Definitife Einführung des Stimmrechtsalters 18 auf Bundesebene

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Die Befürworter der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre konnten im Berichtsjahr mehrheitlich Erfolge verzeichnen. In Bern und Uri stimmte der Souverän einer Senkung auf kantonaler Ebene zu, und in Graubünden hiess das Volk die fakultative Einführung auf Gemeindeebene gut. Für die gemeindeweise Einführung sprachen sich auch die Kantonsparlamente Solothurns und des Aargaus aus; die St. Galler Stimmberechtigten lehnten hingegen diese von keiner Partei bekämpfte Neuerung ab. Auf nationaler Ebene setzten sich gleich fünf Nationalräte mit parlamentarischen Initiativen für das Stimmrechtsalter 18 ein: Büttiker (fdp, SO; Pa.Iv. 89.223), Brélaz (gp, VD; Pa.Iv. 89.224), Segond (fdp, GE; Pa.Iv. 89.225), Ziegler (sp, GE; Pa.Iv. 89.226) und Ruf (na, BE; PI 89.228). Die zuständige vorberatende Kommission sprach sich mit 15 zu 0 Stimmen dafür aus und machte sich an die sofortige Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes zuhanden des Parlaments. Dank diesem beschleunigten Verfahren soll das Volk im Sinne eines «Geschenks an die Jugend» im Jahr der Zentenarfeier darüber abstimmen können.

Dossier: Stimmrechtsalter 18

Das Parlament machte mit seinem im Vorjahr abgegebenen Versprechen ernst, das Volk im Jahr der Zentenarfeier über die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters auf 18 Jahre abstimmen zu lassen. Im Januar legte eine Nationalratskommission ihren Bericht und Antrag vor, und bereits in der Frühjahrssession stimmte die grosse Kammer ohne Gegenstimmen der Verfassungsänderung zu. Der Ständerat schloss sich in der Herbstsession ebenfalls einstimmig diesem Entscheid an. Nachdem im Berichtsjahr auch Schaffhausen, Tessin und Zürich in Volksabstimmungen der Senkung des kantonalen Stimmrechtsalters auf 18 Jahre zugestimmt haben, gilt diese Regelung in mehr als der Hälfte der Kantone.

Dossier: Stimmrechtsalter 18