Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (05.3232)

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Der Ständerat überwies eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche im Verfassungsartikel 43 a die Festschreibung der Grundsätze für die Grundversorgung des Landes mit Infrastrukturen fordert. Der Vorstoss enthält allerdings keine Aufzählung dieser Infrastrukturen und keine Angaben, welche davon sich ganz oder teilweise im Staatsbesitz befinden sollen.

Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Der Nationalrat stimmte der Motion der ständerätlichen Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, welche im Verfassungsartikel 43a BV die Festschreibung der Grundsätze für die Grundversorgung des Landes mit Infrastrukturen fordert, ebenfalls zu. Opposition gab es von Seiten der SVP und eines Teils der FDP, welche eine Überregulierung und einen Verlust an Flexibilität bei der Anpassung veralteter Strukturen befürchteten.

Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr von der kleinen Kammer bereits gebilligte Motion der KVF-SR. Diese beauftragt die Regierung, die Prinzipien des Service public in der Bundesverfassung zu verankern, um die Grundversorgung auch in den Randregionen sicherzustellen. (Siehe auch die in den Räten noch nicht behandelte parlamentarische Initiative Maissen ; 03.465).

Dossier: Verfassungsartikel für die Grundversorgung

Der Auftrag einer ursprünglich auch von der Frage nach der Verfügbarkeit von neuen Kommunikationstechnologien in peripheren Landesteilen motivierten parlamentarischen Initiative Maissen (cvp, GR) (03.465), eingereicht 2003, wurde von der KVF des Ständerates in eine Motion aufgenommen, welche im Parlament 2005 bzw. 2006 angenommen worden ist. Die Motion fordert eine allgemeine Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung, welche nicht auf einzelne Sachbereiche beschränkt ist und auf abschliessende Aufzählung der betroffenen Gebiete verzichtet. Im Dezember 2011 hatte der Bundesrat den Bericht zur Motion eingereicht und beantragt, die Motion abzuschreiben. Der Bericht wurde im Juni des Berichtjahres im Nationalrat behandelt. Voten, welche den Mehrheitsantrag (Abschreibung der Motion) stützten, wiesen mehrfach darauf hin, dass der Zugang zur Grundversorgung allgemein in Artikel 43a Absatz 4 der Bundesverfassung garantiert und dass die Grundversorgung darüber hinaus im Kommunikations-, Verkehrs- und Post-/Fernmeldebereich in entsprechenden Gesetzen im Detail geregelt seien. Trotzdem stimmte eine Mehrheit (der Mitte-Links-Fraktionen sowie Teilen der SVP) schliesslich dem Minderheitsantrag Amherd (cvp, VS) (Nichtabschreiben der Motion) zu, in der Meinung, dass eine allgemeine Verfassungsbestimmung zur Grundversorgung entgegen der Einschätzung des Bundesrates durchaus notwendig sei.

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