Pa.Iv. Joder: Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen

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Mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes ab dem 1. Januar 2013 wird neu der Entzug der Handlungsfähigkeit nicht mehr in den kantonalen Amtsblättern publik gemacht. Ob eine Person handlungsfähig ist, hat insbesondere bei Vertragsschlüssen eine Bedeutung, da bevormundete Personen keine Verträge abschliessen können. Um auch in Zukunft die Rechtssicherheit wahren zu können, gaben beide Rechtskommissionen einer parlamentarischen Initiative Joder (svp, BE) Folge, welche fordert, dass das kantonale Betreibungsamt künftig über die Ergreifung oder Aufhebung einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechtes informiert wird und die Information im Betreibungsregister einträgt. So ist die Information auch Dritten bei der Einholung des Betreibungsregisterauszuges zugänglich.

Im März 2015 hatte der Nationalrat die Frist für die parlamentarische Initiative Joder (svp, BE) zur Publikation von Erwachsenenschutzmassnahmen bis zur Wintersession 2015 verlängert. Die RK-NR hatte darauf im November 2015 einen Erlassentwurf und im darauffolgenden Frühjahr den erläuternden Bericht dazu verabschiedet und dem Bundesrat zur Stellungnahme vorgelegt. Da die vom Initiant angestrebte Eintragung von Erwachsenenschutzmassnahmen im Betreibungsregister in der Vernehmlassung harsch kritisiert worden war, setzten sowohl der Bundesrat als auch die Kommissionsmehrheit schliesslich auf eine andere Lösung: Auskünfte über Erwachsenenschutzmassnahmen sollen weiterhin ausschliesslich durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde und nach Glaubhaftmachung eines entsprechenden Interesses an Dritte erteilt werden, allerdings soll der Bundesrat mittels Verordnung das Verfahren für solche Auskünfte vereinheitlichen und vereinfachen. Dadurch sollen im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag einerseits ein besserer Schutz dieser hochsensiblen Personendaten gewährleistet und andererseits das Risiko falscher oder nicht mehr aktueller Daten minimiert werden. Die Kommissionsminderheit beantragte, an der anfangs vorgesehenen Zuständigkeit des Betreibungsamtes festzuhalten.
Der Nationalrat sprach sich in der Herbstsession 2016 mit klarer Mehrheit für die Version der Kommissionsmehrheit aus und der Ständerat stimmte in der darauffolgenden Wintersession einstimmig zu. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage von beiden Räten einstimmig angenommen.