Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission (Mo. 02.3093)

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Nach der Zustimmung des Volkes zum UNO-Beitritt vom 3. März verlangte der Nationalrat mit der Überweisung einer Motion Gysin (sp, BS) (Mo. 02.3093) vom Bundesrat, dass dieser sich um die Mitgliedschaft der Schweiz in der Menschenrechtskommission der UNO bemühe, da das Engagement für diese Fragen einen der Schwerpunkte der schweizerischen UNO-Politik bilden müsse. Der Ständerat forderte überdies den Bundesrat mit einem Postulat seiner Aussenpolitischen Kommission (Po. 02.3394) auf, zu prüfen, ob es zur Verstärkung des Engagements der Schweiz für die Menschenrechte sinnvoll wäre, eine ausserparlamentarische Kommission für Menschenrechte zu bilden. Daraufhin zog Eugen David (cvp, SG) seine parlamentarische Initiative (01.463) für die Bildung einer derartigen Expertenkommission zurück.

Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte

Die 2003 von der Schweiz eingereichte Kandidatur für die Mitgliedschaft in der UNO-Menschenrechtskommission fand auch im Ständerat Unterstützung. Er sprach sich für eine vom Nationalrat 2002 gutgeheissene Motion Gysin (sp, BS) aus, welche diesen Schritt verlangte. Er überwies diese allerdings bloss in Postulatsform, weil das Motionsbegehren mit der Einreichung der Kandidatur bereits erfüllt war.

Dossier: Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte