Der Vorschlag, das Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre zu senken, wurde in der im Vorjahr eingeleiteten Vernehmlassung weitgehend begrüsst. Grundsätzlich nicht einverstanden waren lediglich der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein, die Organisationen der Fürsorge und der Berufsberatung sowie die Schweizerische Bischofskonferenz. In vielen Stellungnahmen war allerdings gegen eine Senkung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmer, die nicht in einem Lehrverhältnis stehen, opponiert worden. Der Bundesrat beschloss deshalb, dieses beizubehalten. Hingegen lehnte er die namentlich von Sozialfürsorgeorganisationen geforderten speziellen Konsumentenschutzvorschriften für Jugendliche ab.
Dossier: Abaissement de l'age de la majorité à 18 ans- Mot-clés
- Date
- 16 juin 1992
- Type
- Objet du conseil fédéral
- Acteurs
- Sources
-
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- NZZ, 16.6.92
- Plädoyer, 10/2 (1992), S. 35 ff.
de Hans Hirter
Modifié le 23.11.2021
Modifié le 23.11.2021