Im Juli gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine Reform des Korruptionsstrafrechts in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, aktive Bestechung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen zu ahnden, was eine Erhöhung des Strafmasses und eine Verlängerung der Verjährungsfrist bedeuten würde. Verboten werden soll zusätzlich auch das sogenannte Anfüttern, d. h. Geschenke und Zuwendungen an Amtsträger, die nicht direkt mit dem Vollzug einer Amtshandlung zusammenhängen, sondern eher ein «gutes Klima» schaffen und das Terrain für spätere Bestechungsversuche vorbereiten sollen. In Übereinstimmung mit der diesbezüglichen OECD-Konvention soll neu auch die Bestechung ausländischer Amtsträger strafbar werden. Die aktive und passive Bestechung im nichtstaatlichen Bereich soll gemäss dem Entwurf von einem Antragsdelikt im Rahmen des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb zu einem strafrechtlichen Offizialdelikt werden.
Dossier: Änderung des StG betreffend Korruption von Beamten- Schlagworte
- Datum
- 13. Juli 1998
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- SGT, 2.7.98; NZZ, 2.7. und 6.9.98; TA, 13.7.98.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 24.09.2020
Aktualisiert am 24.09.2020