So kam es unter anderem zum Zusammenschluss von sieben Regionalbanken aus dem Berner Seeland zur zweitgrössten schweizerischen Regionalbank. Am aufsehenerregendsten war jedoch die Schliessung der Spar- und Leihkasse Thun (SLT) nach dem Entzug der Bewilligung durch die EBK. Es handelte sich dabei zwar nicht um die erste und auch nicht um die grösste Bankpleite; zum erstenmal seit Jahrzehnten war es jedoch nicht eine Geschäftsbank oder eine kleine Sparkasse, sondern eine mittelgrosse Regionalbank mit sehr breit gestreuter Kundschaft, welche ihre Schalter schliessen musste. Zudem war diesmal keine der Grossbanken bereit, durch eine Unternehmensübernahme die Kunden vor Schaden zu schützen. Nachdem verschiedene Verkaufsgespräche gescheitert waren, entzog die Bankenkommission der SLT mit sofortiger Wirkung die Bewilligung und setzte eine Liquidatorin ein. Sie begründete diese harte Massnahme mit der Unterkapitalisierung der Bank, den bereits begangenen Verstössen gegen das Bankengesetz und der fehlenden Gewähr für eine zukünftige einwandfreie Geschäftsführung. Das von der SLT angerufene Bundesgericht stellte sich hinter den Entscheid der EBK.