Gewinnausschüttung der Nationalbank (1995)

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Die anhaltend schlechte Lage der Bundesfinanzen weckte Begierden gegenüber der Nationalbank (SNB). Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) verlangte mit einer Motion die Heraufsetzung der seit 1992 auf jährlich maximal CHF 600 Mio. festgelegten Grenze für die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Um inflationäre Auswirkungen zu neutralisieren, müsste die Notenbank gleichzeitig Devisen verkaufen, was ihren währungspolitischen Spielraum einengen würde. Da Oehler (cvp, SG) mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden war, wurde der Entscheid über den Vorstoss verschoben. Infolge höherem Rückstellungsbedarf für die Abdeckung von Währungsrisiken ging 1995 der Gewinn der SNB so stark zurück, dass nur CHF 142 Mio. ausgeschüttet werden konnten.

Die im letzten Jahr nicht abschliessend behandelte Motion der Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) für eine Erhöhung der Obergrenze der Gewinnausschüttung der Nationalbank (SNB) von gegenwärtig CHF 600 Mio. wurde mit dem Einverständnis des Bundesrats in Postulatsform überwiesen. Ein Antrag Aregger (fdp, LU), den Vorstoss auch in dieser Form abzulehnen, unterlag mit 70 zu 48 Stimmen. Eigentlich hatte die Nationalbank vorgesehen, wegen der Buchverluste auf den Devisenreserven für das Rechnungsjahr 1995 lediglich CHF 142 Mio. Gewinn an den Bund und die Kantone abzuliefern. Die Kritik an ihrer Anlagepolitik und die anschliessenden Diskussionen (siehe unten) führten dann jedoch zu einer Korrektur. Durch die Aktivierung von stillen Reserven (d. h. konkret durch die Bewertung von handelbaren Terminkontrakten und Wertpapieren zu Marktpreisen) konnte für das Jahr ein einmaliger ausserordentlicher Ertrag von CHF 1.56 Mrd. ausgewiesen werden, was die nachträgliche Erhöhung der Gewinnbeteiligung 1995 um 458 auf CHF 600 Mio. erlaubte.