ZGB-Revision betreffend den Schulden des Vereins (2004)

Als PDF speichern

Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) Folge, welche verlangt, das ZGB in dem Sinn zu ändern, dass Vereinsmitglieder bei Schulden des Vereins nicht mehr unbeschränkt, sondern nur noch bis zu einem von der Vereinsversammlung beschlossenen Betrag persönlich haften.

Die Rechtskommission des Ständerates legte ihre Vorschläge zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) vor, welche verhindern will, dass Mitglieder von Vereinen ohne Beitragspflicht bei Schulden des Vereins unbeschränkt persönlich haften. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, verschuldete Vereine nur mit dem Vereinsvermögen haften. Beide Ratskammern stimmten dieser ZGB-Teilrevision ohne Gegenstimme zu.