Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden.
Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut- Schlagworte
- Datum
- 23. April 2008
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 08.034
- Quellen
-
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- BBl, 2008, S. 3863 ff.
- NZZ, 24.4.08
von Hans Hirter
Aktualisiert am 28.09.2020
Aktualisiert am 28.09.2020