Pour une réforme de l’aide aux réfugiés palestiniens (Mo. 24.3815)

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Nebst zweier Motionen zur Streichung der Finanzhilfen an die UNRWA (Motion 24.3469 und Motion 24.3194), befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch mit einer Motion der APK-NR betreffend eine Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte den Bundesrat damit auf, sich bei der internationalen Staatengemeinschaft für eine Alternative zur UNRWA einzusetzen; diese könne beispielsweise in der Integration der UNRWA in das UNHCR liegen. Die Kommission argumentierte, dass die umfassende Unterstützung durch die UNRWA zum einen die wirtschaftliche, politische und soziale Selbstständigkeit der palästinensischen Bevölkerung quasi verhindere und mit der Hilfe auch «Raum für Korruption und die Umleitung von Mitteln in terroristische Kanäle» geschaffen werde.
Während der Bundesrat der Motion zustimmte, jedoch darauf hinwies, dass eine Änderung des UNRWA-Mandats einen Beschluss der UNO-Generalversammlung voraussetze, lehnte eine Kommissionsminderheit um Nicolas Walder (gp, GE) die Motion ab. Dieser führte in der Herbstsession 2024 im Nationalrat aus, dass die Motion zum einen auf Vorwürfen beruhe, die nicht bewiesen seien und zum anderen zu einem Risiko für die Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz führen könne.
Anschliessend votierte die grosse Kammer mit 126 zu 63 Stimmen (0 Enthaltungen) für Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Grünen- und der SP-Fraktion.

Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der Ständerat diskutierte in der Frühjahrssession 2025 intensiv über die humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung und behandelte in diesem Rahmen nicht nur Geschäfte betreffend den Schweizer Beitrag an die UNRWA (Kt. Iv. 24.309, Mo. 24.3469 und Mo. 24.3194) sondern auch eine Motion der APK-NR zur Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die Kommissionsmehrheit hatte sich im Vorfeld für Annahme einer modifizierten Form der Motion ausgesprochen. Sie wollte den Vorstoss um einen Absatz ergänzen, wonach die Schweiz – bis zum Zeitpunkt, an dem eine «von der Staatengemeinschaft anerkannte Nachfolgelösung für die Aufgaben der UNRWA» gefunden sei – nach Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen weiterhin bilaterale Beiträge an die UNRWA ausrichten darf; diese Mittel sollen jedoch ausschliesslich für die Not leidende Zivilbevölkerung verwendet werden. Für die Mehrheit der Kommission erläuterte Matthias Michel (fdp, ZG), dass ein kompletter Wegfall der UNRWA nicht nur humanitär sondern auch sicherheitspolitisch massive Auswirkungen zeitigen würde, da ein Risiko bestehe, dass der Hamas nahestehende Gruppierungen die Aufgaben der UNRWA übernehmen würden. Michel plädierte ausserdem dafür, dass sich die Schweiz aktiv am Prozess zur Übergabe der UNRWA-Aufgaben an eine alternative Organisation beteiligen solle. Dem Ständerat lag ausserdem ein Minderheitsantrag Jositsch (sp, ZH) auf Ablehnung der Motion vor. Daniel Jositsch betonte, dass die Minderheit den ursprünglichen Wortlaut der Motion hätte akzeptieren können. Die Änderung des Motionstexts habe nun aber zur Folge, dass die Schweiz auf unabsehbare Zeit Gelder an die UNRWA überweisen werde. Dies gehe nicht an, da die Schweiz keine Organisation unterstützen solle, welche «terroristisch unterwandert und ideologisch auf Abwege geraten» sei. Zudem gebe es durchaus auch andere Organisationen, welche in Gaza tätig seien und aufgebaut werden könnten, um die Aufgaben der UNRWA zu übernehmen. Aussenminister Ignazio Cassis stellte schliesslich den Antrag, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, da dem Bundesrat dadurch mehr Handlungsspielraum zugesprochen werde.
Anschliessend sprach sich der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen für Annahme der Motion in der ursprünglichen Fassung aus, wobei Mitte-Rechts tendenziell für die ursprüngliche Fassung und die Ratslinke eher für die geänderte Fassung votierten. Daniel Jositsch zog daraufhin seine Minderheit zurück. Damit wurde die Motion ohne den von der Kommissionsmehrheit eingebrachten Zusatz an den Bundesrat überwiesen.

Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA