Révision de la loi sur les hautes écoles spécialisées (Mo. 00.3690)

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Der Nationalrat gab einer Motion Peter Kofmel (fdp, SO; Mo. 00.3690) in abgeschwächter Form als Postulat Folge und verlangte damit vom Bundesrat die Prüfung einer Revision des FHG im Sinne einer Umwandlung in ein Rahmengesetz. Dieses soll erstens revidierte Zulassungsbedingungen enthalten: Maturaabgängerinnen und -abgänger sind wie bisher zu einer einjährigen Arbeitspraxis verpflichtet, diese ist jedoch neu nicht mehr an eine Fachrichtung gebunden und muss eventuell nicht mehr zwingend vor dem Eintritt in die FH geleistet werden; jede der fünf Berufsmaturitäten muss zum prüfungsfreien Eintritt an die FH berechtigen; das bei einzelnen Studienrichtungen bisherige Obligatorium einer zusätzlichen Berufspraxis zwischen Berufsmaturitätsabschluss und Studienbeginn ist abzuschaffen; Inhaberinnen und Inhaber eines Diploms einer höheren Fachprüfung oder eines erfolgreichen Abschlusses an einer höheren Fachschule sind zum prüfungsfreien Eintritt in die FH zugelassen. Zweitens soll das Rahmengesetz betreffend akademische Grade den Erwerb der Grade «Bachelor» und «Master» vorsehen. Und schliesslich drittens soll die bisher in bundesrätlicher Kompetenz liegende Bewilligung von Studiengängen an die Eidgenössische FH-Kommission delegiert werden. Ebenfalls als Postulat überwies die grosse Kammer im Einverständnis mit dem Bundesrat eine Motion der SVP-Fraktion (Mo. 01.3458), die in dieselbe Richtung gezielt hatte und mit einer Änderung des FHG die Einführung weiterführender Ausbildungsgänge (Master/Bachelor gemäss Bologna-Deklaration) gefordert hatte.

Noch sind die Schweizer Fachhochschulen im Aufbau, schon sollen ihnen neue Aufgaben zugewiesen werden. Der Bundesrat will ihnen auch die Bereiche Gesundheit, Soziales und Kultur unterstellen und das Bologna-Modell des zweistufigen Studiums einführen. Zudem soll die angewandte Forschung und Entwicklung verstärkt werden. Mit diesem Ziel gab er Ende Jahr eine Teilrevision des Fachhochschulgesetzes in die Vernehmlassung. Bei der Finanzierung will es der Bund bei einem Drittel der Kosten bewenden lassen. Für die neuen Fachbereiche ist er bereit, einen «bescheidenen Beitrag» (genannt wurden CHF zehn Mio. pro Jahr) zu leisten, an die Umsetzung der Bologna-Doktrin CHF 14 Mio. bis 2007.

Der Bundesrat bekräftigte die Dringlichkeit einer Änderung des Fachhochschulgesetzes (FHG) und beauftragte das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit der Ausarbeitung der entsprechenden Botschaft. Die Gesetzesrevision bildet die Grundlage für die Einführung der Bologna-Reform (Zweiteilung der Studiengänge in Bachelor und Master) auch an den Fachhochschulen (FH). Die Revision war in der Vernehmlassung von der EDK als rechtlich unnötig und finanziell ungenügend beurteilt worden, weil die Bologna-Reform ganz gut auch mit geltendem Recht durchgeführt werden könne und weil der Vorentwurf nur noch von einer Richtgrösse und nicht mehr von einer klaren Beteiligung des Bundes (zu einem Drittel) an den FH-Kosten spreche. Nachdem dann aber der Bundesrat bei der Subventionspraxis für das Gesamtsystem der FHS einen auch für die Kantone tragbaren Kompromiss vorgelegt und das Parlament einer Erhöhung der Beiträge für die Eingliederung der Gesundheits-, Sozial- und Kunstberufe (GSK) im Rahmen der BFT-Botschaft zugestimmt hatte – nicht zuletzt mit dem Argument, diese Förderung komme einer konkreten Frauenförderung gleich, handle es sich doch bei den GSK-Bereichen um klassische Frauenberufe – lobte auch die EDK die im Entwurf zur Gesetzesänderung erzielten materiellen Verbesserungen. Die Ende Jahr vorgelegte Botschaft sieht eine Aufstockung der Bundesbeiträge an die GSK-FHS von CHF 10 auf 20 Mio. jährlich vor; ab 2008 sollen dann alle Fachbereiche nach gleichen Kriterien subventioniert werden.

