SVP Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung

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Die SVP lancierte eine Volksinitiative zum Thema Familienbesteuerung, die die vom Parlament verabschiedete Familienbesteuerungsvorlage korrigieren soll. Konkret fordert die SVP Steuerabzüge für traditionelle Haushalte und damit eine finanzielle Entlastung von Einverdienerfamilien. Diese würden durch die Steuervorlage wie sie vom Parlament beschlossen wurde, doppelt bestraft, da sie zum einen wegen der Kinder auf ein zweites Einkommen verzichten und zum anderen mit ihren Steuergeldern die ausserfamiliären Betreuungsangebote für Doppelverdiener unterstützen würden. Aus diesem Grund verlangt die Initiative, dass Eltern, die sich selbst um ihre Kinder kümmern, ein gleich hoher Steuerabzug gewährt wird wie Eltern, die ihre Kinder durch Dritte betreuen lassen.

Die Familieninitiative der SVP kam im September mit 113'000 gültigen Unterschriften zu Stande. Mit dieser Volksinitiative fordert die Volkspartei, dass alle Familien im gleichen Ausmass Steuerabzüge geltend machen können – unabhängig davon, ob die Eltern ihre Kinder selber oder in einer Krippe betreuen lassen.

Im Bereich der Familienbesteuerung präsentierte der Bundesrat im Juli seine Botschaft zur Familieninitiative der SVP. Diese forderte neue Steuerabzüge für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuten. Das Begehren war eine Reaktion auf die im Jahre 2011 in Kraft getretene Regelung, die für berufstätige Eltern einen Abzug für die Betreuungskosten von jährlich maximal 10'100 Franken pro Kind eingeführt hatte. Die SVP erachtete diese fiskalische Massnahme als Diskriminierung jener Eltern, die ihre Kinder nicht extern betreuen liessen. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Volksinitiative. Die Landesregierung machte geltend, dass Zweiverdienerehepaaren aufgrund der Kosten für die Fremdbetreuung nicht das gleiche Einkommen zur Verfügung stand wie Einverdienerehepaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen. Mit dem eingeführten Abzug für die Betreuung sei dieser verminderten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Eltern mit fremdbetreuten Kindern Rechnung getragen worden. Im Gegensatz dazu war der Bundesrat der Ansicht, dass die SVP-Initiative die steuerliche Besserstellung der Eigenbetreuung zur Folge hatte und somit gegen das Prinzip der Steuerneutralität verstiess.

Le Conseil fédéral a publié son message concernant l’initiative de l’UDC «Initiative pour les familles: déductions fiscales aussi pour les parents qui gardent eux-mêmes leurs enfants». Il propose de rejeter l’initiative en raison du biais fiscal qu’elle crée. En effet, le droit fiscal n’influence aujourd’hui aucunement les parents à faire un choix en matière de garde des enfants. Il argumente que jusqu’en 2010, il n’existait aucune déduction fiscale pour les parents faisant garder leurs enfants par des tiers. Suite à de nombreuses interpellations demandant l’introduction d’une telle déduction notamment en raison du critère de capacité économique, cette déduction fiscale a été introduite pour les parents faisant garder leurs enfants par un tiers. Selon le Conseil fédéral, l’initiative impliquerait soit l’abrogation de cette déduction économique et conséquemment la violation du principe de capacité économique, soit l’introduction d’une déduction pour les familles ne faisant pas garder leurs enfants par un tiers et donc, un avantage fiscal pour les parents qui décident de rester à la maison.