Politische Rechte der Auslandschweizer

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Der auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Gesetzesentwurf über die politischen Rechte der Auslandschweizer stand im Februar im Nationalrat zur Debatte. Das Begehren war 2008 eingereicht worden und forderte eine Vereinfachung der Anmeldungserneuerung für im Ausland niedergelassenen Schweizer. So soll eine aktive Ausübung der politischen Rechte zukünftig automatisch zu einem Verbleib im Stimmregister führen; bisher mussten Auslandschweizer ihre Meldung im Stimmregister alle vier Jahre erneuern. Das Geschäft wurde im Nationalrat diskussionslos und einstimmig angenommen. In der Sommersession verabschiedete der Ständerat das Geschäft ebenfalls ohne Gegenstimme.

Der Nationalrat hiess im Berichtjahr einstimmig eine auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Änderung im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer gut. Bisher mussten sich Auslandschweizerinnen und -schweizer alle vier Jahre neu registrieren lassen, um an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können. Neu gilt die Teilnahme an einer Abstimmung oder Wahl automatisch als Registrierung für vier Jahre. Auch im Ständerat als Zweitrat war das vom Bundesrat unterstützte Anliegen unbestritten. In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte den Entwurf einstimmig an.