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  • Bürgi, Hermann (svp/udc, TG) SR/CE

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Der Nationalrat beschloss auf Basis einer bereits im Jahre 2006 eingereichten parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine Gesetzesrevision, welche die minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht auf zwei Jahre verdoppelte. Damit orientierte sich die Schweiz an einer Uno-Konvention aus dem Jahre 1980 und einer EU-Richtlinie von 1999. Bisher galt im Schweizerischen Obligationenrecht (Art. 210) der Grundsatz einer einjährigen Frist, wobei die Garantiedauer vertraglich verlängert, aber auch verkürzt werden konnte. Zudem fanden je nach Kaufgegenstand und Verhalten des Verkäufers Sondervorschriften Anwendung. Nach dem Willen des Nationalrats durfte die zweijährige Frist nicht mehr verkürzt, jedoch in Kauf- und Werkverträgen freiwillig verlängert werden. Für Occasionen wurde die minimale Dauer – sofern überhaupt eine Garantie gewährt wird – auf ein Jahr angesetzt. Dieser Entscheid war wenig umstritten. Als einzige Partei bekämpfte die SVP die konsumentenfreundliche Stossrichtung. Ein Gegenantrag von Schwander (svp, SZ) scheiterte deutlich mit 39 zu 102 Stimmen. Ausserdem wurde im Sinne einer 2007 eingereichten und in der Zwischenzeit zurückgezogenen parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) die Verjährungsfrist für Produkte, die für Immobilien verwendet werden (z.B. Küchengeräte, Fensterstoren und Steinplatten) auf fünf Jahre heraufgesetzt, was jener Dauer entspricht, die bei Mängeln an Immobilien galt. Dadurch konnte verhindert werden, dass Bauunternehmer, Architekten und Ingenieure länger haften mussten als die Lieferanten dieser Produkte. Stillschweigend hiess der Ständerat die Verlängerung der Garantiedauer auf zwei Jahre gut. Anlass zu Diskussionen gab jedoch die fünfjährige Verjährungsfrist bezüglich der für Immobilien verwendeten Produkte. Der Ständerat nahm Korrekturen vor, um zu verhindern, dass die verlängerte Garantiefrist auch für Produkte galt, welche eine Immobilie nicht verwandeln. Ausserdem dehnte der Ständerat den Anwendungsbereich der verlängerten Fristen aus. Nicht nur private Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch professionelle Käufer sollen davon profitieren können. Dadurch wurde vor allem das Kleingewerbe besser geschützt. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat die Vorlage einstimmig an, womit diese zurück an den Nationalrat ging.

Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer: Minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht

Im Kanton Thurgau wurden beide Ständeratssitze frei. Hermann Bürgi (svp) und Philipp Stähelin (cvp) traten auf Ende Legislatur zurück. Sowohl der SVP mit Roland Eberle als auch der CVP mit Nationalrätin Brigitte Häberli wurden gute Chancen auf eine Verteidigung der Sitze eingeräumt. Herausforderinnen waren die FDP und die SP. Die Freisinnigen schickten den Weinfelder Gemeindeamman Max Vögeli ins Rennen und wollten ihren 1987 verlorenen Sitz zurückerobern. Die Sozialdemokraten traten mit Nationalrätin Edith Graf-Litscher an. Der grünen Kantonsrätin Silvia Schwyter-Mäder und dem Vertreter der EDU, Daniel Wittwer, wurden lediglich Aussenseiterchancen attestiert.

