In der Herbstsession nahm die grosse Kammer eine Motion Darbellay (cvp, VS) zur Schliessung einer Rechtslücke in der Unfallversicherung an. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine Anpassung des Unfallversicherungsgesetzes, damit Erwerbstätige in Zukunft auch dann ein Taggeld erhalten, wenn sie aufgrund der Spätfolgen eines in der Jugend erlittenen Unfalls arbeitsunfähig werden. Aktuell werden diese Fälle mit einer Krankheit gleichgestellt, womit keine obligatorische Versicherung für den Erwerbsausfall im ersten Monat aufkommt. Der Bundesrat sprach sich für eine Ablehnung der Motion aus, da ihre Annahme eine Kostensteigerung für alle Versicherten bedeuten würde, die Arbeitgeber die Lücke bereits heute durch eine freiwillige Taggeld-Kollektivversicherung schliessen könnten und die nachträgliche Feststellung eines Kausalzusammenhangs zwischen Unfall und Beschwerden schwierig sei. Der Motionär betonte, es handle sich um eine kleine Anzahl von Fällen mit entsprechend geringen Kosten für das System, jedoch mit schwerwiegenden Konsequenzen für die betroffenen Individuen. Eine knappe Mehrheit im Rat folgte dieser Argumentation. Die Behandlung im Ständerat stand im Berichtsjahr noch aus.