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  • Stamm, Judith (cvp/pdc, LU) NR/CN

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Bei irreführender marktwirtschaftlicher Werbung könne man sich an die Lauterkeitskommission wenden, es gebe aber keine solche Stelle, wenn bei Abstimmungskampagnen mit unlauteren Argumenten argumentiert werde, leitete Balthasar Glättli (gp, ZH) sein Votum für seine parlamentarische Initiative in der Sommersession 2024 ein. Freilich brauche es in der Politik «Übertreibung» und «Zuspitzung»; aber: «Es kann doch nicht sein, dass man über bezahlte Werbung objektive Falschaussagen in die politische Debatte hineinbringt!» Mit seiner Initiative fordere er keine Zensur, sondern ein Gremium, an das man mit Beschwerden zu irreführender bezahlter Werbung für Abstimmungskampagnen gelangen könne. Glättli verwies auf eine ähnlich gerichtete parlamentarische Initiative von Judith Stamm (cvp, LU; Pa.Iv. 99.427), der bereits kurz nach der Jahrtausendwende Folge gegeben, die aber schliesslich nicht weiterverfolgt worden sei. Das Problem sei noch immer aktuell. Auf die Zwischenfrage von Rémy Wyssmann (svp, SO), wie denn ein solches Gremium zusammengesetzt sein solle, antwortete Glättli, dass er sich eine Art «Ältestenrat» vorstellen könne, der aus ehemaligen Parteipräsidentinnen und -präsidenten bestünde, «die wissen, dass es nicht eine Wissenschaft und schwarz-weiss ist, die aber gleichzeitig auch wissen, dass es Fakten und Lügen gibt».
Die Vorprüfungsdebatte war nötig geworden, weil sich die SPK-NR mit 16 zu 8 Stimmen gegen Folgegeben ausgesprochen hatte. Die starke Minderheit wurde vertreten durch Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE), die argumentierte, dass das vorgesehene Lauterbarkeitsgremium keine politischen Urteile zu fällen hätte, sondern lediglich offensichtliche Falschaussagen korrigieren müsste. Dies werde zunehmend wichtiger, weil Stimmbürgerinnen und Stimmbürger durch immer mehr Fake News verunsichert würden. Für die Kommissionsmehrheit ergriff zum Schluss Benjamin Fischer (svp, ZH) das Wort. Auch er verwies auf die Diskussionen von vor 20 Jahren. Damals sei der Nationalrat nicht auf die Vorlage eingetreten, weil sie als nicht praktikabel beurteilt worden sei. Eine Korrektur müsste seriös argumentiert, aber trotzdem sehr schnell angebracht werden – dies gelte heute mit sozialen Medien noch mehr als bei der Initiative von Judith Stamm. Dies sei aber kaum zu leisten. Die Beurteilung des Wahrheitsgehaltes einer politischen Werbung sei zudem nicht einfach und würde Ermessensfrage bleiben oder so offensichtlich sein, dass es ein entsprechendes Gremium kaum brauche. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass eine falsche Aussage durch eine öffentlich diskutierte Korrektur nur noch mehr Gewicht erhält. Schliesslich dürfe man auf die Vernunft der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger vertrauen, die sich nicht einfach so in die Irre führen liessen, so Fischer abschliessend.
In der Abstimmung widerspiegelten sich schliesslich die Verhältnisse in der Kommission: Mit 126 zu 60 Stimmen wurde die Idee verworfen. Folge gegeben hätten die geschlossenen stimmenden SP- und GP-Fraktionen.