Die SVP konnte ihren Thurgauer Ständeratssitz verteidigen. Eberle, der als moderater SVP-Politiker auch als Bundesratskandidat ins Gespräch gebracht wurde, übertraf mit 40'688 Stimmen das absolute Mehr (33'358 Stimmen) im ersten Wahlgang. Die Zweitplatzierte Häberli (26'761 Stimmen) und der Drittplatzierte Vögeli (21'941 Stimmen) traten zum zweiten Wahlgang an. Links-Grün mit Graf-Litscher (18'437 Stimmen) und Schwyter-Mäder (13'917 Stimmen) entschieden sich hingegen, nicht mehr anzutreten. Mit 8'617 Stimmen auf verlorenem Posten trat hingegen Wittwer (edu) noch einmal an. Nach dem Verzicht von SP und Grünen versuchten sowohl die FDP als auch die CVP sich die Unterstützung der SVP zu sichern. Diese überlegte sich kurz, selber noch einmal anzutreten, gab dieses Ansinnen dann aber auf und unterstützte in der Folge die FDP. Die BDP und die GLP sprachen sich für Häberli (cvp) aus und die SP beschloss Stimmfreigabe. Die Christdemokratin wurde zudem von der Thurgauer Frauenzentrale unterstützt. Bei einer Wahlbeteiligung von lediglich noch 30,6% wies Häberli mit 26'777 Stimmen Vögeli (17'348 Stimmen) im zweiten Wahlgang in die Schranken. Damit wird der Kanton Thurgau zum ersten Mal von einer Frau vertreten. Die FDP ging hingegen leer aus und schickt nach dem Verlust des Nationalratssitzes erstmals keine Thurgauer Vertreter mehr ins Bundeshaus.

Kanton Thurgau – Ständeratswahlen 2011
Dossier: Resultate Ständeratswahlen 2011 (nach Kantonen)

Für die Wahlen 2011 traten 38 Nationalrätinnen und Nationalräte und 12 Ständerätinnen und Ständeräte nicht mehr an. Damit gab es 2011 mehr Rücktritte als 2007; vor vier Jahren traten gesamthaft 24 Volks- und 14 Kantonsvertreterinnen und -vertreter zurück. In drei Kantonen mussten mindestens die Hälfte der Nationalratssitze ersetzt werden: im Kanton Tessin (vier von acht), in Graubünden (drei von fünf) und im Kanton Schwyz (zwei von vier). Kein Sitz frei wurde in den Kantonen Wallis, Zug, Schaffhausen, Neuenburg und Basel-Stadt. Den grössten Aderlass an bisherigen Nationalräten hatte die FDP zu verkraften (10 Rücktritte). Von der SVP, der SP und der CVP traten je acht Volksvertreterinnen und -vertreter nicht mehr an. Die Grünen mussten zwei Rücktritte verteidigen und die BDP und die PdA je einen. André Daguet (sp, BE) war zudem bereits per Ende Frühlingssession zurückgetreten, auch um damit dem nachrückenden Corrado Pardini die Wahlchancen zu verbessern. Aus der kleinen Kammer traten sechs Kantonsvertreter der FDP (Briner, SH; Büttiker, SO; Forster, SG; Leumann, LU; Marty, TI und Schweiger, ZG), sowie je drei von der CVP (Inderkum, UR; Maissen, GR; Stähelin, TG) und der SVP (Brändli, GR; Bürgi TG und Reimann, AG, der mit Nationalrat Giezendanner eine Rochade plante) zurück.

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 2011
Dossier: Eidgenössische Wahlen 2011 - Übersicht

Im April 2010 legte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ihren Bericht zu zwei parlamentarischen Initiativen vor, die 2006 von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL; Pa.Iv. 06.490) bzw. 2007 von Hermann Bürgi (svp, TG; Pa.Iv. 07.497) eingereicht worden waren. Beide Vorstösse verlangten eine Verlängerung der Verjährungspflicht für Sachmängelansprüche. Die Kommission schlug in einem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts zwei Varianten vor, bei denen die Verjährung nach zwei bzw. fünf Jahren (bei Sachen für unbewegliche Werke) oder aber einheitlich bei fünf Jahren eintreten soll. Die bisherige Regelung sieht eine einjährige Frist ab Lieferung der Sache vor, was als zu kurz betrachtet wird und im Widerspruch zu EU-Recht steht. Alle Bundesratsparteien mit Ausnahme der SP sprachen sich gegen eine einheitliche Frist von fünf Jahren aus, begrüssten jedoch die variable Variante.

Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer: Minimale Garantiedauer im Kauf- und Werkvertragsrecht

Au mois de juillet, le Conseil fédéral a présenté son message relatif à la modification de la loi sur le génie génétique (Prolongation du moratoire sur l’utilisation d’OGM dans l’agriculture). Deux nouvelles dispositions sont introduites dans la loi sur le génie génétique (LGG) du 21 mars 2003. La première, qui constitue l’essentiel de la révision, consiste à intégrer dans cette loi une disposition transitoire qui prolonge de trois ans, soit jusqu’au 27 novembre 2013, le moratoire sur l’utilisation d’OGM dans l’agriculture. En proposant cette prolongation, le gouvernement entend s’assurer que le Programme national de recherche 59 « Utilité et risques de la dissémination expérimentale des plantes génétiquement modifiées » pourra se poursuivre et s’achever sans pression politique excessive, et que la nécessité de légiférer, s’il y a lieu, sur la mise en circulation dans l’agriculture de plantes, de semences et d’animaux génétiquement modifiés se fondera sur les bases de décision scientifiques nécessaires. La deuxième disposition introduite dans la LGG a pour but de régler au niveau de la loi le droit d’opposition et le droit de recours, prévus dans le cadre de la procédure d’autorisation concernant la dissémination ou la mise en circulation d’OGM destinés à être utilisés dans l’environnement (ce qui nécessite en parallèle une modification de la loi sur la protection de l’environnement du 7 octobre 1983).
En fin d’année, le Conseil des Etats a examiné cet objet. Au nom de la majorité de la commission, Hermann Bürgi (udc, TG) a incité les députés à soutenir cette prolongation. Helen Leumann (plr, LU) s’est opposée, au nom de la minorité de la commission, à la prolongation en question, avant tout au regard de ses inconvénients pour le pôle de recherche suisse. Malgré cela, le plénum s’est rallié à la majorité de la commission par 23 voix contre 14. Il a en outre modifié le projet gouvernemental en chargeant le Conseil fédéral d’édicter les dispositions d’exécution nécessaires pour la mise en circulation d'organismes génétiquement modifiés d’ici au 27 novembre 2013, date de l’expiration du moratoire. Au vote sur l’ensemble, les députés ont adopté le projet amendé par 22 voix contre 13.

message modification de la loi sur le génie génétique (Prolongation du moratoire sur l’utilisation d’OGM dans l’agriculture)
Dossier: Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in der Schweiz

Les chambres ont traité de l’initiative populaire lancée par la Protection suisse des animaux (PSA) et intitulée « Contre les mauvais traitements envers les animaux et pour une meilleure protection juridique de ces derniers (initiative pour l’institution d’un avocat de la protection des animaux) » au cours de l’année sous revue.
Au Conseil national, l’initiative a été soutenue par le groupe socialiste et le groupe des Verts. L’un comme l’autre ont souligné certaines lacunes, ainsi que des divergences entre les cantons concernant l’exécution de la loi sur la protection des animaux. Regrettant en outre qu’aucun contre-projet indirect n’ait été élaboré, les Verts, ainsi que quelques membres du groupe démocrate-chrétien, se sont prononcés en faveur de l’initiative pour cette raison. Au nom du groupe bourgeois démocratique, Brigitta Gadient (GR) a souligné que l’obligation d’instituer un avocat de la protection des animaux constituerait une ingérence inutile dans la liberté d’organisation des cantons. D’après elle, les nouveaux instruments juridiques du code de procédure pénale seront suffisants et permettront de poursuivre efficacement les infractions de ce type. Un certain nombre d’agriculteurs se sont également opposés à l’institution d’un avocat de la protection des animaux, voyant là un manque de confiance à l’égard de leur profession. Ils estimaient par ailleurs qu’un tel avocat serait impuissant face aux rares cas de mauvais traitements envers les animaux qui sont commis dans des exploitations agricoles. En charge du dossier, la conseillère fédérale Doris Leuthard a évoqué elle aussi le nouveau code de procédure pénale, qui entrera en vigueur en 2011, soulignant que celui-ci prévoyait en effet la possibilité pour les cantons d’instituer un défenseur public des animaux. Elle a ajouté que la loi sur la protection des animaux obligeait déjà tous les cantons à instituer un service spécialisé dans la protection des animaux chargé de garantir le respect des droits de l’animal. A l’opposé, Tiana Moser (Verts libéraux, ZH), qui s’exprimait au nom d’une minorité de la commission, a proposé de recommander au peuple d’accepter l’initiative, jugeant que l’institution d’un tel avocat ne constituait pas un durcissement de la loi sur la protection des animaux : il contribuerait plutôt à améliorer l’exécution du droit en vigueur et pourrait veiller à la prise de sanctions plus strictes en cas d’infractions. Soutenue presque uniquement par les Verts et le PS, le plénum a rejeté l’initiative en question et décidé de recommander au peuple d’en faire autant.
Au Conseil des Etats, le rapporteur de la commission, Hermann Bürgi (udc, TG), a proposé le rejet de l’initiative. Seule voix divergente de la commission, la socialiste Anita Fetz (BS) a soutenu l’initiative en question, estimant que, malgré le renforcement des sanctions pénales en cas d’infraction à la loi sur la protection des animaux, l’application de cette dernière était encore loin d’être effective, de nombreux cas de mauvais traitements ne faisant l’objet d’aucune condamnation, car les autorités n’ont pas le temps de prendre les mesures qui s’imposent. Rare partisan de l’initiative au sein de son groupe, le démocrate du centre This Jenny (GL) a repris ces arguments et déploré que les cantons ne fassent malheureusement pas usage de leur droit à instituer un avocat des animaux. Choqué par certains mauvais traitements infligés aux animaux, il a ajouté que le fait qu’autant de propriétaires d’animaux s’opposent avec autant de véhémence à cette initiative était précisément le signe qu’un réel problème existe. Malgré ces arguments, le plénum a adhéré à la décision du Conseil national. En vote final, le Conseil national a confirmé sa décision par 130 voix contre 50 et le Conseil des Etats par 30 voix contre 6.

