Dass es insbesondere für die schwächeren Einkommenssegmente in Regionen mit angespannten Wohnungsmärkten zusätzlicher Unterstützung bedarf, anerkannte die Exekutive im Berichtsjahr. Mit einer im Oktober vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnungsraum soll ein Schritt in diese Richtung gemacht werden. Gemeinnützige Bauträger erhalten mit der Verordnungsanpassung das Recht, neben Bauinvestitionen auch für den Landschaftserwerb zinsgünstige Darlehen zu erhalten.