Der Bundesrat genehmigte ein Abkommen des Europarats zur Bekämpfung der Korruption. Dieses hat zum Ziel, die entsprechenden Strafrechtsbestimmungen zu harmonisieren und die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Das Abkommen geht weiter als die diesbezügliche OECD-Konvention; dank der im Jahr 2000 in Kraft gesetzten neuen Korruptionsgesetzgebung entspricht das schweizerische Recht den Grundsätzen dieses Europaratabkommens weitgehend. Was noch fehlt ist im Wesentlichen die Strafbarkeit der von ausländischen Amtsträgern begangenen passiven Bestechung.
Dossier: Whistleblowing- Schlagworte
- Datum
- 14. Februar 2001
- Prozesstyp
- Bundesratsgeschäft
- Quellen
-
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- Pressemitteilung des BA für Justiz, Bern, 14.2.01.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 18.11.2021
Aktualisiert am 18.11.2021