Für Abstimmungskämpfe mit lauteren Argumenten (Pa. Iv. 23.444)

Der Nationalrat hatte im Jahr 2002 eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427) für mehr Fairness in Abstimmungskampagnen nicht weiter verfolgt. Ein Jahr später hatte Andreas Gross (sp, ZH) eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche in allgemeiner Form gesetzliche Vorschriften für möglichst faire Abstimmungskampagnen verlangte. Zudem sollten Vorkehrungen getroffen werden, dass die politischen Parteien in der Meinungsbildung eine wichtige Rolle spielen können. Mit dieser zweiten Forderung nahm er, in abgewandelter Form, sein Anliegen für die Offenlegung von Kampagnefinanzierungen wieder auf, das von der SPK und im Jahr 2004 auch vom Nationalrat abgelehnt worden war (99.430). Die Mehrheit der SPK des Nationalrats unterstützte den Vorstoss Gross. Dabei schien ihr insbesondere die Einräumung von Sendezeit für die Parteien in Radio und Fernsehen ein gangbares Mittel zur Stärkung der Position der Parteien in den Abstimmungskampagnen zu sein. Das Plenum gab der Initiative gegen den Widerstand der SVP Folge. Keinen Erfolg hatte im Nationalrat dagegen eine von der SP und den Grünen unterstützte parlamentarische Initiative Rechsteiner (sp, BS) (03.434). Diese hatte verlangt, dass sich mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindende Unternehmen, sowie durch Zwangsabgaben finanzierte (z.B. Krankenkassen) oder für die Grundversorgung der Bevölkerung wichtige private Firmen nicht mehr an Abstimmungskampagnen beteiligen dürfen.

Parlamentarische Initiative fordert Gratis-Meinungsspots von Parteien (03.436)
Dossier: Financement de la vie politique

An der ersten Delegiertenversammlung der CVP im neuen Jahr verteidigte der noch bis Februar amtierende Parteipräsident Philipp Stähelin das Vorgehen der Fraktion bei der Bundesratswahl. Die Unzufriedenheit über dieses von der Parteileitung nicht eigens traktandierte Thema war offensichtlich. Gemäss der früheren Luzerner Nationalrätin Judith Stamm sei nicht klar, wie das Wahlgeschäft wirklich verlaufen sei, es hätte Möglichkeiten für einen anderen Ausgang gegeben. Mit 159:79 Stimmen lehnten die Christlichdemokraten gegen das Votum von Bundesrat Joseph Deiss den Gegenvorschlag zur Avanti-Vorlage ab, beschlossen mit 174:24 Stimmen die Nein-Parole zur Verwahrungsinitiative und empfahlen mit 125:22 Stimmen die Mietrechtsrevision zur Annahme.

Niederlage bei der Bundesratswahl 2003 sorgt für Gesprächstoff in der CVP

Die Federführung der Kampagne für die Solidaritätsstiftung wurde von der von alt Nationalrätin Judith Stamm (cvp, LU) präsidierten Schweizerischen Gemeinnützigen Gesellschaft (SGG) übernommen. Die Hilfswerke waren, neben den Bundesbehörden, nahezu die einzigen, welche in der Öffentlichkeit für den Gegenvorschlag mit der Solidaritätsstiftung warben. Finanzielle Unterstützung erhielten sie immerhin von den Grossbanken, welche ihr Engagement damit begründeten, dass der Bundesrat seinerzeit mit der Ankündigung der Solidaritätsstiftung einen Beitrag zur Entspannung des gestörten Klimas zwischen der Schweiz und den USA geleistet habe. In der Werbung wurde insbesondere betont, dass der Gegenvorschlag eine ausgewogene Lösung darstelle, welche verschiedenen Bedürfnissen gerecht werde. Da die Aufgaben der Solidaritätsstiftung sehr allgemein definiert waren (Unterstützung von Projekten, welche im In- und Ausland soziale Ausschliessung, Armut und Gewalt bekämpfen) konnte nur mit einzelnen Beispielen von Projekten illustriert werden, wie die Stiftung das Geld einsetzen könnte. Auch in Medien, welche der Stiftung wohlgesinnt waren, wurde dazu kritisch angemerkt, dass die als Beispiele angeführten Projekte bereits heute von der öffentlichen Hand unterstützt würden und es deshalb dazu eigentlich keiner neuen Stiftung bedürfe.

