww, 28.1.88; TA, 11.2. und 16.11.88; SHZ, 25.2., 8.9. und 24.11.88. BZ, 15.3.88; Bund, 21.3.88.
de Katrin Holenstein
Modifié le 26.02.2021
Modifié le 26.02.2021