Vor und nach dem Abstimmungstag wurden verschiedene Vorschläge und Anregungen zur Bodenproblematik vorgebracht oder angekündigt: Die FDP veröffentlichte «Vorschläge zum Bodenrecht und zur Raumplanung», der Zürcher kantonale Hauseigentümerverband lancierte die Idee einer eidgenössischen Volksinitiative für die Schaffung einer Sperrfrist für den Wiederverkauf von Grundstücken, und der bernische Bauernverband möchte prüfen lassen, ob nicht eine Initiative für ein bäuerliches Bodenrecht auf der Grundlage des Vernehmlassungsentwurfs Zimmerli vonnöten sei. Die Nationalräte Leuenberger (sp, ZH), Rüttimann (cvp, AG) und Rechsteiner (sp, SG) reichten parlamentarische Initiativen ein, in welchen sie eine Preiskontrolle für allen nicht landwirtschaftlich genutzten Boden, die Inkraftsetzung von Teilen des Entwurfs für ein neues bäuerliches Bodenrecht in Form eines dringlichen Bundesbeschlusses bzw. eine Sperrfrist von zehn Jahren für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke forderten. Ihr Kollege Scheidegger (fdp, SO) reichte ein analoges Begehren wie das letzterwähnte, aber mit einem Zeitlimit von fünf Jahren, in Form einer Motion (88.822) ein. Im weitern wurde im Anschluss an die Botschaft zum neuen bäuerlichen Bodenrecht eine interdepartementale Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt, konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des nichtbäuerlichen Bodenrechts auszuarbeiten.