Indirekter Gegenvorschlag der Bundesversammlung „Gold für AHV, Kantone und Stiftung“ (BRG 00.042)
Dossier: Utilisation des résereves d'or excédentaires de la banque nationale suisse

Der Nationalrat beschäftigte sich mit dem Projekt seiner SPK zur Umsetzung der im Jahr 2000 gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Stamm (cvp, LU) zur Wahrung der Lauterkeit in der Abstimmungswerbung. Nachdem die Fraktionen der bürgerlichen Parteien die vorgeschlagene Einsetzung einer Anrufungskommission als nicht praktikabel und überflüssig bezeichnet hatten, folgte der Rat mit 86:65 Stimmen dem auch vom Bundesrat unterstützten Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit.

Forderung einer Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen (99.427)

Die SPK des Nationalrats präsentierte ihre Vorschläge zur Umsetzung der im Vorjahr gutgeheissenen parlamentarischen Initiative Stamm (cvp, LU) zur Wahrung der Lauterkeit in der Abstimmungswerbung. Sie beantragte, mit einer Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte eine vom Bundesrat ernannte Fachkommission zu schaffen, welche Beanstandungen von Stimmberechtigten überprüft und ihre Stellungnahme dazu öffentlich bekannt macht. Über eine Entscheidbefugnis, z.B. zur Verhinderung von beanstandeten Aussagen, verfügt die Kommission jedoch nicht; auf der anderen Seite ist ihre Stellungnahme auch nicht rekursfähig. Entsprechende Terminvorgaben sollen dafür sorgen, dass diese Stellungnahmen noch vor dem Abstimmungstag publiziert werden. Der Bundesrat lehnte diese von der SPK vorgeschlagene neue Instanz ab, da sie den Regeln der freien Meinungsbildung widersprechen würde. Zudem wies er auf kontraproduktive Effekte einer derartigen Kontrolle hin, welche den Urhebern unlauterer Propaganda zu zusätzlicher Publizität verhelfen könnte. Ein Beispiel für falsche Behauptungen lieferten die Gegner der Militärgesetzrevision, welche in Inseraten proklamierten, die geplanten Auslandeinsätze der Armee würden CHF 600 Mio. pro Jahr (statt rund CHF 200 Mio.) kosten.

Forderung einer Anrufinstanz bei Abstimmungskampagnen (99.427)

Der Nationalrat beschloss, Wege zu suchen, um die politische Auseinandersetzung fairer und transparenter zu machen. Auf Antrag seiner SPK und gegen den Widerstand der FDP, der SVP und der Liberalen gab der Nationalrat der parlamentarischen Initiative Gross (sp, ZH) für eine grössere Transparenz bei der Finanzierung von Werbung für Initiativen und Abstimmungskampagnen mit 70:63 Stimmen Folge. Nach der sehr aufwändigen und diffamierenden Kampagne zugunsten der Beschleunigungsinitiative gab der Bundesrat eine Studie zum Thema Fairness und Ausgewogenheit der Mittel in Abstimmungskämpfen in Auftrag. Ebenfalls weiterbearbeiten will der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Stamm (cvp, LU) (99.427), welche die Einrichtung einer Instanz fordert, die unrichtige Aussagen in Abstimmungskampagnen öffentlich richtigstellen kann. Solche falsche Behauptungen waren in den letzten Jahren (und wohl auch bereits früher) immer wieder aufgetaucht. So wurde etwa in Inseraten gegen die neue Bundesverfassung verkündet, diese bringe einen automatischen EU-Beitritt, oder im Frühjahr 2000 wurde die „Verkehrshalbierungsinitiative“ mit dem Argument bekämpft, diese verlange einen Fahrausweisentzug für über 65jährige. Nachdem die Gegenpropaganda zu den Energieabstimmungen vom September nach Meinung der Befürworter mit Halbwahrheiten und Verzerrungen operiert hatte, doppelte der freisinnige Nationalrat Suter (BE) nach, und verlangte mit einem Postulat in sehr allgemeiner Form die Einführung einer Strafnorm zur Sanktionierung unwahrer Behauptungen in Abstimmungskampagnen (00.3397).

Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen (Pa.Iv. 99.430)
Dossier: Financement de la vie politique

46 amtierende Nationalräte und 17 Ständeräte sind auf Legislaturende aus ihrem Rat ausgetreten. Unter den 46 zurücktretenden Nationalräten versuchten sechs den Übertritt in den Ständerat: Comby (fdp, VS), Dettling (fdp, VS), Epiney (cvp, VS), Gros (lp, GE), Hafner (sp, SH) und Schmid (svp, BE). Bei den Bundesratsparteien hatten die SP und die FDP je neun, die CVP zwölf und die SVP fünf Rücktritte zu verzeichnen. Bei den kleineren Parteien verzichteten insgesamt fünf Personen auf eine Wiederwahl: ein Grüner, zwei FP-Politiker, ein LdU-Mitglied und ein Schweizer Demokrat. Aus dem Ständerat traten sechs FDP-Politiker, sieben der CVP, drei der SVP und einer der SP zurück. Die Rücktrittsquote im Nationalrat blieb im Vergleich zu den Wahlen 1995 unverändert auf 24%. Im Ständerat betrug sie 37%. Bei den Frauen fiel die Rücktrittsquote etwas geringer aus. Von den 45 amtierenden Nationalrätinnen demissionierten deren acht (18%), den Ständerat verliess Rosemarie Simmen (sp, SO) als einzige von sieben Amtsinhaberinnen. Zahlreiche prominente Politiker hatten ihren Rücktritt eingereicht; darunter Bonny (fdp, BE), Carobbio (sp, TI), Iten (fvp, ZG), Mühlemann (fdp, TG), Onken (sp, TG), Rhinow (fdp, BL), Stamm (cvp, LU), FDP-Vizepräsident Tschopp (GE), Uhlmann (svp, TG) und Zimmerli (svp, BE).

Rücktritte Eidgenössische Wahlen 1999

Der Nationalrat befasste sich als Zweitkammer mit den vier Vorlagen zur Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die Führung resp. den Aufbau von bestimmten Personenregistern des Bundesamtes für Polizeiwesen. Wie vorher in der kleinen Kammer war auch hier das Gesetz über die Zusammenlegung der beiden bereits über gesetzliche Grundlagen verfügenden Datenbanken Isok (organisiertes Verbrechen) und Dosis (Drogen) der kriminalpolizeilichen Zentralstellen des Bundes (Vorlage C) am meisten umstritten. Die Kommissionsmehrheit beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, zuerst ein Gesamtkonzept für die Vernetzung der organisatorisch nach Tatkategorien getrennten Zentralstellen vorzulegen und diese gesetzlich abzustützen; erst dann seien auch deren Informationssysteme zu vernetzen. Die von Judith Stamm (cvp, LU) angeführte Kommissionsminderheit war zwar ebenfalls der Ansicht, dass die Zusammenlegung der Zentralstellen gesetzlich geregelt werden sollte. Trotzdem könne aber mit der Konzentration der Informationssysteme angesichts der wachsenden Bedeutung des organisierten Verbrechens nicht weiter zugewartet werden. Gegen den Widerstand der Fraktionen der SP und der Grünen setzte sich diese Position mit 99:62 Stimmen durch. Hier wie auch bei den drei anderen Vorlagen stimmte der Nationalrat abgesehen von kleinen redaktionellen Abweichungen den Beschlüssen des Ständerates zu, welcher in der Differenzbereinigung diese Formulierungen übernahm.

Gesetzliche Grundlagen für die Führung von Personenregistern (BRG 97.070)