initiative populaire Contre les mauvais traitements envers les animaux et pour une meilleure protection juridique de ces derniers

Das Geschäft ging erneut an den Nationalrat, der seiner Kommissionsmehrheit folgte und an seinem eigenen Beschluss festhielt. Der Ständerat lenkte in der Herbstsession schliesslich diskussionslos ein und bereinigte die letzte verbliebene Differenz. Der Kommissionssprecher Bürgi (svp, TG) unterstrich dabei erneut, dass die Erwähnung der Forschungsfreiheit nicht von materieller Bedeutung sei. Die Würde des Menschen habe, wenn sie in Konkurrenz zur Forschungsfreiheit stehe, stets Priorität. Die Vorlage wurde in der Schlussabstimmung von beiden Räten angenommen.

Mindeststandards

Der Ständerat nahm eine Motion seiner WBK an, welche den Bundesrat beauftragen will, für Berufe mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen, wie sie bereits im Arbeitslosenversicherungsrecht definiert sind, bestehende Lücken in der sozialen Sicherheit gegenüber anderen Berufen so weit wie möglich zu schliessen. Der Kommissionssprecher Bürgi (svp, TG) wies in der Diskussion im Ständerat darauf hin, dass es bei dieser Motion vor allem um die Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden gehe. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil er der Ansicht war, dass Sozialpartner und Vorsorgeeinrichtungen besser über die bereits bestehenden Vorsorgemöglichkeiten informieren und insbesondere die Möglichkeit zu Branchenlösungen nutzen sollten. Der Ständerat schloss sich jedoch seiner Kommission an und nahm die Motion an.