Im Berichtsjahr verabschiedete das Parlament die Revision des Fachhochschulgesetzes. Eintreten war in beiden Kammern unbestritten. In der Detailberatung stimmte der Ständerat der Einführung der zweistufigen Ausbildung (Bachelor/Master) im Sinne der Bologna-Reform zu, ergänzte aber die Befugnisse der Kantone dahingehend, dass sie zum Erwerb des Masters zusätzliche Zulassungsvoraussetzungen erlassen dürfen; Ziel sei es, den Bachelor als berufsqualifizierenden Regelabschluss in den Fachhochschulen (FH) aufzuwerten. Der Rat entschied, die Land- und die Forstwirtschaft als eigenständige Fachbereiche aufzuführen und sie nicht unter dem Begriff Life Sciences zu subsumieren. Der Bund habe auf die Besonderheit der Organisationsstrukturen von FHS Rücksicht zu nehmen, an welchen mehr als ein Kanton oder ausländische Staaten beteiligt sind; diese Präzisierung trug der Situation in der Ostschweiz Rechnung, wo sich auch das Fürstentum Liechtenstein engagierte. Der Ständerat lockerte die Zulassungsbedingungen für die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität; angesichts der Schwierigkeit für künftige Studierende, einen Arbeitsplatz für das Vorpraktikum zu finden, sei es sinnvoll, dass diese ihre Praxiserfahrung auch während des Studiums und nicht zwingend davor erwerben können. Der Kernpunkt der Revision, die Integration der Studiengänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, war unbestritten. Zu deren Finanzierung sah der Bundesrat eine Subventionierung in der Höhe von jährlich CHF 20 Mio. bis 2007 und ab 2008 eine Gleichstellung mit den anderen FHS vor, wollte aber – ebenso wie die Finanzkommission (FK-SR) – die Möglichkeit offen halten, diese Gleichstellung aufzuschieben, falls die Finanzlage des Bundes dies erforderte. Mit 22 zu 19 Stimmen lehnte die kleine Kammer diesen Antrag ab, weil sie Unsicherheiten vermeiden wollte und der Bund gegenüber den Kantonen glaubwürdig bleiben sollte. Sie stellte sich, unterstützt von Bundesrat Joseph Deiss, gegen den Antrag, die Subventionierung anstelle des bisherigen festen Drittels auf «höchstens» ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 37 Stimmen einhellig angenommen.

In der Herbstsession stimmte der Nationalrat in den meisten Punkten den von der kleinen Kammer vorgenommenen Änderungen zu. Eine wichtige Differenz schuf er bei den Zulassungsbedingungen, wo er – wie der Bundesrat – die Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität verpflichten wollte, vor dem Eintritt in eine Fachhochschule (FH) ein einjähriges Berufspraktikum zu absolvieren. Die Absolventen der verschiedenen Maturitäten seien gleich zu behandeln, wer die Berufsmatura abgeschlossen habe, werde auch nicht prüfungsfrei zur Universität zugelassen; zudem gelte es zu vermeiden, dass die FHS zu Light-Universitäten würden. Kompromissanträge, welche für das Praktikum eine Frist bis ein Jahr vor Diplomabschluss respektive bis Ende des ersten Studienjahres vorsahen, wurden abgelehnt. Bei der Anerkennung ausländischer Diplome verpflichtete der Nationalrat im Gegensatz zur kleinen Kammer den Bundesrat dazu, den berufspraktischen Teil in den Ausbildungsgängen zu berücksichtigen. Bei der Akkreditierung unterstützte die Ratsmehrheit die Vorlage der Regierung, wonach das Volkswirtschaftsdepartement (EVD) mit den Kantonen vereinbaren kann, die Akkreditierung der FHS und ihrer Studiengänge Dritten zu übertragen, um die Qualität und die Besonderheiten des dualen Ausbildungssystems in der Schweiz zu sichern; die finanzielle Beteiligung des Bundes habe sich auf die Hälfte der akkreditierungsbedingten Kosten zu beschränken. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen.

In der Differenzbereinigung einigten sich die beiden Kammern darauf, bei der Akkreditierung von Fachhochschulen (FH) und ihrer Studiengänge die Kantone beim Entscheid mit einzubinden, da diese Träger der Fachhochschulen sind; bei der Anerkennung ausländischer Diplomabschlüsse soll auch der berufspraktische Teil der Ausbildung berücksichtigt werden. In der Einigungskonferenz setzte sich der Nationalrat mit seiner Auffassung durch, dass Maturanden zwingend ein Berufspraktikum absolvieren müssen, um prüfungsfrei in eine Fachhochschule eintreten zu können. Das Fachhochschulgesetz (FHG) passierte die Schlussabstimmung mit 40 zu 0 Stimmen bei zwei Enthaltungen (Ständerat) und 190 zu 0 Stimmen (Nationalrat).

