Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv.pa. 22.454)

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Résumé
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Traduction: Marie Del Priore

Pendant les délibérations sur la suppression de la valeur locative, la CER-CN a lancé une initiative parlementaire pour une modification de la Constitution visant à introduire un impôt réel sur les résidences secondaires. Comme le Conseil national – contrairement au Conseil des Etats – voulait également supprimer la valeur locative pour les résidences secondaires, l'initiative de la commission visait à instaurer un impôt immobilier spécial sur les résidences secondaires utilisées principalement par leur propriétaire. Ce cas de figure, finalement adopté après la conférence de conciliation, doit compenser les pertes de recettes dues à la suppression de la valeur locative dans les régions touristiques. Les cantons de montagne se sont néanmoins positionnés contre le projet qui, selon eux, n'offre pas une compensation suffisante. Toutefois, afin de ne pas faire échouer complètement la suppression de la valeur locative, le Conseil des Etats s'est prononcé en faveur du projet lors d’une deuxième tentative. Bien que la conférence de conciliation ait entre-temps décidé de la suppression complète de la valeur locative, ce changement du système d'imposition de la propriété du logement ne peut être mis en œuvre qu’en même temps que l’arrêté fédéral sur l’impôt réel sur les résidences secondaires. Ainsi, lors de la votation populaire prévue pour le 28 septembre 2025, ce n’est pas seulement le sort de l’impôt sur les résidences secondaires qui sera décidé, mais aussi celui de la valeur locative.


Chronologie
La CER-CN lance l'initiative, la CER-CE y donne majoritairement suite
Résultats de la consultation
Premier examen au Conseil national
Examen au Conseil des Etats et votes finaux

Im August 2022 reichte die WAK-NR im Zusammenhang mit den laufenden Diskussionen zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eine parlamentarische Initiative ein, welche die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften forderte. Die Kommission begründete ihre Initiative mit ihrem der Position des Ständerats entgegenstehenden Antrag, den Eigenmietwert auch für Zweitliegenschaften abzuschaffen. Da dies insbesondere für Tourismuskantone Steuerausfälle zur Folge hätte, wollte die Kommission als Ausgleich dazu eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitliegenschaften schaffen.

Im Juni 2023 beriet die WAK-SR die parlamentarische Initiative ihrer Schwesterkommission und stimmte mit 7 zu 5 Stimmen, bei 1 Enthaltung, für Folgegeben. Zwar plädierte die Kommission weiterhin für die Beibehaltung des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften – nicht zuletzt, da die Kommission beim Systemwechsel rasch vorwärts machen wollte und die geforderte Schaffung einer Verfassungsgrundlage für die Objektbesteuerung wohl mehrere Jahre in Anspruch nehmen würde. Trotzdem wollte sich eine Mehrheit der Kommission vor diesem Weg nicht ganz verschliessen und stimmte deshalb für das Anliegen.

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Nationalrat dem Entwurf für eine Verfassungsänderung der WAK-NR zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, um unter anderem Tourismuskantone im Falle einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts finanziell zu entlasten. Der Entwurf wurde gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung behandelt und wird laut Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) ausschliesslich bei einem vollständigen Systemwechsel zur Anwendung kommen. Die Objektsteuer wurde – wie bereits in der Vernehmlassung – von allen sich äussernden Fraktionen unterstützt und das Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsste die vorgeschlagene Verfassungsänderung und sah in ihr ein geeignetes Instrument, um allfällige Steuerausfälle zu kompensieren. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf einstimmig an. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

