Die «Leitidee des qualitativen Wachstums», welche der Bundesrat seiner gesamten Tätigkeit zugrunde legen will, gilt in besonderem Masse auch für den Bereich der Raumplanung. Diese soll ernst machen mit einer haushälterischen Bodennutzung und eine Trendwende im Bodenverbrauch herbeiführen, dabei aber im Sinne der raumplanerischen Grundmaxime die verschiedenen Nutzungsansprüche in ein vertretbares Verhältnis bringen. Die Landesregierung gedenkt deshalb, bereits in der ersten Legislaturhälfte die im «Raumplanungsbericht 1987» genannten Schwerpunkte mit einem Bericht über Massnahmen zur Raumordnungspolitik zu verdeutlichen. Dabei geht es namentlich um eine Verbesserung des Vollzugs der geltenden Gesetzgebung durch Bund und Kantone. Für die zweite Legislaturhälfte soll eine Änderung des Raumplanungsgesetzes ins Auge gefasst werden, um eine bessere Durchsetzung der Ziele und Grundsätze der Raumplanung zu ermöglichen (z.B. bei Zonenvorschriften, Erschliessung, Landumlegung, Verfahrensfragen etc.). Im weitern soll ein Bericht über die Grundzüge der erwünschten räumlichen Entwicklung als Grundlage für die Koordination von Konzepten und Sachplänen des Bundes und der Bestrebungen der Kantone zur Verbesserung der instrumentellen Rahmenbedingungen beitragen.

Le rapport sur le programme de législature 1987–1991 place parmi ses sept grandes options celle de «la Suisse dans le concert des nations». Elle s'articule tant autour des grands défis mondiaux et européens qu'autour de la politique de sécurité. Dans ce programme, le gouvernement préconise un renforcement de l'intégration de la Suisse en Europe par une collaboration plus intense avec la Communauté européenne (ci-après CE) et plus dynamique avec le Conseil de l'Europe. Cette attitude a pour corollaire une augmentation progressive de l'aide au développement, une stimulation de la politique humanitaire, une meilleure coordination entre coopération au développement et politique d'asile et une participation accrue aux opérations pour le maintien de la paix.

Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987-1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums und ist damit noch stärker als derjenige von 1984 von der Sorge um die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen geprägt. Das qualitative Wachstum war in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht generell als Zunahme der Lebensqualität definiert worden. Gemäss diesem Konzept soll ein weiteres Wirtschaftswachstum nicht mehr eine gleichzeitige Zunahme der Umweltbelastung und einen Raubbau an nicht vermehr- oder regenerierbaren Ressourcen zur Folge haben. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass der Staat dieses Ziel nicht allein verwirklichen könne, dass er aber eine entsprechende Neuorientierung der Gesellschaft unterstützen könne. Wichtige Ansatzpunkte sieht die Regierung – neben der Umweltschutzpolitik – vor allem in der Forschungs- und Ausbildungspolitik. Am konkretesten wird der Zusammenhang zwischen der Regierungspolitik und dem qualitativen Wachstum beim Vorschlag, eine Energieabgabe von zehn Prozent einzuführen.

Neben der Leitidee und einer Analyse der inneren und äusseren Lage der Schweiz enthält der Bericht wie üblich eine Auflistung der Vorhaben, welche die Regierung in den nächsten vier Jahren der Legislative zum Entscheid vorzulegen gedenkt. Bei diesen rund 50 Geschäften (1984 waren es noch 67) handelt es sich zum Teil um Reformvorhaben, die bereits seit längerer Zeit im Gange sind (z.B. 10. AHV-Revision, Datenschutzgesetz), zum Teil werden aber auch neue Projekte angekündigt (z.B. Verfassungsartikel über die Kulturförderung bzw. über die Sprachenpolitik). Die Finanzplanung für die Legislaturperiode findet sich erstmals nicht in einem separaten Bericht, sondern ist in die Richtlinien integriert worden. Mit diesem allgemein begrüssten Schritt soll die Bedeutung der Prioritätensetzung sowie der Koordination bei den einzelnen politischen Vorhaben unterstrichen werden.

Ganz ohne Widerstand passieren sprachpolitische Anliegen auch im Parlament nicht immer. So verweigerten bei der Behandlung der Regierungsrichtlinien 1987–91 Westschweizer Ständeräte ihre Zustimmung zur Absicht, in dieser Legislaturperiode eine Neufassung des Sprachenartikels in der Bundesverfassung (BV) zur Abstimmung zu bringen. Obwohl eine entsprechende Motion der Bündner Nationalräte, welche eine Stärkung des Rätoromanischen verlangt, 1985 überwiesen worden war, betrachteten die erwähnten Ständeräte nun die Mundartwelle in der Deutschschweiz als weit gravierenderes Sprachproblem und eine Teilrevision der Bundesverfassung als übertriebenen Aufwand. Mit 30:10 Stimmen wurde ihr Streichungsantrag abgelehnt. Der Bericht der Expertenkommission, die einen neuen Sprachenartikel vorschlagen soll, verzögerte sich indessen, da ihr insbesondere die Suche nach einer angemessenen Berücksichtigung des Territorialprinzips Schwierigkeiten bereitet. Der Einsicht, dass ein abgegrenztes Sprachgebiet die Grundlage für den Erhalt des Rätoromanischen wäre, steht das Prinzip der Gemeindeautonomie entgegen, das möglichst nicht angetastet werden sollte.