Gegen den Willen des Bundesrats waren sich die Räte darin einig, nicht nur die Bundesmittel an die höhere Berufsbildung sondern auch jene an die Fachhochschulstufe sofort aufzustocken. Bei der Behandlung des Fachhochschulgesetztes (Entwurf 4) beschlossen sie einmütig und jeweils einstimmig, den Anteil der öffentlichen Hand an den Gesamtkosten der Fachhochschulen an das im Gesetz vorgesehene Drittel anzunähern (Erhöhung um CHF 14 Mio. auf CHF 439.4 Mio.).

Unterschiedlicher Meinung waren die Räte auch beim Zahlungsrahmen im Bereich des Universitätsförderungsgesetzes (UFG). Während der Ständerat den Bundesratsentwurf einstimmig annahm, entspann sich im Zweitrat eine Diskussion um die Befürchtung bestimmter Universitätskantone (BS mit BL, FR, NE, VD), den ihnen über das UFG zugesicherten Grundbeitrag für 2012 nicht zu erhalten. Grund für die Befürchtungen war die ab 2013 vorgesehene sogenannte Synchronisation von Zahlungsrahmen und Voranschlagskrediten im FBI-Subventionsbestand, die der Bund gleichzeitig mit der Zwischenbotschaft 2012 und im Hinblick auf das einheitliche Finanzierungsmodell für Fachhochschulen und Universitäten im Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im Schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) vornahm (siehe unten). In den vorangehenden Förderperioden waren die Beitrags- und die Auszahlungsjahre zeitversetzt gehandhabt, sogenannt nachschüssig bezahlt worden: Die Kantone erhielten den jeweils über den vierjährigen Zahlungsrahmen zugesicherten Grundbeitrag für ein bestimmtes Jahr erst im nachfolgenden ausbezahlt. Jene Kantone, welche die Bundessubventionen periodengerecht abgrenzen (transitorisch verbuchen), befürchteten mit dem Systemwechsel erhebliche Vermögensverluste beziehungsweise Fehlbeträge in ihren Staatsrechnungen 2012. Politisch und juristisch – die juristischen Gutachten von Bund und den in der Frage aktiven Kantonen waren gegenteiliger Meinung – gingen die Einschätzungen über die finanzielle Tragweite der Systemumstellung auseinander. Das Meinungsspektrum bewegte sich zwischen dem Vorwurf an die Kantone, doppelte Subventionen zu verlangen, bis zur Vorhaltung an den Bund, ein ganzes Beitragsjahr «kalt zu streichen». Die Kommissionsmehrheit beantragte den Einbau einer Garantie für den Bundesbeitrag 2012 nach UFG. Eine Kommissionsminderheit und mit ihr der Bundesrat sprachen von einem buchhalterischen Problem, da der entsprechende Bilanzverlust nur bei einer Veränderung des Subventionsschlüssels oder im Fall der äusserst unwahrscheinlichen Einstellung der Bundessubventionen realisiert werden müsste. In der Schlussabstimmung setzte sich der Antrag der Kommissionsmehrheit für eine Garantie mit 83 zu 81 Stimmen knapp durch. In der Differenzbereinigung stellte sich die Mehrheit der ständerätlichen WBK und mit ihr das Ratsplenum (24 zu zwölf Stimmen) gegen die Grundbeitragsgarantie für 2012. Eine Kommissionsminderheit (SP, CVP) schlug vergeblich vor, den alten, nachschüssigen Auszahlungsmodus solange beizubehalten, bis sich Bundesrat und die betroffenen Kantone auf eine für die Kantone nicht mit Vermögensverlusten einhergehende Vorgehensweise geeinigt haben würden. In der Folge schlug die WBK-NR als Kompromisslösung vor, die in der vorangehenden Debatte beschlossene Beitragsgarantie für 2012 mit der Formulierung zu ersetzen, wie sie die unterlegene ständerätliche Kommissionsminderheit vorgeschlagen hatte. Mit dem Versprechen von Bundesrat Burkhalter, das Problem einer politischen Lösung zuzuführen, stimmte der Rat mit 77 zu 74 Stimmen jedoch knapp für den Bundesratsentwurf und gegen den Kommissionsvorschlag. Damit sahen die Räte von einer gesetzlichen Abfederung des Systemwechsels ab.