In der Wintersession 2024 beugte sich der Ständerat erstmals über die Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Die WAK-NR hatte die entsprechende Verfassungsänderung als Kompromisslösung für die Tourismus- und Bergkantone zur Kompensation von Ertragsausfällen bei einer vollständigen Abschaffung des Eigenmietwerts konzipiert. Die RKGK hatte im November 2024 eine Medienmitteilung veröffentlicht, in der sie sowohl gegen die vorgeschlagene Objektsteuer als auch gegen einen vollständigen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung Stellung bezogen hatte. Dementsprechend schwer gestaltete sich die Ausgangslage für die Vorlage in der kleinen Kammer. Dazu kam, dass sich die Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts zum Zeitpunkt der ständerätlichen Beratung der Objektsteuer noch immer im Differenzbereinigungsverfahren befand und noch unklar war, ob der Eigenmietwert auch für Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll. Während der Nationalrat dies befürwortete, stellte sich der Ständerat dagegen, da er grosse Einkommensausfälle für Tourismuskantone befürchtete.

Die WAK-SR hatte im Vorfeld mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, den Entwurf ihrer Schwesterkommission zur Objektsteuer anzunehmen. In Zusammenhang mit den Beratungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts fügte sie jedoch dem Entwurf eine Klausel an, dass ein vollständiger Systemwechsel, also die Abschaffung des Eigenmietwerts sowohl auf Erst- als auch auf Zweitwohnungen, nur in Kraft treten darf, wenn die Vorlage zur Objektliegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften die obligatorische Volksabstimmung passiert. Im Stöckli wurde die Vorlage zur Objektsteuer in der Wintersession 2024 dennoch kritisch aufgenommen. Einige Ratsmitglieder kritisierten eine solche Liegenschaftssteuer als sehr komplex und fürchteten, dass eine solche Verfassungsänderung an der Urne nicht mehrheitsfähig sein werde, womit die Abschaffung des Eigenmietwerts als Ganzes auf der Kippe stehe. Vor diesem Hintergrund stellte eine Minderheit Schmid (fdp, GR) einen Antrag auf Nichteintreten, welchem der Ständerat mit 26 zu 15 Stimmen (1 Enthaltung) nachkam.

In der darauffolgenden Woche widmete sich der Nationalrat erneut der Objektsteuer und gleichzeitig auch der Abschaffung des Eigenmietwerts. Dabei entschied er aber mit 160 zu 30 Stimmen (5 Enthaltungen), einem Ordnungsantrag Aeschi (svp, ZG) zu folgen und die Vorlage zur Objektsteuer bis zum Abschluss der Beratungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts zu sistieren. Somit nahm er die Beratung der Objektsteuer erst zwei Tage später wieder auf, nachdem sich bei der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts die Einigungskonferenz dafür entschieden hatte, einen vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung vorzunehmen und diesen mit der Einführung einer Objektsteuer zu verknüpfen. Der Nationalrat bestätigte seine vergangenen Entschlüsse und nahm den Bundesbeschluss stillschweigend an. Obschon einige Ständeratsmitglieder weiterhin Vorbehalte bezüglich dieser Lösung äusserten, stimmte die Mehrheit im Stöckli mit 22 zu 16 Stimmen (6 Enthaltungen) für Annahme der Vorlage zur Objektsteuer auf Zweitwohnungen. Zuvor hatte der Ständerat einen erneuten Nichteintretensantrag, dieses Mal von Eva Herzog (sp, BS), mit 21 zu 18 Stimmen (5 Enthaltungen) abgelehnt.

In den Schlussabstimmungen bot sich ein ähnliches Bild: Der Nationalrat nahm den Entwurf mit 123 zu 57 Stimmen (14 Enthaltungen) an. Wieder positionierte sich die SP geschlossen gegen die Vorlage, wobei ihr bei dieser Abstimmung die Unterstützung vereinzelter Mitglieder aus allen anderen Fraktionen zuteil wurde. Der Ständerat befürwortete die Vorlage mit 25 zu 15 Stimmen (4 Enthaltungen). Nach dem erfolgreichen Passieren des Parlaments wird sich die Verfassungsänderung zur Objektsteuer nun noch im Rahmen eines obligatorischen Referendums vor der Stimmbevölkerung behaupten müssen.