Als erste Kantonalpartei nominierte die Freiburger CVP mit Joseph Deiss ihren Kandidaten. Mit den Nationalräten Remigio Ratti (TI), Peter Hess (ZG), Adalbert Durrer (OW), Jean-François Roth (JU) sowie Ständerat Bruno Frick (SZ) wurden von den dafür zuständigen Kantonalsektionen weitere männliche Bewerber angemeldet. Dabei wurde von den Medien die Kandidatur von Parteipräsident Durrer als für die CVP nicht ganz unproblematisch erachtet, da davon ausgegangen werden konnte, dass die Fraktion nicht darum herumkommen würde, neben einer Frau auch ihren Präsidenten zu nominieren, was die Chancen einer „lateinischen“ Kandidatur gefährden würde. Der in den letzten Jahren von vielen Medien als Kronfavorit für einen CVP-Bundesratsposten gehandelte St. Galler Nationalrat Eugen David verzichtete angesichts der beiden aussichtsreichen weiblichen Kandidatinnen aus der Ostschweiz darauf, sich um eine Nomination zu bewerben. Die Auswahl von weiblichen Kandidatinnen der CVP war nicht ganz ohne Probleme. National bekannte Politikerinnen, wie etwa die Nationalrätinnen Judith Stamm (LU) oder Rosmarie Zapfl (ZH), welche 60 und mehr Jahre zählen, wurden parteiintern als zu alt beurteilt. Von den kantonalen Regierungsrätinnen stellten sich einige, welche auch national über einen gewissen Bekanntheitsgrad verfügen, nicht zur Verfügung (Brigitte Mürner, LU, Elsbeth Schneider, BL). Von ihren Kantonalsektionen als offizielle Kandidatinnen angemeldet wurden schliesslich die Regierungsrätinnen Rita Roos (SG) und Ruth Metzler (AI).

Zur Nachfolge von Arnold Koller präsentierte die CVP-Fraktion Ruth Metzler und Rita Roos, ohne sich für eine der beiden zu entscheiden. Sogar ein Dreierpack mit Parteipräsident Durrer sowie Deiss und Ratti schlug sie für den zweiten Bundesratssitz vor. Die Fraktionen der anderen Bundesratsparteien verzichteten darauf, Empfehlungen für die Wahl abzugeben und der Anspruch der CVP auf die Wiederbesetzung der beiden Sitze wurde weiterhin von keiner Seite in Frage gestellt.

Bundesratswahl 1999

Rund 50 Forscherinnen und Forscher befassten sich zwischen 1993 und dem Berichtsjahr im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Frauen in Recht und Gesellschaft" (NFP 35) in zwei Dutzend Projekten mit den Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Dabei orteten sie - mehr als 15 Jahre nach der verfassungsmässigen Gleichstellung von Frau und Mann - eine ganze Reihe von Ungleichbehandlungen, so etwa im Scheidungsrecht, im Bereich der Sozialversicherungen, beim Lohn, bei den Anstellungsverhältnissen und der Besetzung von Führungspositionen, in der Erziehung und Bildung sowie in der Familie. Nationalratspräsidentin Judith Stamm (cvp, LU), bis Ende des Vorjahres Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, rief Politik, Verwaltung und Institutionen dazu auf, in der Frage der Gleichstellung ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ganz besonders appellierte sie auch an die aufgeklärte Männerwelt, da es sich gezeigt habe, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann nicht in erster Linie eine Frauenfrage, sondern vielmehr ein Männerproblem sei.

"Frauen in Recht und Gesellschaft" (NFP 35) eine ganze Reihe von Ungleichbehandlungen

In der letzten Augustwoche fanden in Basel Feierlichkeiten zum Gedenken des Zionistenkongresses statt, der vor 100 Jahren in dieser Stadt stattgefunden hatte, und der als Geburtsstunde für die 1948 erfolgte Gründung des Staates Israel gilt. Unter grossen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Repräsentanten Israels trafen sich mehr als tausend Teilnehmer aus aller Welt zu Kongressen, Gedenkfeiern und anderen Anlässen. Die Schweiz war durch Bundesrätin Dreifuss und Nationalratspräsidentin Stamm (cvp, LU) vertreten; offizieller Vertreter Israels war der Präsident der Knesset, Dan Tichon. Zu den im Vorfeld befürchteten Demonstrationen von palästinenserfreundlichen Kreisen gegen den israelischen Staat kam es nicht.

Zionistenkongresses

Mit 142 von 162 Stimmen wurde die Luzernerin Judith Stamm klar zur Präsidentin des Nationalrates für 1997 gewählt. Als CVP-Vertreterin, die seit 1983 im Nationalrat sitzt, übernimmt sie als vierte Frau das Amt als höchste Schweizerin.