Verbesserung der sozialen Sicherheit von Kulturschaffenden

Das Parlament bekräftigte seinen Willen, sämtliche mit Bildung, Forschung und Innovation befassten Bundesämter in einem einzigen Departement zu vereinigen. Der Ständerat hatte bereits im Vorjahr eine entsprechende Motion Bürgi (svp, TG) überwiesen. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr diese und noch weitere vier Motionen aus den eigenen Reihen mit der gleichen Zielsetzung gut. Die vier neuen Motionen stammten von Pfister (svp, SG) (05.3378), Widmer (sp, LU) (05.3379), Randegger (fdp, BS) (05.3380) und Riklin (cvp, ZH) (05.3381) und waren im Juni 2005 in einer konzertierten Aktion der vier Regierungsparteien alle am gleichen Tag eingereicht worden. Sie fanden allesamt auch im Ständerat einhellige Zustimmung. Bundesrat Couchepin ging mit den Motionären von der Sache her einig, gab aber zu bedenken, dass der von ihm gewünschte Transfer der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in das Departement des Inneren nicht einfach zu realisieren sei. Am ehesten sei gemäss Couchpin wohl eine grössere Reorganisation zu bewerkstelligen, welche auch einen Teil der im EDI angesiedelten Sozialversicherungen (AHV, 2. Säule) einbeziehen müsste. Diese beiden Sozialwerke seien über ihre Finanzierung eng mit dem Arbeitsmarkt verknüpft und könnten deshalb gut ins EVD integriert werden. Couchepin hatte im Mai, nach der Volksabstimmung über den Bildungsartikel, seine Regierungskollegen mit einem Antrag auf die Überführung der Berufsbildung und der Fachhochschulen vom EVD in sein Departement überrascht. Als Reaktion darauf beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Ausarbeitung von Lösungsmöglichkeiten.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Im Zusammenhang mit der Gründung des neuen Kompetenzzentrums für internationale Studien in Genf wiesen die EDK und die Schweizerische Universitätskonferenz darauf hin, dass der Bund und die Kantone ihre Hochschulpolitik gemäss der neuen Bildungsverfassung zu koordinieren haben. Indem der Bund mit dem Kanton Genf bilateral eine neue Hochschulinstitution aufbaue und deren Subventionierung stark erhöhe, unterlaufe er diese Koordinationspflicht. Er schaffe einen zweiten Kreis von Hochschulen ausserhalb des ersten Kreises (ETH, kantonale Hochschulen und Fachhochschulen). In seiner Antwort auf eine Interpellation Bürgi (svp, TG) rechtfertigte der Bundesrat das Vorgehen mit der hohen Dichte internationaler Organisationen in Genf, deren Know-how sowie dem grossen vorhandenen Potenzial im Studienbereich „Internationale Beziehungen“. Dies hätte die Behörden des Kantons Genf und des Bundes veranlasst, die drei bestehenden Einrichtungen Institut universitaire de hautes études internationales (HEI), Institut universitaire d’études du développement (IUED) und Réseau universitaire international de Genève (RUIG) zu einem einzigen Institut zusammenzulegen. Dieses werde in die Form einer privatrechtlichen Stiftung gekleidet und auf dem heute geltenden kantonalen und Bundesrecht basieren. Es gehe nicht darum, einen neuen Hochschultypus zu schaffen.

internationalen Studien an der Universität Genf

Der Nationalrat überwies eine vom Ständerat im Vorjahr gebilligte Motion Bürgi (svp, TG) sowie die Motionen Pfister (svp, SG), Widmer (sp, LU), Randegger (fdp, BS) und Riklin (cvp, ZH) betreffend ein Departement für Bildung, Forschung und Innovation. Im Ständerat zog Schmid (cvp, AI) seine in eine ähnliche Richtung zielende Motion, welche zusätzlich Bundesverwaltungsstellen für die Volksschulbildung forderte, zurück. Im Mai beauftragte die Regierung Bundespräsident Leuenberger mit der Evaluation der Vor- und Nachteile einer Konzentration der Aufgaben und mit der Präsentation eines Vorschlages für die Reorganisation. Bundesrat Couchepin betrachtete als geeigneten Zeitpunkt für eine Departementsreform das Jahr 2010, wenn die Hochschullandschaft Schweiz neu geordnet wird.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Gegen den Willen des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Bürgi (svp, TG), welche die Schaffung eines Departements für Bildung, Forschung und Innovation verlangt. Die Konzentration der drei Politikbereiche, welche teils im EDI, teils im EVD angesiedelt sind, erleichtere die Zusammenarbeit mit den Kantonen, welche fast alle über eine entsprechende Direktion verfügten. Wenig Unterstützung fand hingegen Bürgis Idee, dafür das VBS aufzuheben und seine Ämter dem EJPD (Sicherheitsdepartement) und dem EDA zuzuordnen. Ende Oktober trat Eric Fumeaux als Direktor des Bundesamtes für Bildung und Technologie (BBT) zurück, behielt jedoch sein Amt als Präsident der Kommission für Technologie und Innovation (KTI). Der Bundesrat und insbesondere EDI-Vorsteher Couchepin beabsichtigten, anlässlich des Führungswechsels im BBT die Umsiedlung des FHS-Bereichs ins EDI neu zu diskutieren. Diskussionslos überwies der Nationalrat in der Herbstsession ein Postulat Bruderer (sp, AG), das vom Bundesrat einen Rechenschaftsbericht zu seinen bisherigen Aktivitäten im Bereich Bildung, Forschung und Technologie verlangte.

