Auf dem Gebiet der Ausgabenordnung unternahm der Bundesrat am Jahresende Schritte zur Schaffung zweier seit langem diskutierter Instrumente, die eine gewisse Zügelung der Ausgabenpolitik herbeiführen sollen. So legte er dem Parlament ein Subventionsgesetz (SuG) vor, das die vielfachen Einwände der Vernehmlasser am Vorentwurf des EFD von 1981 berücksichtigte. Dabei hielt er an einer umfassenden Regelung für alle finanziellen Bundesleistungen fest, ebenso an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Rechtsvereinheitlichung. Um namentlich der Kritik von Kreisen des öffentlichen Verkehrs Rechnung zu tragen, vermeidet der Gesetzestext den in seiner Bedeutung unscharfen Begriff «Subvention» und unterscheidet formell und inhaltlich zwischen «Finanzhilfe» (für freiwillig ausgeübte Tätigkeiten) und «Abgeltung» (für vorgeschriebene oder übertragene Aufgaben). Zur umstrittenen Sparwirkung des Gesetzes erklärte der Bundesrat, diese sei nicht der eigentliche Zweck des neuen Instruments, sondern eher ein möglicher Nebeneffekt der in ihm enthaltenen Grundsätze. Gegenüber dem Vorentwurf liess er eine allgemeine Höchstgrenze für Finanzhilfen fallen, nicht aber das Prinzip, dass für alle Bundesleistungen nach Möglichkeit Höchstsätze oder andere einschränkende Bedingungen vorzuschreiben seien. Vorgesehen bleibt auch eine periodische Überprüfung aller Subventionserlasse auf ihre Übereinstimmung mit dem neuen Gesetz; bei dadurch veranlassten Änderungen im Subventionsrecht soll nun aber auf die Interessen der Betroffenen Rücksicht genommen werden, um Härten zu vermeiden. Zur möglichst allgemeinen Durchsetzung der niedergelegten Regeln in der Bundespraxis wurde zugleich die Abänderung von Bestimmungen zahlreicher anderer Erlasse beantragt. Über das zweite Instrument, der Ausgabenbremse, wird an anderer Stelle berichtet.
- Schlagworte
- Datum
- 15. Dezember 1986
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Geschäftsnr.
- 86.069
- Quellen
-
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- BBl, 1987, I, S. 369 ff.
- Presse vom 13.1.87.
- Zeitschrift für Schweiz. Recht, NF, 105/1986, I, S. 79 ff.
von Werner Seitz
Aktualisiert am 28.08.2024
Aktualisiert am 28.08.2024