Judith Stamm Präsidentin des Nationalrates

Der Nationalrat behandelte in seiner Sommersession den Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen in der Schweiz, welcher 1992 publiziert worden war. Die Autoren unterschieden zwischen vier Formen der Misshandlung: die Vernachlässigung, das heisst die mangelnde körperliche und seelische Zuwendung, die seelische Misshandlung, die sexuelle Ausbeutung und die physische Misshandlung. Während der Anteil der vernachlässigten und seelisch misshandelten Kinder nicht beziffert werden kann, so wird die Zahl der jährlich in der Schweiz sexuell ausgebeuteten Kindern auf 40 000 bis 50 000 geschätzt. In seiner im Vorjahr veröffentlichten Stellungnahme zum Bericht wollte der Bundesrat weniger auf neue Gesetze, denn auf Prävention im Bereich der Familien- und Gesellschaftspolitik setzen. Konkret nannte er die Koordination des Kinderschutzes auf eidgenössische Ebene, Unterstützung von Hilfsorganisationen, Präventionskampagnen, die Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes sowie die Mutterschaftsversicherung.

Dies ging einem Teil des Nationalrates allerdings nicht weit genug. Insbesondere Judith Stamm (cvp, LU), welche 1987 mit einem Postulat den Anstoss für den Expertenbericht gegeben hatte, zeigte sich enttäuscht, dass der Bundesrat kaum konkrete Massnahmen vorgeschlagen habe. Der Rat behandelte denn auch eine Reihe von Vorstössen, welche den Bundesrat in mehr oder weniger verbindlicher Form zum Handeln aufriefen. Eine Motion Hollenstein (gp, SG) für die Einführung eines Kinderschutzartikels in der Bundesverfassung wurde trotz Unterstützung der CVP mit 68 zu 59 Stimmen knapp abgelehnt, ein ähnlichlautendes Postulat der Rechtskommission hingegen einstimmig überwiesen. Angenommen - und zwar sehr deutlich mit 96 zu 26 Stimmen - wurde auch eine Kommissionsmotion, welche den Bundesrat beauftragt, den Grundsatz des Verbotes der Körperstrafen und erniedringender Behandlung von Kindern innerhalb und ausserhalb der Familie im schweizerischen Recht explizit einzuführen. Überwiesen wurden zudem weitere Postulate sowohl der Rechtskommission wie von Nationalrätin von Felten (sp, BS) über die Gewaltprävention in Familie und sozialem Nahraum resp. zum Ausbau des Sorgentelefons für Kinder.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Trotz mehrerer Vorstösse aus unterschiedlichen politischen Lagern (Bonny, fdp, BE; Hollenstein, gp, SG; Leemann, sp, ZH; Stamm, cvp, LU; Zisyadis, pda, VD), in denen der Bundesrat zu einem grösseren Engagement hinsichtlich des Gedenkens an das Ende des Zweiten Weltkriegs am 8. Mai 1945 aufgefordert worden war, wollte sich die Landesregierung zunächst auf eine Ansprache in den elektronischen Medien beschränken. Gemäss Bundespräsident Villiger sah der Bundesrat keine Veranlassung, selber Feierlichkeiten zu organisieren, da die Schweiz weder Kriegspartei noch Siegermacht gewesen sei. Erst ein von Judith Stamm (cvp, LU) und Gross (sp, ZH) gemeinsam vorgebrachter und von 120 Mitgliedern des Nationalrats unterzeichneter Vorstoss, worin eine eintägige Sondersession des Parlaments gefordert wurde, veranlasste den Bundesrat zu einem Kurswechsel, indem er das Angebot annahm, an der von der Christlich-jüdischen Arbeitsgemeinschaft für Sonntag, den 7. Mai organisierten, von den Landeskirchen und dem Schweizerischen-Israelitischen Gemeindebund mitgetragenen überkonfessionellen Feier im Berner Münster teilzunehmen. Parlament und Regierung - mit Ausnahme von Bundesrätin Dreifuss, welche die Regierung an der Glarner Landsgemeinde vertrat - versammelten sich ausserdem gleichentags zu einer Gedenkstunde im Bundeshaus.

