Eigenmittelanforderungen an systemrelevante Banken (Mo. 12.3656)

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Die Kontroverse um die von den Banken zu haltenden Eigenmittel war nach der Verabschiedung der Revision des Bankengesetzes (2011) sowie der Genehmigung der zugehörigen Verordnungen (2012) allerdings noch nicht beendet. Bürgerliche Politiker, angeführt von ZKB-Bankrat Hans Kaufmann (svp, ZH), bemängelten, dass unter dem neuen Regime die systemrelevanten Grossbanken aufgrund der ihnen möglicherweise gewährten Eigenmittelrabatten weniger Eigenkapital halten müssten als die nicht systemrelevanten Banken zweiter Kategorie (ZKB und Raiffeisen Gruppe). Eigenmittelrabatte waren unter anderem für interne Risikomodelle vorgesehen, die allerdings fast ausschliesslich von den Grossbanken unterhalten wurden. Eine Motion der WAK-NR verlangte deshalb, dass die Eigenmittelanforderungen an systemrelevante Banken und an die übrigen Banken in einem korrekten Verhältnis stehen müssten. Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Er argumentierte, dass die Eigenmittelrabatte, die den systemrelevanten Banken möglicherweise gewährt würden, praktisch nicht dazu führen könnten, dass diese weniger Eigenkapitel halten müssten als andere Banken. Der Nationalrat folgte der bundesrätlichen und von der Ratslinken unterstützten Argumentation jedoch nicht und nahm die Motion mit 114 zu 50 Stimmen an.

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

Auch fünf Jahre nach der UBS-Rettung durch Bund und SNB war die Eigenkapitalausstattung von Schweizer Banken Thema im Parlament. Die Kleine Kammer beriet als Zweitrat eine Motion der WAK-NR, die 2012 vom Nationalrat angenommen worden war. Das Begehren fordert den Bundesrat dazu auf, die Eigenkapitalbestimmungen für Banken der Kategorien 2 bis 5 in einer Verordnung festzulegen. Diese Kompetenz oblag zum Zeitpunkt der Beratungen der Finma. Zusätzlich sollte das Verhältnis von Eigenkapital der Banken zweiter Kategorie gegenüber den systemrelevanten Banken erster Kategorie in einem korrekten Verhältnis stehen. Anlass zur Beunruhigung gab die theoretische Möglichkeit, dass eine Bank erster Kategorie minimal 14% risikogewichtetes Eigenkapital halten musste (bei Gewährung aller Rabatte durch die Finma) während Banken der zweiten Kategorie unter Umständen verpflichtet waren, Eigenkapitalquoten bis 14.4% bereitzustellen. Nachdem der Ständerat einen Satz strich, der maximal 13% risikogewichtetes Eigenkapital für nicht-systemrelevante Banken forderte, und die Motion einstimmig durchwinkte (32 zu 0 Stimmen), stimmte der Nationalrat auch der veränderten Motion zu (127 zu 47 Stimmen), und zwar mit Unterstützung des Bundesrats und gegen den Willen der Ratslinken. Das Begehren war am Jahresende im EFD hängig.

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008

In Sachen Finanzstabilität im EFD pendent war zum Jahresende eine Motion der WAK-NR. Das 2013 überwiesene Begehren hatte gefordert, die Eigenkapitalanforderungen für nicht-systemrelevante Banken in einer gesonderten Verordnung festzulegen. Die Anforderungen sollten zudem in einem „korrekten“ Verhältnis zu den Eigenkapitalanforderungen für systemrelevante Banken stehen.

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Finanzkrise 2008