Pour une politique fédérale cohérente en matière de santé sexuelle et de santé reproductive (Iv.ct. 23.317)

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Der Kanton Genf reichte im September 2023 eine Standesinitiative ein, welche das Ziel verfolgte, eine kohärente Bundespolitik im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit zu etablieren. Konkret forderte der Westschweizer Kanton, dass wissenschaftlich anerkannte Verhütungsmittel für Frauen und Männer in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen werden sollen. Der Ständerat befasste sich während der Wintersession 2024 mit dem Anliegen. Für die SGK-SR, welche mit 7 zu 0 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) beantragte, der Initiative keine Folge zu geben, erläuterte Damian Müller (fdp, LU) die angestellten Überlegungen: Die Kommission anerkenne zwar die Bedeutung des Zugangs zu Verhütungsmitteln als gesundheitspolitisches Anliegen. Jedoch erfüllten die meisten Verhütungsmittel die Voraussetzungen, um von der OKP übernommen zu werden, nicht – umfasst der gesetzliche Rahmen der OKP gemäss KVG doch lediglich Leistungen, welche zur Diagnose oder Behandlung einer Krankheit oder im Zusammenhang mit einer Mutterschaft erbracht werden. Weiter äusserte der Kommissionssprecher bezüglich einer potenziellen Ausweitung des Leistungskatalogs verfassungsrechtliche Bedenken und merkte an, dass die Kantone bereits heute eigene Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zu Verhütungsmitteln ergreifen könnten. Die kleine Kammer folgte dem Antrag ihrer vorberatenden Kommission und gab der Initiative stillschweigend keine Folge.

Der Nationalrat nahm sich während der Frühjahrssession 2025 einer Genfer Standesinitiative an, die forderte, dass wirksame Verhütungsmittel in den Leistungskatalog der OKP aufgenommen werden sollen. Die vorberatende SGK-NR hatte sich im Vorfeld mit 16 zu 8 Stimmen gegen Folgegeben ausgesprochen. Eine Minderheit, vertreten durch Léonore Porchet (gp, VD), argumentierte, dass Verhütung in der Praxis – sowohl finanziell als auch mental – vor allem Frauen belaste, obschon alle Geschlechter betroffen seien. Der Zugang zu Verhütungsmitteln sei essenziell für das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung. Nichtsdestotrotz werde dieser hierzulande insbesondere für vulnerable Gruppen durch wirtschaftliche Hürden eingeschränkt. Ferner kritisierte die Waadtländerin den Umstand, dass Abtreibungen von der Grundversicherung gedeckt würden, Verhütungsmittel jedoch nicht, obwohl sie präventiv wirkten. Für die Kommissionsmehrheit sprach sich Kris Vietze (fdp, TG) gegen die Initiative aus. Dabei machte sie die gleichen Argumente geltend wie bereits Damian Müller (fdp, LU) im Ständerat. Der Nationalrat folgte dem Stöckli und gab der Genfer Standesinitiative mit 126 zu 62 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) keine Folge. Die Stimmen für Folgegeben stammten von den Mitgliedern der SP- und Grünen-Fraktion. Die Initiative ist damit erledigt.