Versuche zur Abschwächung des Antirassismusgesetzes scheitern

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Ein Urteil des Bundesgerichts zum Antirassismusgesetz gab erneut zu politischen Diskussionen über die Auslegung dieses Gesetzes Anlass. Das Gericht hatte entschieden, dass auch rassistische oder antisemitische Äusserungen strafbar sind, die in einer geschlossenen, nur eingeladenen Gästen zugänglichen Veranstaltung gemacht werden. Rechtsextreme Gruppen (insbesondere sogenannte Skinheads) hatten in letzter Zeit ihre Propagandaveranstaltungen und Konzerte oft in derartiger Form abgehalten. Zulässig sind laut Bundesgericht rassistische oder antisemitische Sprüche nur im privaten Kreis unter Verwandten und Bekannten. Die SVP kritisierte dieses Urteil als nicht akzeptable Verschärfung der Gesetzesauslegung, da damit auch am Stammtisch im Restaurant gemachte Äusserungen strafbar würden, was der Gesetzgeber ausdrücklich nicht gewollt habe. Sie kündigte einen parlamentarischen Vorstoss für die Streichung des Antirassismusgesetzes an, den die Fraktion dann allerdings erst Anfang 2005 einreichte.

Das Bundesgerichtsurteil zur Auslegung des Antirassismusgesetzes, das im Vorjahr zu heftigen Diskussionen Anlass gegeben hatte, beschäftigte das Parlament auch im Berichtsjahr. Die von der SVP-Fraktion und von Nationalrat Hess (sd, BE) eingereichten Motionen für die Streichung des Antirassismusgesetzes wurden zwar noch nicht behandelt. Der Ständerat befasste sich aber mit einer weniger weit gehenden Motion Germann (svp, SH), welche verlangte, dass rassistische Äusserungen nur dann strafbar sein sollen, wenn sie den öffentlichen Frieden ernsthaft gefährden. Auf Antrag der Regierung lehnte der Ständerat diese Lockerung des Gesetzes ab. Der Bundesrat erklärte, dass er das Bundesgerichtsurteil so interpretiere, dass Diskussionen am Stammtisch nicht unter den Strafartikel fallen, solange sich die Beteiligten gut kennen und ihre Voten nicht mühelos auch von Dritten wahrgenommen werden können.

Einmal mehr sprach sich das Parlament gegen die Revision der Anti-Rassismus-Norm im Strafgesetz aus. Die von Hess (sd, BE) im Jahr 2004 eingereichte Motion für eine ersatzlose Streichung fand im Nationalrat keine Gnade. Er schrieb sie wegen Ablauf der Behandlungsfrist diskussionslos ab. Der Bundesrat hatte zuvor ihre Ablehnung beantragt.