Nicht im gleichen Rythmus und vor allem in entgegengesetzter Richtung bewegten sich die Zinsen für Spareinlagen und Althypotheken. Die Banken hielten an ihrer bereits 1981 geäusserten Absicht fest, beide Sätze im Frühjahr 1982 zu erhöhen. Die Zinssteigerung bei den Spareinlagen sei nötig, um die Umlagerung in besser rentierende Anlageformen zu bremsen. Bei den Hypothekarzinsen sei – gemäss der von Vertretern des EFD allerdings infrage gestellten Argumentation der Banken – die Gewinnmarge derart geschrumpft, dass der Verzicht auf die geplante Erhöhung die Regionalbanken in wirtschaftliche Bedrängnis bringen könnte. Da es der ausgetrocknete Wohnungsmarkt und die Mietgesetzgebung den Hauseigentümern in der Regel gestatten, Kostensteigerungen vollumfänglich an die Mieter weiterzugeben, führen Hypothekarzinsveränderungen in der Schweiz jeweils zu heftigen politischen Auseinandersetzungen. Diesmal war es nicht nur die politische Linke, sondern auch das Finanzdepartement mit Bundesrat Ritschard, welche von den Banken einen Verzicht forderten. Diese Bemühungen – für das EFD wirkte in erster Linie die Sorge um den Teuerungsindex motivierend – blieben jedoch erfolglos. Der Satz für 1. Althypotheken wurde von der Mehrzahl der Banken auf den 1. März um 0.5 Prozent auf 6 Prozent angehoben, wo er dann bis zum Jahresende verharrte; er betrug im Dezember bei den Kantonalbanken im Mittel 5.98 Prozent. Im Zeichen der Flaute in der Baukonjunktur wurden hingegen die Zinsen für 1. Neuhypotheken – die in der Regel bereits seit Jahresbeginn auf 6.5 Prozent standen – im Juli wieder auf das Niveau der Althypotheken gesenkt und von einigen Kantonalbanken auf Jahresende nochmals um 0.5 Prozent reduziert.
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- 12. November 1982
- Prozesstyp
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- NZZ, 16.1. und 12.11.82; Ta, 21.1., 9.2., 13.2., 13.4. und 11.11.82; BaZ, 21.1. und 24.4.82.
- SBVg, Jahresbericht 1981/82, S. 115 ff.
- SNB-Monatsbericht, Nr. 1, Januar 1983, S. 40
von Hans Hirter
Aktualisiert am 08.12.2024
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