Sidney Kamerzin (mitte, VS) wollte mittels einer im Dezember 2021 eingereichten parlamentarischer Initiative (Pa.Iv. 21.511) das AHVG dahingehend ändern, dass Witwen und Witwer bezüglich des Rentenanspruchs bei Volljährigkeit des letzten Kindes gleichgestellt werden. Anders als bei Witwen erlösche bei Witwern der Rentenanspruch, wenn das letzte Kind die Volljährigkeit erreiche. Bei Witwen ende dieser Anspruch einzig bei einer erneuten Heirat oder im Todesfall. Diese gesetzliche Ungleichbehandlung sei heute nicht mehr zu rechtfertigen. Zudem habe der EGMR in der Vergangenheit in dieser Frage bereits «gegen die Schweiz entschieden», so der Initiant. Am gleichen Tag reichte Kamerzin eine zweite parlamentarische Initiative ein (Pa.Iv. 21.512), die ebenfalls auf die unterschiedliche Handhabung der Geschlechter beim Anspruch auf Witwen- und Witwerrente abzielte. Dort störte ihn den Umstand, dass ein kinderloser Witwer keinen Anspruch auf Hinterlassenenrente habe, eine kinderlose Witwe hingegen schon, sollte sie bei der Verwitwung über 45 Jahre alt gewesen sein und mindestens fünf Jahre verheiratet.
Anfang April 2022 gab die SGK-NR der Initiative 21.511 mit 14 zu 11 Stimmen Folge. Anderer Meinung war die SGK-SR, welche ihr im April 2023 mit 8 zu 3 Stimmen (1 Enthaltung) keine Folge gab, da sie zuerst die Reformbestrebungen des Bundesrats zur Thematik abwarten wollte. Die Vorlage des Bundesrats zur Reform der Witwen- und Witwerrente, deren Ziel es ist die vom EGMR festgestellte Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern zu beheben, und der abweichende Entscheid ihrer Schwesterkommission veranlasste die Kommission des Nationalrats dazu, sich im April 2024 erneut mit der Initiative 21.511 auseinanderzusetzen. Dabei hielt sie an ihrem früheren Entscheid fest und beantrage, der Initiative mit 13 zu 12 Stimmen weiterhin Folge zu geben. Der zweiten Initiative 21.512 hatte die SGK-NR im April 2022 mit 11 zu 9 Stimmen (5 Enthaltungen) keine Folge geben, da sie die Vorstellung, einer kinderlosen Person Hinterlassenenrente auszuzahlen, als «überholt» empfand. Mit 98 zu 90 Stimmen (3 Enthaltungen) bestätigte der Nationalrat in der Sommersession 2022 daraufhin diesen Entscheid, womit diese Initiative erledigt war.