Im Januar 2023 trat die SGK-NR mit 16 zu 7 Stimmen auf den Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Silberschmidt (fdp, ZH; Pa.Iv. 20.406) ein. Diese forderte, dass Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung besser gegen Arbeitslosigkeit versichert werden sollen, wenn sie ALV-Beiträge bezahlen.
Sechs Monate später stimmte die SGK-NR mit 18 zu 6 Stimmen (1 Enthaltung) für ihren Vorentwurf: Dieser ermögliche – analog zum Initiativtext – Betroffenen «einfacher und rascher ALE» zu beziehen, wobei Kurzeitentschädigungen davon ausgeschlossen sein sollen. Nach einer Frist von 20 Tagen entstehe neu ein Anspruch auf ALE unter den Bedingungen, dass bereits zwei Jahre im Betrieb gearbeitet wurde und kein engeres Verhältnis zur Unternehmung, beispielsweise in Form einer Anstellung oder eines Verwaltungsratsmandats, mehr bestehe. Dabei bemängelte eine Minderheit die zu lasche Restriktion der Kriterien, während eine zweite Minderheit forderte, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ohne Anspruch auf ALE neu keine ALV-Beiträge mehr verrichten müssen. Die Kommission entschied in der Folge, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu geben. Die Minderheitsvariante, die von Thomas Aeschi (svp, ZG) initiiert wurde, enthielt die Befreiung der Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung von den ALV-Beiträgen, während die Mehrheitsvariante diese beibehielt.
Von Mitte August 2023 bis Ende November 2023 lief das Vernehmlassungsverfahren. Von den 61 angeschriebenen Akteuren trafen insgesamt 58 Stellungsnahmen ein, wobei 28 der Mehrheitsvariante, 4 der Minderheitsvariante und 26 keiner der beiden Varianten zustimmten. Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BL, BE, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) lehnte die Vorlage gänzlich ab und präferierte «die Beibehaltung des Status Quo», da die heute geltende Regelung ausreiche. Drei Kantone (JU, NE, SH) unterstützten die Mehrheitsvariante, jedoch mit Änderungsvorschlägen. Einzig der Kanton Genf stand ohne weitere Ergänzungen hinter der Mehrheitsvariante. Die Minderheitsvariante wurde von allen Kantonen abgelehnt, da sie den Versicherungsschutz mindere und «wenig praktikabel» sei. Mehr Anklang fand die Vorlage bei den Parteien: Von den insgesamt vier eingegangenen Stellungsnahmen der Parteien, unterstützten drei (FDP, Grüne, SP) die Mehrheitsvariante. Einzig die SVP lehnte die Variante der Kommissionsmehrheit ab und begrüsste die Minderheitsvariante, da diese die Diskriminierung von Unternehmerinnen und Unternehmern mindere. Bei den Dachverbänden, den weiteren interessierten Kreisen und den spontan eingereichten Stellungnahmen sprach sich der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden für die Mehrheitsvariante und gegen die Minderheitsvariante aus. Ähnlich wie bei den Kantonen lehnten ein paar Stakeholder (UNIA, VDK, VAK, SGB, Travail.Suisse) beide Varianten ab und befürworteten den Status Quo. Von den Kantonen und den Dachverbänden, welche die Mehrheitsvariante ablehnten, wurde zudem öfters gefordert, eine «vertiefte Kosten-Nutzen-Analyse» durchzuführen, sollte die Variante dennoch weiterverfolgt werden.
Aufgrund der Ergebnisse aus der Vernehmlassung nahm die Kommission zwei Änderungen am Entwurf vor: Erstens sollen Personen mit häufig wechselnden oder befristeten Arbeitsverhältnissen von der zweijährigen Frist und der Rückzahlungspflicht ausgenommen werden. Zweitens solle der Bundesrat fünf Jahre nach der Gesetzesänderung Bericht erstatten und etwaige Gesetzesanpassungen unterbreiten.
Ende Februar 2024 verabschiedete die SGK-NR mit 13 zu 12 Stimmen ihren Entwurf zuhanden des Rates.