Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BRG 08.034)

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Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden.

Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Der Nationalrat befasste sich als erster mit den Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die SVP-Fraktion unterstützte als einzige und erfolglos einen Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit. Sie begründete dies vor allem damit, dass die schweizerische Gesetzgebung ausreiche, um Völkermord und Kriegsverbrechen zu verfolgen. In der Detailberatung wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, den Bestimmungen über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Terrorismus rückwirkende Geltung zuzuschreiben. Ein vor allem von der Linken unterstützter Vorschlag, die Mindeststrafe für Völkermord auf zehn Jahre festzulegen, konnte sich gegen den Antrag des Bundesrates von fünf Jahren durchsetzen. Die Regierung hatte vergeblich argumentiert, dass es in diesem Bereich unterschiedlich schwere Verbrechen gebe und deshalb eine grössere Bandbreite bis zur maximal möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe sinnvoll sei.

Dossier: Internationaler Strafgerichtshof / Römer Statut

Der Nationalrat hatte sich als Erstrat bereits 2009 mit der Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofes befasst, die die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen in der Schweiz gewährleisten soll. Als Zweitrat schuf der Ständerat 2010 zwei Differenzen in Bezug auf die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen sowie in Bezug auf die Härte, mit der Vorbereitungshandlungen bestraft werden sollen. Die kleine Kammer wollte, dass Kriegsverbrechen nicht erst nach Inkrafttreten des Statuts sondern rückwirkend seit 1983 unverjährbar seien. Darüber hinaus schlug der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat vor, nicht nur die schweren sondern alle Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen zu bestrafen. Die Differenzen wurden erst in der zweiten Bereinigung ausgeräumt. Entsprechend dem Vorschlag von Bundesrat und Nationalrat wurde Unverjährbarkeit ab Inkrafttreten der Umsetzung beschlossen. Der Ständerat setzte sich hingegen mit seiner Forderung nach der Bestrafung aller Vorbereitungshandlungen für Kriegsverbrechen durch. In der Schlussabstimmung votierte der Ständerat einstimmig und der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen für den Entwurf. Die Nein-Stimmen stammten allesamt von der SVP.

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