Als Teil F der Sanierungsmassnahmen 1992 beschloss das Parlament, das seit 1928 in der Verfassung verankerte Spielbankenverbot aufzuheben, um damit eine zusätzliche Einnahmequelle in Form von Steuerabgaben zu erschliessen. Die Aufhebung des Spielbankenverbots ist Teil einer mittelfristigen Sanierung, da diese Massnahme erst ab 1996 wirksam wird. Die aus den Spielcasinos erzielten Einnahmen in einer geschätzten Höhe von CHF 150 Mio. sollen zweckgebunden für die Finanzierung des Bundesbeitrags an die AHV/IV eingesetzt werden.
- Schlagworte
- Datum
- 31. Dezember 1992
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
von Matthias Rinderknecht
Aktualisiert am 16.08.2019
Aktualisiert am 16.08.2019