Sondersession des Parlaments

Der Nationalrat beschloss als Zweitrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Ein von der LP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag Stamm (cvp, LU), welche die Vorlage als überflüssig betrachtete und zudem einen Abbau von Schutzbestimmungen für Jugendliche befürchtete, lehnte der Rat deutlich ab. Keine Chance hatte aber auch ein Antrag Allenspach (fdp, ZH), die Alterslimite für jugendliche Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Lehrlinge), welche gemäss Arbeitsrecht einen Sonderschutz geniessen, aber auch einer besonderen Aufsicht unterstellt sind, ebenfalls von 20 auf 18 Jahre zu senken.

Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre
Dossier: Abaissement de l'age de la majorité à 18 ans

Der Nationalrat überwies diskussionslos ein Postulat Stamm (cvp, LU), welches den Bundesrat ersucht, über den gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreuungsarbeit sowie über deren mögliche Abgeltung durch die öffentliche Hand Bericht zu erstatten.

gemeinwirtschaftlichen Anteil der familiären Betreuungsarbeit Bericht zu erstatten

1987 hatte die Luzerner CVP-Nationalrätin Stamm mit einem Postulat einen Bericht über Kindsmisshandlungen angeregt. Die vom Bundesrat 1988 eingesetzte Arbeitsgruppe legte im September ihren umfassenden Bericht vor. Das Ausmass der Kindsmisshandlungen sei erschreckend, hielt die Gruppe fest. Ohrfeigen, Prügel, Schläge mit Gegenständen oder Androhung körperlicher Gewalt gehören offenbar immer noch zu den gängigen Erziehungsmustern. Ganz besonders betroffen sind auch Säuglinge und Kleinkinder bis zu zweieinhalb Jahren. Die Arbeitsgruppe äusserte sich auch zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, welche in den letzten Jahren vermehrt thematisiert worden ist. Schätzungsweise 40 000 Kinder – vorab Mädchen – werden in der Schweiz pro Jahr sexuell belästigt oder misshandelt. Dabei ist nur in rund 10% ein Unbekannter der Täter.

Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stellten eine ganze Palette von Massnahmen zur Diskussion, die auf verschiedenen Ebenen zu ergreifen wären. Die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder sollte ohne Vorbehalte ratifiziert und in die Praxis umgesetzt werden. Durch eine Verfassungsrevision sollten Körperstrafe und erniedrigende Behandlung von Kindern inner- und ausserhalb der Familie verboten und eine Kinderschutzbestimmung eingeführt werden. Der Bund müsste mehr Kompetenzen für die Prävention von Kindesmisshandlungen erhalten. Zudem sollten Ombudsleute für Kinder und interdisziplinär dotierte Sozial- und Medizinaldienste geschaffen werden. Gefordert wurde auch die bessere Unterstützung der Familien und die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. Ahnliche Forderungen stellten auch die 1991 gegründete und unter Aufsicht des EDI stehende Stiftung "Kind und Gewalt", die Gesellschaft schweizerischer Kinderärzte sowie der Schweizerische Kinderschutzbund.

Nationalrat Expertenbericht über das Ausmass der Kindsmisshandlungen Bundesrat Prävention

Zum Abschluss der Jubiläumssitzung im Januar 1991 behandelte die grosse Kammer als Erstrat das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz, OHG). Bei dessen Präsentation sprach die Präsidentin der vorberatenden Kommission, die Luzerner CVP-Abgeordnete Stamm, von einem «historischen Moment für das schweizerische Strafrecht». Erstmals werde bei einer Strafverfahrensordnung nicht nur dem Täter, sondern auch dem Opfer Beachtung geschenkt. Sie erinnerte daran, dass das nun vorliegende Gesetz auf einen Volksauftrag aus dem Jahre 1984 zurückgeht. Damals unterstützten alle Stände und eine überwältigende Mehrheit von 84 Prozent der Stimmenden die Schaffung eines neuen Artikels 64ter der Bundesverfassung, welcher den Bund und die Kantone beauftragt, dafür zu sorgen, dass Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben Hilfe erhalten.

