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Zusammenfassung
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Während den Beratungen zur Abschaffung des Eigenmietwerts lancierte die WAK-NR eine parlamentarische Initiative für eine Verfassungsänderung zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften. Da der Nationalrat – im Gegensatz zum Ständerat – den Eigenmietwert auch für Zweitwohnungen abschaffen wollte, bezweckte die Kommissionsinitiative für diesen möglichen Fall, der nach erfolgter Einigungskonferenz schliesslich eintrat, die Erhebung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften. Damit sollen die Ertragsausfälle durch die Abschaffung des Eigenmietwerts in den Tourismusregionen kompensiert werden. Die Bergkantone positionierten sich dennoch gegen die Vorlage, die ihrer Ansicht nach keine ausreichende Kompensation bietet. Um jedoch die Abschaffung des Eigenmietwerts nicht gänzlich zu kippen, sprach sich der Ständerat in einem zweiten Anlauf für die Vorlage aus. Zwar war in der Einigungskonferenz unterdessen die vollständige Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen worden, dieser Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung darf jedoch nur zusammen mit dem Bundesbeschluss zur Objektsteuer auf Zweitliegenschaften umgesetzt werden. Somit wird an der Volksabstimmung, die auf den 28. September 2025 angesetzt wurde, nicht nur über das Schicksal der Zweitliegenschaftssteuer, sondern auch über dasjenige des Eigenmietwerts entschieden.
Chronologie
WAK-NR lanciert Initiative, WAK-SR gibt mehrheitlich Folge
Vernehmlassungsergebnisse
Erste Behandlung im Nationalrat
Behandlung im Ständerat und Schlussabstimmungen