Wissensgesellschaft Schweiz Konzentration der Zuständigkeiten in Bildung und Forschung auf ein Departement
Dossier: Bildung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Malgré les vives oppositions rencontrées, la CPS-CN s’est prononcée en faveur du nouveau concept de stationnement de l’armée. La commission, consciente du fait que de nombreux emplois disparaîtraient avec la mise en œuvre de ce dernier (2500 emplois d’ici 2010), a cependant déclaré que cela était le prix à payer pour le maintien d’une armée performante. De leur côté, les conseillers aux Etats Hermann Bürgi (udc, TG) et Philipp Stähelin (pdc, TG), de même que les conseillers nationaux thurgoviens UDC Alexander Baumann, Peter Spuhler et Hansjörg Walter, se sont mobilisés en faveur du maintien de la place d’armes de Frauenfeld (TG). Plus de 15'000 personnes ont signé une pétition contre cette fermeture.

Licenciements et nouveau concept de «stationnement de l’armée» suite aux restrictions budgétaires imposées dans le cadre de la réforme Armée XXI
Dossier: Armee XXI

Désavouant la variante du Conseil fédéral, pourtant soutenue par sa commission des transports (CTT-CE), le Conseil des Etats a accepté par 30 voix contre 10 de suivre le Conseil national en votant un crédit de CHF 1,09 milliard pour le raccordement aux lignes à grande vitesse (LGV). Les sénateurs n’ont toutefois pas repris l’intégralité de la variante votée par le National et ont opté pour celle proposée en 2004 par dix-huit cantons (CHF 990 millions). Ils y ont ajouté CHF 100 millions afin d’améliorer le tracé ferroviaire entre Zurich, l’aéroport de Kloten et Winterthur. Cet ajout répondait à une proposition Bürgi (udc, TG), avalisée par 17 voix contre 13. Se ralliant à la variante du Conseil des Etats, le Conseil national a accepté, par 95 voix contre 71, de reporter l’amélioration des gares de Genève et Lausanne. En vote final, la loi fédérale sur le raccordement de la Suisse orientale et occidentale au réseau européen des trains à haute performance a été approuvé par 112 voix contre 64 au Conseil national, et par 26 voix contre 12 au Conseil des Etats.

Anschluss der Ost- und Westschweiz an HGV (04.035)
Dossier: Anbindung an das europäische Bahn-Hochleistungsnetz (HGV)

Die Rechtskommission des Ständerates legte ihre Vorschläge zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) vor, welche verhindern will, dass Mitglieder von Vereinen ohne Beitragspflicht bei Schulden des Vereins unbeschränkt persönlich haften. Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, verschuldete Vereine nur mit dem Vereinsvermögen haften. Beide Ratskammern stimmten dieser ZGB-Teilrevision ohne Gegenstimme zu.

ZGB-Revision betreffend den Schulden des Vereins (2004)

Ohne Gegenstimme überwies die kleine Kammer eine Motion Bürgi (svp, TG), welche die Gewährung von Hochschulbeiträgen von einer materiell verstärkten Zusammenarbeit der Hochschulen abhängig machen will. Teure Fächer sollen an einzelnen Standorten konzentriert werden, so dass entsprechende Portfoliobereinigungen stattfinden. Der Nationalrat stimmte einer gleichlautenden Motion Randegger (fdp, BS) zu.

Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich SUK

Mit einer Motion verlangte Ständerat Epiney (cvp, VS) (Mo. 02.3736) vom Bundesrat eine umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben. Analog zur NFA-Kommission soll eine Spezialkommission erstens Vorschläge zu einer allgemeinen Reform der Bundesaufgaben basierend auf den Kriterien Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit unterbreiten, zweitens das Problem der permanenten Überlastung des Bundes und seiner Institutionen analysieren und drittens für jedes neue Investitionsvorhaben ein Spezialbudget vorlegen. Die ersten beiden Punkte des Vorstosses wurden überwiesen, der dritte abgelehnt; der Bundesrat hatte die ersten Punkte nur in Postulatsform entgegen nehmen wollen. Auf Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat eine Motion Schweiger (fdp, ZG) (Mo. 03.3345) als Postulat, welches die Regierung beauftragt, in vierzig Punkten eine Reihe von Reformen in den verschiedensten Politikbereichen (Gesundheit, soziale Wohlfahrt, Verkehr, Landesverteidigung etc.) voranzutreiben. Die Absicht des Motionärs war, den Bundesrat dazu zu bewegen, dem Parlament eine Auswahlmöglichkeit bei den Sparvorschlägen zu bieten. Bundesrat Villiger entgegnete, dass er dies gerne tun würde, doch sehe er kein grösseres Sparpotenzial. Der Rat überwies auch ein Postulat Bürgi (svp, TG) (Mo. 03.3348), das die finanzpolitische Prüfung von längerfristigen Reformen in elf Bereichen anregte. Im Anschluss an die Debatte zum Entlastungsprogramm 2003 überwies das Parlament eine Motion der Spezialkommission-NR (Mo. 03.3435) als Postulat beider Räte, welches ein weiteres Sanierungsprogramm fordert; die Diskussion einer Motion der SVP-Fraktion (Mo. 03.3495), die ein Sanierungspaket mit einer Aufgabenverzichtsplanung und einer Ausgabenreduktion von mindestens 2,5 Mia Fr. bis Ende 2004 verlangt, wurde verschoben.

umfassende Überprüfung der Bundesaufgaben weiteres Sanierungsprogramm

Der Ständerat gab einer parlamentarischen Initiative Bürgi (svp, TG) Folge, welche verlangt, das ZGB in dem Sinn zu ändern, dass Vereinsmitglieder bei Schulden des Vereins nicht mehr unbeschränkt, sondern nur noch bis zu einem von der Vereinsversammlung beschlossenen Betrag persönlich haften.

ZGB-Revision betreffend den Schulden des Vereins (2004)

Zu einem grossen Schlagabtausch regionaler Interessen kam es im Ständerat bei der Frage des Standorts der beiden neuen Gerichte. Die Kommissionsmehrheit unterstützte den Vorschlag des Bundesrates (Aarau und Freiburg); eine aus Marty (fdp, TI), Dettling (fdp, SZ), Schweiger (fdp, ZG) und Slongo (cvp, NW) gebildete Minderheit war für Bellinzona und St. Gallen. (Zu dieser Minderheit gehörten bezüglich Bellinzona auch noch Stadler (cvp, UR) und bezüglich St. Gallen Bürgi (svp, TG)). Die Befürworter dieser Standorte versuchten einerseits darzulegen, dass bezüglich der vom Bundesrat angeführten sachlichen Kriterien für die Standortwahl (vor allem Distanz zu den Bevölkerungszentren und Personalrekrutierung) auch Bellinzona und St. Gallen geeignet seien. Viel stärker berücksichtigt werden müsse aber das staatspolitische Element einer Dezentralisierung der eidgenössischen Institutionen, und dieses spreche eindeutig für Gerichtssitze in der italienischsprachigen Schweiz und der Ostschweiz. Mit jeweils 26:15 Stimmen beschloss der Ständerat, das Bundesstrafgericht in Bellinzona und das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen anzusiedeln. Im Nationalrat empfahl die Kommission ebenfalls, allerdings mit nur knapper Mehrheit, die Standorte Aarau und Freiburg. Nachdem sich nahezu alle Abgeordnete aus den betroffenen vier Kantonen für ihre Region eingesetzt hatten, beschloss der Rat mit 123:61 Stimmen, Bellinzona den Vorzug vor Aarau zu geben. Knapper war der Entscheid beim wesentlich personalreicheren Bundesverwaltungsgericht. Nachdem Freiburg und St. Gallen je 92 Stimmen auf sich vereinigt hatten, gab die Ratspräsidentin Maury-Pasquier (sp, GE) den Ausschlag für Freiburg. Da aber der Ständerat auf seinem Entscheid für St. Gallen beharrte, gab die grosse Kammer mit 95:84 Stimmen nach. Der Ständerat verabschiedete anschliessend eine Empfehlung Lombardi (cvp, TI) (02.3377), welche den Bundesrat auffordert, die Bundesverwaltung zu dezentralisieren und dabei vor allem Freiburg und Aarau zu berücksichtigen.