Entgegen dem Antrag einer bürgerlichen Kommissionsminderheit hielt der Rat daran fest, die Rechte des Opfers im Strafverfahren gesamtschweizerisch zu regeln, in diesem speziellen Fall also vom Grundsatz der strafprozessrechtlichen Kompetenzen der Kantone abzuweichen. Der Anspruch des Opfers auf Begleitung durch eine Vertrauensperson sowie die Möglichkeit, die Aussagen über Fragen der Intimsphäre zu verweigern, blieben ebenfalls im Gesetz. Opfer von sexuellen Straftaten sollen zudem das Recht haben zu verlangen, dass wenigstens eine Person ihres Geschlechts dem urteilenden Gericht angehört. Der entsprechende Artikel fand mit 71:70 Stimmen allerdings nur ganz knapp Zustimmung.

Die kleine Kammer folgte dem Nationalrat in den wesentlichen Punkten. Im Sinn von mehr Kantonshoheit beschloss sie aber, statt einer eidgenössischen Rekurskommission kantonale Beschwerdeinstanzen einzusetzen und den Kantonen die ganzen Betriebskosten für die Beratungsstellen zu überbürden. Der Nationalrat bereinigte die Differenzen im Sinn des Ständerates, so dass das Gesetz in der Herbstsession 1991 definitiv verabschiedet werden konnte.

Loi fédérale sur l'aide aux victimes d'actes de violence (MCF 90.030)
Dossier: Loi fédérale sur l’aide aux victimes d’infractions et ses conséquences

Die beiden Urteile des Versicherungsgerichtes zeugen von einer Tendenz, die auch in anderen Bereichen zu beobachten ist. Art. 4 Abs. 2 BV wird dabei formal ausgelegt und führt dazu, männliche Rechtsansprüche zu untermauern und bestehende weibliche Privilegien in Frage zu stellen. Immer wieder wird – vor allem von männlicher Seite – zu argumentieren versucht, der Anspruch auf gleiche Rechte sei mit der Erfüllung gleicher Pflichten abzugelten. So folgte im Kanton St. Gallen das Parlament gegen den heftigen Widerstand von SP, LdU und GP einem Antrag der Regierung auf Einführung der Feuerwehrpflicht für Frauen. Ähnliche Bestrebungen sind in den Kantonen Bern, Baselstadt und Waadt im Gang, während das Ansinnen 1989 im Kanton Zürich in einer Volksabstimmung deutlich abgelehnt wurde. Eine allgemeine Dienstpflicht für Männer und Frauen, etikettiert als Bürgerpflicht, schlug auch die Schweizerische Offiziersgesellschaft vor.
Frauenpolitisch engagierte Frauen und Männer weisen solche Forderungen vehement zurück, weil es ihrer Überzeugung nach nicht angeht, auf gleiche Pflichten zu pochen, solange die rechtliche und faktische Diskriminierung der Frauen in wesentlichen Bereichen anhält. Um den Blick auf die Gleichstellungsproblematik zu schärfen, möchten sie, dass der Bundesrat regelmässig über den Stand der Frauenförderung berichtet. Ein Postulat Longet (sp, GE) (Po. 89.745), welches den Bundesrat ersucht, den Räten mindestens einmal pro Legislaturperiode darzulegen, wieweit Art. 4 Abs. 2 BV auf Bundesebene, in den Kantonen und in der Wirtschaft verwirklicht ist, wurde diskussionslos überwiesen; noch 1987 war ein gleichlautender Antrag abgelehnt worden. Alle Nationalrätinnen unterzeichneten ein überwiesenes Postulat ihrer Luzerner CVP-Kollegin Stamm (Po. 90.662), mit dem der Bundesrat aufgefordert wird, inskünftig seinen Geschäftsbericht so abzufassen, dass die Förderung der Frauenanliegen und der Frauenpräsenz in der Regietangs- und Verwaltungstätigkeit ersichtlich wird. Ebenfalls überwiesen wurde ein Postulat Leutenegger Oberholzer (gp, BL) (Po. 90.405), das den Bundesrat einlädt, in allen Botschaften und Berichten die Auswirkungen der Vorlage in Bezug auf die Gleichstellung in einem gesonderten Abschnitt darzulegen.

Postulate bezüglich der Frauenförderung in 1990