Teilrevision des Nationalbankgesetzes (BRG 97.021)

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Die Diskussionen um die bessere Bewirtschaftung der Währungsreserven hatten im Vorjahr zur Einsetzung einer Arbeitsgruppe durch die Nationalbank und das EFD geführt. Der Bundesrat übernahm nun deren Vorschläge für im Rahmen der bestehenden Verfassungsbestimmungen realisierbare Sofortmassnahmen und unterbreitete dem Parlament eine Teilrevision des Nationalbankgesetzes. Er schlug darin vor, die bisher auf ein Jahr beschränkte maximale Laufzeit für handelbare Anlagen in ausländischer Währung aufzuheben. Um der Nationalbank mehr Spielraum bei ihrer Anlagepolitik zu geben, soll zudem der Golddeckungssatz für den Notenumlauf von 40 Prozent auf 25 Prozent gesenkt werden. Diese Änderungen sowie eine Anpassung der Liste der Geschäfte, welche die Nationalbank tätigen darf, an die modernen Finanzinstrumente sollten es dieser erlauben, ihren Jahresgewinn um rund CHF 400 Mio. zu verbessern.

Das Parlament verabschiedete diese Vorlage bereits in der Sommersession. Im Nationalrat beantragten die Schweizer Demokraten und die Lega Rückweisung, weil sie aus prinzipiellen Gründen gegen eine Veränderung des Golddeckungssatzes für den Notenumlauf waren; sie kündigten bereits an, dass sie sich gegen jegliche für später geplanten Verkäufe resp. Umwandlungen der Goldbestände zur Wehr setzen werden. Der Rat lehnte ihren Antrag mit 154 zu 11 Stimmen ab. Um deutlich zu machen, dass es sich dabei um eine Sofortmassnahme handle, und dass die im Rahmen einer Verfassungsrevision vorgesehene grundlegende Neuorientierung der Reservenpolitik der Nationalbank nicht in den Hintergrund verdrängt werden soll, beantragte die vorberatende Kommission des Nationalrats, den Beschluss für dringlich zu erklären und auf drei Jahre zu befristen. Nachdem sich Bundesrat Villiger insbesondere gegen die Befristung gewandt hatte, lehnt der Rat diese Kommissionsanträge ab. Der Ständerat verabschiedete die Revision ebenfalls in der Fassung des Bundesrates.