Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zu der bereits 2005 von ihm beschlossenen Änderung des BVG zur Senkung des Umwandlungssatzes. Aufgrund der Renditeerwartungen auf den Finanzmärkten soll der Umwandlungssatz rascher und stärker gesenkt werden als im Rahmen der 1. BVG-Revision vorgesehen. Diese hatte nur der längeren Lebenserwartung Rechnung getragen und die Senkung auf 6,8% im Jahr 2014 vorgesehen. Nach dem Willen des Bundesrates soll der Umwandlungssatz hingegen bereits ab 1. Januar 2008 bis 2011 schrittweise auf 6,4% gesenkt werden. Seiner Ansicht nach wird das vorgegebene Leistungsziel – BVG-Rente deckt zusammen mit der AHV bei voller Versicherungsdauer rund 60% des letzten Bruttolohnes – auch mit dem etwas tieferen Umwandlungssatz erreicht werden, weshalb er auf flankierende Massnahmen verzichten will. Es bleibt den Vorsorgeeinrichtungen freigestellt, kassenspezifische und ihrer Finanzlage angemessene Lösungen zur Sicherstellung einer bestimmten Rentenhöhe zu ergreifen. Genügende Reserven vorausgesetzt, ist auch die Beibehaltung des bisherigen Umwandlungssatzes möglich. Ein Bericht des Bundesrates an das Parlament im 5-Jahres-Rhythmus soll es diesem ermöglichen, über die Höhe des Mindestumwandlungssatzes periodisch zu entscheiden.
- Mot-clés
- Date
- 22 novembre 2006
- Type
- Objet du conseil fédéral
- n° de l'objet
- 06.092
- Sources
-
Afficher
- BBl, 2006, S. 9477 ff.; Presse vom 26.1., 29.6. und 23.11.06.
de Marianne Benteli
Modifié le 07.12.2016
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