Im Rahmen seiner Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt hatte sich der Bundesrat mit der Nationalbank (SNB) geeinigt, dass diese in Zukunft einen wesentlich höheren Anteil ihrer Gewinnüberschüsse an den Bund und die Kantone abliefern soll. Bisher hatte die Nationalbank lediglich CHF acht Mio. abgeliefert, und den Rest des mit Devisen- und Zinsgeschäften effektiv erwirtschafteten Gewinns, der in den letzten Jahren die Milliardenhöhe überschritten hatte, den Reserven zugewiesen. Bei der erhöhten Gewinnausschüttung muss allerdings weiterhin gewährleistet sein, dass die Notenbank ihren Bestand an nicht währungsgesicherten Devisenreserven auch in Zukunft ausbauen kann. Für das Geschäftsjahr 1992 wies die SNB einen Ertragsüberschuss von CHF 2.4 Mrd. aus und konnte davon CHF 600 Mio. zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone überweisen. Da die finanzschwachen Kantone vom Subventionsabbau im Rahmen der Sanierungsmassnahmen stärker betroffen sind, beantragte der Bundesrat dem Parlament, diese Härten dadurch zu kompensieren, dass bei der Verteilung auf die Kantone nicht mehr ausschliesslich auf die Wohnbevölkerung, sondern auch auf die Finanzkraft abgestellt wird.
- Schlagworte
- Datum
- 18. Juni 1992
- Prozesstyp
- Gesellschaftliche Debatte
- Quellen
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- BBl, 1992, III, S. 376 ff.
- BBl, 1992, III, S. 432
- Bund, 18.1.92; SHZ, 18.6.92
- SNB, Geschäftsbericht, 85/1992, S. 74 ff.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 16.12.2024
Aktualisiert am 16.12.2024