Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels

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Die WAK des Ständerates beschloss im Frühjahr, eine parlamentarische Initiative für eine Verlängerung des ermässigten Sondersatzes der MWST von 3,6% für Übernachtungen in Hotels auszuarbeiten. Die WAK des Nationalrats erklärte sich mit dieser neuerlichen Verlängerung der Reduktion bis Ende 2010 einverstanden. Der Bundesrat bekämpfte diesen Vorschlag im Gegensatz zum letzten Mal, als das Parlament eine Verlängerung beschlossen hatte, nicht mehr. Da er eine umfassende Neukonzeption der Mehrwertsteuer mit einem einheitlichen Satz anstrebe, verzichte er darauf, die Verlängerung der Gültigkeit einzelner Sondersätze zu bekämpfen. Diese Ausnahmen würden dann, so seine Hoffnung, der Reform ohnehin zum Opfer fallen. Gegen den Widerstand der SP und der GP im Nationalrat stimmte das Parlament der Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Sondersatzes für die Hotellerie zu.

In Ausführung einer parlamentarischen Initiative seiner WAK billigte der Ständerat diskussionslos eine Verlängerung des Sondersteuersatzes von 3,6% (statt 7,6%) für Beherbergungsleistungen bis Ende Dezember 2010; die Frist läuft Ende 2006 aus. Im Nationalrat scheiterte ein von der Linken eingebrachter Nichteintretensantrag, und in der Detailberatung schloss sich die grosse Kammer im Einklang mit dem Bundesrat dem Ständerat an. Hauptargument für die Weiterführung des Sondersatzes war die von der Regierung in Aussicht gestellte Mehrwertsteuerreform; der Hotellerie könne eine zweimalige Umstellung innert weniger Jahre nicht zugemutet werden, zudem käme die volkswirtschaftlich bedeutsame Tourismusbranche auch in den Nachbarländern in den Genuss von steuerlichen Privilegien. Die von der Linken bekämpfte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit 42:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen im Ständerat resp. 118:55 Stimmen bei 10 Enthaltungen im Nationalrat.