Die anhaltend schlechte Lage der Bundesfinanzen weckte Begierden gegenüber der Nationalbank (SNB). Die Finanzkommission des Nationalrats (FK-NR) verlangte mit einer Motion die Heraufsetzung der seit 1992 auf jährlich maximal CHF 600 Mio. festgelegten Grenze für die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone. Der Bundesrat sprach sich dagegen aus. Um inflationäre Auswirkungen zu neutralisieren, müsste die Notenbank gleichzeitig Devisen verkaufen, was ihren währungspolitischen Spielraum einengen würde. Da Oehler (cvp, SG) mit der Umwandlung in ein Postulat nicht einverstanden war, wurde der Entscheid über den Vorstoss verschoben. Infolge höherem Rückstellungsbedarf für die Abdeckung von Währungsrisiken ging 1995 der Gewinn der SNB so stark zurück, dass nur CHF 142 Mio. ausgeschüttet werden konnten.