Die APK-NR beschloss Mitte November 2023, eine Kommissionsmotion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina einzureichen. Die Motion forderte den Bundesrat dazu auf, die von der Schweiz an im Nahen Osten tätige Organisationen getätigten Beiträge zu evaluieren und sicherzustellen, dass diese Gelder nicht zur Terrorismusfinanzierung missbraucht würden. Zudem sollen die massgeblichen Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass den Organisationen im Nahen Osten umgehend jegliche Gelder gestrichen werden sollen, falls sie Hass oder Gewalt verherrlichen oder zu diesen aufrufen sowie wenn sich die Organisationen oder eine Untergruppierung an gewalttätigen Aktionen beteiligen. Der Entscheid, eine Motion einzureichen, fiel mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (fdp, VD) allerdings denkbar knapp aus. Eine starke Minderheit Friedl (sp, SG) sprach sich gegen den Vorstoss aus. Sie argumentierte, dass der Bundesrat bereits genügend unternommen habe, um diese Forderungen umzusetzen. So gebe es beispielsweise bereits zahlreiche interne und externe Kontrollinstrumente, um die Finanzflüsse zu überprüfen und die Schweiz beteilige sich bereits an der internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung.
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommissionsminderheit. Er führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Überprüfung der Finanzflüsse eine Daueraufgabe im EDA darstelle. Auch habe das EDA beschlossen, bei allen Projekten, die im Jahr 2023 noch nicht evaluiert worden seien, ein externes Audit durchzuführen.
Die grosse Kammer befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Geschäft. Nachdem die Kommissionssprecher Pierre-André Page (svp, FR) und Roland Büchel (svp, SG) die Motion vorgestellt hatten, forderten Claudia Friedl und Aussenminister Ignazio Cassis den Rat dazu auf, den Vorstoss abzulehnen. Die anschliessende kurze Debatte drehte sich vorrangig um die humanitäre Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung und um die Frage, ob aktuell noch Schweizer Gelder an die UNRWA fliessen. Cassis erklärte zu letzterem Punkt, dass vor einer Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen keine Schweizer Gelder an das UNRWA flössen, da die Räte dies im Rahmen des Voranschlags 2024 beschlossen hätten.
Anschliessend stimmte der Nationalrat mit 118 zu 59 Stimmen und 3 Enthaltungen für Annahme der Motion. Die Gegenstimmen stammten aus dem rot-grünen Lager.