Eine Standesinitiative des Kantons Aargau, die das Tragen von Kleidungsstücken, welche das Gesicht ganz oder hauptsächlich verhüllen, im öffentlichen Raum unter Strafe stellen will, war zuvor noch in der kleinen Kammer abgelehnt worden. Der Ständerat argumentierte, dass die Wahrung der öffentlichen Sicherheit bei lokalen Anlässen in den Zuständigkeitsbereich der Kantone falle und dementsprechend einem nationalen Vermummungsverbot eine Änderung der Bundesverfassung vorausgehen müsste.
- Schlagworte
- Datum
- 9. März 2011
- Prozesstyp
- Standesinitiative
- Geschäftsnr.
- 10.333
- Akteure
- Quellen
- anzeigen
von Nadja Ackermann
Aktualisiert am 06.04.2016
Aktualisiert am 06.04.2016