Obwohl die Schweiz nicht Mitglied des Internationalen Währungsfonds ist, gestand ihr dieser im April das Recht zu, Sonderziehungsrechte (SZR) zu erwerben, zu halten und zu verkaufen. (Bei den SZR, welche die Nationalbank bisher als Währungsreserven gehalten hatte, war das SZR lediglich Rechnungseinheit.) Die SZR sollen es der Nationalbank erleichtern, an internationalen Währungsstützungsmassnahmen mitzuwirken. Die Schweiz unterzeichnete ausserdem einen Währungsvertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein, nach welchem dieses die Beschlüsse der schweizerischen Nationalbank automatisch auf seinem Gebiet anwenden wird. Rechtlich bleibt die Währungshoheit des Fürstentums bestehen.