Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre

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Der Vorschlag, das Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalter von 20 auf 18 Jahre zu senken, wurde in der im Vorjahr eingeleiteten Vernehmlassung weitgehend begrüsst. Grundsätzlich nicht einverstanden waren lediglich der Schweizerische Gemeinnützige Frauenverein, die Organisationen der Fürsorge und der Berufsberatung sowie die Schweizerische Bischofskonferenz. In vielen Stellungnahmen war allerdings gegen eine Senkung des Schutzalters für jugendliche Arbeitnehmer, die nicht in einem Lehrverhältnis stehen, opponiert worden. Der Bundesrat beschloss deshalb, dieses beizubehalten. Hingegen lehnte er die namentlich von Sozialfürsorgeorganisationen geforderten speziellen Konsumentenschutzvorschriften für Jugendliche ab.

Dossier: Abaissement de l'age de la majorité à 18 ans

Im Sinne einer Anpassung an veränderte Lebensgewohnheiten und in Erfüllung diverser parlamentarischer Vorstösse beantragte der Bundesrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Im Vergleich zum Vernehmlassungstext nahm der Bundesrat noch einige Änderungen vor. So sprach er sich gegen eine Senkung der Unterhaltspflicht der Eltern für in Ausbildung stehende Kinder aus und schlug auch vor, den Sonderschutz für jugendliche Arbeitnehmer bis zum Erreichen des 20. Altersjahres beizubehalten. Der Forderung nach der Einführung von speziellen Konsumentenschutzvorschriften für mündige, aber noch nicht 20jährige Bürger lehnte er hingegen ab. Der Ständerat verabschiedete die Vorlage bereits in der Sommersession; Opposition erwuchs der Neuerung lediglich von Morniroli (lega, TI).

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Der Nationalrat beschloss als Zweitrat die Senkung des zivilrechtlichen Mündigkeits- und Ehefähigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre. Ein von der LP-Fraktion unterstützter Nichteintretensantrag Stamm (cvp, LU), welche die Vorlage als überflüssig betrachtete und zudem einen Abbau von Schutzbestimmungen für Jugendliche befürchtete, lehnte der Rat deutlich ab. Keine Chance hatte aber auch ein Antrag Allenspach (fdp, ZH), die Alterslimite für jugendliche Arbeitnehmer (mit Ausnahme der Lehrlinge), welche gemäss Arbeitsrecht einen Sonderschutz geniessen, aber auch einer besonderen Aufsicht unterstellt sind, ebenfalls von 20 auf 18 Jahre zu senken.

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