Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand.
- Schlagworte
- Datum
- 6. Oktober 1992
- Prozesstyp
- Verordnung / einfacher Bundesbeschluss
- Geschäftsnr.
- 92.062
- Akteure
- Quellen
-
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- BBl, 1992, V, S. 1185 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 968 ff., 1207 und 1363; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2291 ff. und 2792; BBl, 1993, I, S. 28 und 1334; Presse vom 20.8.92; SHZ, 24.9.92.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 26.09.2017
Aktualisiert am 26.09.2017