Souveränitätsschutzgesetz (Mo. 11.3120)

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Mit den Souveränitätskonflikten befasste sich auch die Motion Lüscher (fdp, GE), die vom Bundesrat forderte, ein Souveränitätsschutzgesetz zu erarbeiten. Damit sollte ein Mittel geschaffen werden, um extraterritorial wirkenden Bestimmungen anderer Länder, welche die Souveränität der Schweizer Rechtsordnung verletzen, auf rechtlicher Basis etwas entgegenzuhalten. Anstelle einer nachträglich strafrechtlichen Verfolgung sollte eine Rechtsverletzung präventiv verhindert werden. Die Motion wurde vom Nationalrat stillschweigend angenommen und an den Ständerat weitergeleitet, wo sie im Berichtsjahr noch nicht bearbeitet worden war.

Der Ständerat behandelte im der Februarsession eine vom Nationalrat bereits 2011 angenommene Motion Lüscher, die vom Bundesrat die Erarbeitung eines Souveränitätsschutzgesetzes verlangte. Damit sollten rechtsverletzende Handlungen, die auf Druck eines Drittstaats erfolgen, präventiv verhindert werden. Die Motion ist im Zusammenhang mit dem US-Steuerstreit und dem Erlass der FATCA-Regelungen zu sehen. Der Ständerat nahm 2012 die vom Bundesrat unterstützte Motion ohne Gegenantrag an.

Eine Motion Lüscher (fdp, GE), die den Bundesrat zur Erarbeitung eines Souveränitätsschutzgesetz aufforderte, war zum Jahresende beim Bundesrat hängig. Das Souveränitätsschutzgesetz sollte rechtsverletzende Handlungen, die auf Druck eines Drittstaats erfolgten, präventiv verhindern und war ursprünglich im Zusammenhang mit der US-Regulierung FATCA eingereicht worden.

Eine 2012 überwiesene Motion Lüscher (fdp, GE), die Anpassung von Schweizer Recht im Angesicht der sich damals abzeichnenden Einführung der US-Regulierung FATCA gefordert hatte, war am Jahresende im EFD hängig.