Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit im AHVG. Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital richtig bewerten (Mo. 20.3078)

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In seiner im März 2020 eingereichten Motion wollte Thierry Burkart (fdp, AG) die Berechnungsmethode für die Höhe des Zinsabzuges auf dem investierten Eigenkapital für die Abrechnung der AHV ändern. Für das Jahr 2019 habe der Zinsabzug 0.0 Prozent betragen, was unrealistisch sei und nicht den Marktbedingungen der Unternehmen, insbesondere der KMU, entspreche. Der Zinsabzug für Eigenkapital müsse höher sein als derjenige für Fremdkapital, da Ersteres risikoreicher sei. In anderen Gesetzen, wie zum Beispiel dem Stromversorgungsgesetz, würde diesem Grundsatz Rechnung getragen, entsprechend solle der Zinssatz auch im AHVG so angepasst werden, dass er «der jährlichen Durchschnittsrendite der Anleihen der nicht öffentlichen inländischen Schuldner in Schweizer Franken zuzüglich eines marktüblichen Risikozuschlags» entspreche.
Der Bundesrat entgegnete, dass der Zinsabzug auf dem im Betrieb investierten Eigenkapital dazu diene, dasjenige Einkommen auszuscheiden, welches im Unterschied zum Erwerbseinkommen in der AHV nicht beitragspflichtig sei. Es werde daher entsprechend der durchschnittlich üblichen Rendite am Kapitalmarkt berechnet. Der Zinssatz widerspiegle somit den Vermögensertrag dieses Kapitals auf dem Markt, nicht die Refinanzierungskosten einer selbständigerwerbenden Person.
In der Sommersession 2020 nahm der Ständerat einen Ordnungsantrag Ettlin (cvp, OW) an und wies die Motion der SGK-SR zur Vorberatung zu. Ettlin hatte argumentiert, dass die Antwort des Bundesrates die Funktion des Eigenkapitals bei Selbständigerwerbenden nicht vollständig erfasse und den Rechtsvergleich mit Aktionären und Mitarbeitern von Aktiengesellschaften oder einer GmbH vermissen lasse.

In der Frühjahrssession 2022 beriet der Ständerat die Motion Burkart (fdp, AG) für eine Änderung der Berechnungsmethode für die Höhe des Zinsabzuges auf dem investierten Eigenkapital für die Abrechnung der AHV, welche sie zwei Jahre zuvor der SGK-NR zur Vorberatung zugewiesen hatte. Die Mehrheit der Kommission beantragte die Motion zur Ablehnung, weil «eine neue Ungleichbehandlung geschaffen» würde. Der Zinssatz entspreche «der üblichen Rendite», liege also momentan aufgrund des generellen Tiefzinsumfeldes bei 0 Prozent. Minderheitensprecher Hannes Germann (svp, SH) betonte hingegen, dass ein Eigenkapitalabzug von 0 Prozent unrealistisch und unfair sei und daher korrigiert werden müsse. Mit 22 zu 18 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) nahm der Ständerat die Motion an und folgte damit der Minderheit Germann.

Ihrer Kommissionsmehrheit anstelle einer Minderheit Dobler (fdp, SG) folgend, lehnte der Nationalrat die Motion Burkart (fdp, AG) für einen richtig bewerteten Zinsabzug auf dem investierten Eigenkapital für die Abrechnung der AHV ab. Die Kommission hatte zuvor argumentiert, dass die Motion zu Mindereinnahmen bei der AHV führen würde. Bei 88 zu 73 Stimmen (bei 1 Enthaltung) fand die Motion nur bei den geschlossen stimmenden SVP- und FDP.Liberalen-Fraktionen sowie bei einer Minderheit der Mitte-Fraktion Zustimmung.