Revision des Stiftungsrechts  

Als PDF speichern

Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Schiesser (fdp, GL) Folge, welche eine attraktivere Ausgestaltung des Stiftungsrechts verlangt. Ziel dieses Vorstosses, der insbesondere steuerrechtliche Verbesserungen anstrebt, ist es, vermehrt Privatvermögen zur Finanzierung gemeinnütziger Aufgaben zu gewinnen.

In Ausführung einer 2001 überwiesenen parlamentarischen Initiative Fritz Schiesser (fdp, GL) legte die WAK einen Entwurf für die Revision der Stiftungsrechts vor. Ziel der Revision ist einerseits, dieses Institut attraktiver zu machen, und andererseits, Missbräuche zu verhindern. Zur Attraktivitätssteigerung schlug die Kommission zwei Massnahmen vor: In Zukunft soll erstens eine Änderung des Stiftungszwecks möglich sein, wenn dies der Stifter bei der Gründung so vorgesehen hatte. Zweitens soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von gespendeten Beiträgen für Stiftungen mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck erhöht werden. Zur Verhinderung von Missbräuchen mit Stiftungsgeldern soll eine obligatorische Revision eingeführt werden. Der Ständerat stimmte diesen Vorschlägen zu. Dabei kämpften der Bundesrat, die SP-Abgeordneten und einige Kantonsvertreter vergeblich für eine weniger starke steuerliche Entlastung.

Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat Teile einer Motion Marc Suter (fdp, BE; Mo 03.3233) für eine Verbesserung der Rechtslage zugunsten von Trusts. Diese im angelsächsischen Raum verbreitete Rechtsform habe sich namentlich zur Erhaltung von grossen Familienvermögen in Erbfällen, und damit auch zur Verhinderung von Unternehmensauflösungen, als nützlich erwiesen.

Der Nationalrat stimmte der im Vorjahr vom Ständerat gutgeheissenen Revision des Stiftungsrechts ebenfalls zu. Wie bereits in der kleinen Kammer unterlag auch hier die Linke mit ihrem Anliegen, bei der steuerlichen Privilegierung weniger weit zu gehen.