Der Nationalrat befasste sich in der Sondersession 2025 mit einer Motion der KVF-NR, welche die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen zur Verbesserung des Verkehrsmanagements auf den Nord-Süd-Achsen vorantreiben wollte. Konkret forderte die Motion, dass die Kantone Kantonsstrassen bei hohem Verkehrsaufkommen streckenweise für den Durchgangsverkehr schliessen dürfen. Dies sei aktuell nicht möglich, da die Kantonsstrassen teilweise der Durchgangsstrassenverordnung (DSV) unterliegen. Eine Mehrheit von 13 zu 11 Stimmen (1 Enthaltung) in der Verkehrskommission sah hier Handlungsbedarf, da der Ausweichverkehr den Lokalverkehr in der Alpentransitregion massiv einschränke und da auch der Bundesrat in einem Bericht zur Verkehrssituation auf der Nord-Süd-Achse diese Massnahmen als wirksam eingeschätzt hatte.
Eine Minderheit der Kommission um Benjamin Giezendanner (svp, AG) beantragte, die Motion abzulehnen. Mit der Möglichkeit, Kantonsstrassen zu sperren, würde der DSV entgegengewirkt, deren ausdrückliches Ziel es sei, die Erreichbarkeit aller Schweizer Regionen sicherzustellen. Mit der Motion würde ein Präzedenzfall geschaffen, nach welchem auch andere Regionen abseits der Nord-Süd-Achse ihre Kantonsstrassen bei Bedarf sperren könnten. Bundesrat Albert Rösti beantragte im Rat ebenfalls die Ablehnung der Motion. Er stimme zwar grundsätzlich mit dem Anliegen der Kommission überein, sehe aber keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf: Die Kantone hätten bereits die Möglichkeit, Kantonsstrassen per Verkehrsanordnung und unter Überprüfung des Bundes zu sperren.
Diese ablehnenden Argumente vermochten die grosse Kammer indessen nicht zu überzeugen. Der Nationalrat überwies die Motion mit 101 zu 92 Stimmen (1 Enthaltung) an den Ständerat. Gegen die Motion stimmten nur die Fraktionen von FDP und SVP, diese jedoch geschlossen.