BRG Totalrevision der Bundesrechtspflege (01.023)

Die vor den Thurgauer Grossratswahlen stattfindende Wahl der Regierung brachte keine Anderung in der parteipolitischen Zusammensetzung. Für den altershalber zurücktretenden Erziehungs- und Gesundheitsdirektor Haffter (fdp) wurde der FDP-Fraktionspräsident im Grossen Rat, Hermann Lei, der als einziger kandidierte, gewählt. Damit übernahm zum dritten aufeinanderfolgenden Mal ein freisinniger Gemeindeammann von Weinfelden einen Regierungssitz. Die vier übrigen Räte, Bürgi und Fischer von der SVP, Schmidli (sp) sowie Stähelin (cvp) wurden alle bestätigt.

Regierungsratswahlen Thurgau 1992
Dossier: Kantonale Wahlen - Thurgau
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1992

Auf politischer Ebene bemühten sich die Banken weiterhin um die Verbesserung der ihnen in der Schweiz gesetzten politischen Rahmenbedingungen. Diese sind zwar, auch nach Meinung der Banken, nicht an sich schlecht, der traditionelle Wettbewerbsvorsprung des Finanzplatzes Schweiz scheint sich jedoch infolge von Liberalisierungen und fiskalischen Erleichterungen im Ausland verringert zu haben. Da in der Schweiz geld- und währungspolitische Schranken seit einiger Zeit nicht mehr in Kraft sind, richtet sich das Hauptaugenmerk auf den finanzpolitischen Aspekt. Nach Ansicht der Banken verschlechtern gewisse Fiskalbelastungen die internationale Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz und verhindern zum Teil sogar, dass bestimmte Geschäfte im Inland abgewickelt werden. Sie verlangten deshalb namentlich, dass die Umsatzabgabe auf dem Handel mit Geldmarktpapieren mit einer Laufzeit von höchstens drei Monaten gestrichen und bei einer längeren Dauer nur im Verhältnis zur Laufzeit erhoben wird. Als vordringlich stuften sie ferner die Stempelsteuerbefreiung der sogenannten Ausland-Auslandgeschäfte ein. Dabei handelt es sich um im Ausland durch die Vermittlung einer Schweizerbank zwischen Ausländern abgeschlossene Geschäfte über ausländische Wertpapiere. Weitere Forderungen betreffen die Aufhebung der Umsatzsteuer auf den Beständen der Effektenhändler und auf dem physischen Handel mit Gold. Einige dieser Aspekte machte Nationalrat Feigenwinter (cvp, BL) zum Inhalt einer vom Nationalrat gegen den Antrag des Bundesrats überwiesenen Motion. Die FDP-Fraktion im Nationalrat und der Freisinnige Bürgi (SG) im Ständerat doppelten mit der Einreichung von weiteren Motionen nach, in welchen praktisch alle von der Bankiervereinigung aufgestellten Postulate enthalten sind. Der Bundesrat äusserte sich zu diesen diversen Begehren bisher sehr zurückhaltend. Seiner Meinung nach lassen sich angesichts der angespannten Bundesfinanzen Steuerreduktionen nur in dem Masse vornehmen, als es gelingt, gleichzeitig neue Einnahmequellen zu erschliessen. Um abzuklären, wie gross die angestrebten Steuerausfälle wären und in welchem Umfang sie durch höhere Ablieferungen infolge der damit induzierten Geschäftsbelebung indirekt kompensiert werden könnten, setzte das EFD eine Arbeitsgruppe ein.

politischen Rahmenbedingungen