Im Sommer besann sich dann die FDP, unterstützt von der Bauwirtschaft, auf ihre ursprünglich negative Haltung insbesondere gegenüber den Anlagebeschränkungen für Gelder der beruflichen Vorsorge und für Versicherungsgesellschaften und forderte den Bundesrat in einer Motion auf, diese sowie den Beschluss über die maximale Pfandbelastung so schnell wie möglich wieder aufzuheben (Mo 90.550). Darüber hinaus hatte die Zürcher Freisinnige Spoerry ebenfalls mit einer Motion auch eine Änderung des Sperrfristbeschlusses verlangt, da durch ein Urteil des Bundesgerichts (BGer) in dieser Frage der ursprüngliche Wille des Parlaments verfälscht worden sei (Mo. 90.517). Das oberste schweizerische Gericht hatte nämlich anhand des Falles einer Grundstückseigentümerin in der Stadt Luzern grundsätzlich entschieden, dass die fünfjährige Sperrfrist auch bei Erbteilungen anzuwenden sei. Die Argumentation der Freisinnigen vermochte den Bundesrat jedoch nicht zu überzeugen; in seiner schriftlichen Antwort wies er beide Begehren zurück.
- Schlagworte
- Datum
- 13. September 1990
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 89.232
- Akteure
- Quellen
-
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- Presse vom 18.5.90; NZZ, 25.9.90.
- Verhandl. B.vers., 1990, IV, S. 133
- Verhandl. B.vers., 1990, IV, S. 54 f.
von Dirk Strohmann
Aktualisiert am 23.04.2025
Aktualisiert am 23.04.2025